Da "deutsche" IS-Anhänger durch ihren Einsatz für den IS nicht die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, und unser Vollhorst ja sehr gerne Leute wie den mutmaßlichen Leibwächter von Bin Laden außer Landes bringen lässt, haben wir halt auch unsere "Evolutionsfehlschläge" wieder zurückzunehmen - auf die Gefahr hin, dass vor Gericht nichts rauskommt . D ist ein Rechtsstaat, der nicht nach Prozedur A agieren sollte, wenn es um "Ausländer" geht, aber nach Prozedur B, wenn es um Ex-IS-Inländer geht. …