Wenn es um Rechtsthemen bezüglich BDSM geht, wird meist erstmal das Strafgesetzbuch hervorgeholt und die allseits bekannten, einschlägigen Paragraphen zu Rate gezogen (Körperverletzung, Freiheitsberaubung, ...). Kürzlich habe ich in diesen Thread die Unterscheidung nach gewerblich / privat aufgeworfen und eine der Antworten war auch eine mögliche rechtliche Unterscheidung. Bei der strafrechtlichen Körperverletzung ist es meines Wissens nach egal, ob sie gewerblich oder privat begangen wurde, entsprechende Unterscheidungen müssten daher, wenn es sie denn gibt, hinsichtlich der zivilrechtlichen Ansprüche zu finden sein.
Wie sieht es überhaupt mit zivilrechtlichen Ansprüchen aus einer BDSM-Session aus? Ist Dom gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig, wenn Sub anschließend (versehentlich) einige Tage arbeitsunfähig ist? Wie schaut es mit Schmerzensgeld aus? Kommt eventuell ein stillschweigender Haftungsausschluss in Betracht und liegt darin ein möglicher Unterschied zwischen privater und gewerblicher Session?
Beispiel:
Wenn der Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens meine Kiste mit Meißener Porzellan fallen lässt, hab ich Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Umzugsunternehmen. Wenn diese Kiste aber ein Freund fallen lässt, der mir aus Gefälligkeit beim Umzug hilft, hab ich gegenüber diesem Freund keinen Anspruch auf Schadensersatz. (jeweils leichte Fahrlässigkeit vorausgesetzt, vgl. Landgericht Aachen Az: 4 O 536/86)
Wenn nun Sub in ein Dominastudio geht, sich auf der Streckbank behandeln lässt und die Dame es leicht fahrlässig etwas übertreibt, sodass die Schulter luxiert, kann Sub dann zivilrechtliche Ansprüche gegen die Domina geltend machen (z.B. Schmerzensgeld)? Und wenn die gleiche Situation wieder im privaten Umfeld stattfindet, greift dann auch hier der stillschweigende Haftungsausschluss?
Wie sieht es überhaupt mit zivilrechtlichen Ansprüchen aus einer BDSM-Session aus? Ist Dom gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig, wenn Sub anschließend (versehentlich) einige Tage arbeitsunfähig ist? Wie schaut es mit Schmerzensgeld aus? Kommt eventuell ein stillschweigender Haftungsausschluss in Betracht und liegt darin ein möglicher Unterschied zwischen privater und gewerblicher Session?
Beispiel:
Wenn der Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens meine Kiste mit Meißener Porzellan fallen lässt, hab ich Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Umzugsunternehmen. Wenn diese Kiste aber ein Freund fallen lässt, der mir aus Gefälligkeit beim Umzug hilft, hab ich gegenüber diesem Freund keinen Anspruch auf Schadensersatz. (jeweils leichte Fahrlässigkeit vorausgesetzt, vgl. Landgericht Aachen Az: 4 O 536/86)
Wenn nun Sub in ein Dominastudio geht, sich auf der Streckbank behandeln lässt und die Dame es leicht fahrlässig etwas übertreibt, sodass die Schulter luxiert, kann Sub dann zivilrechtliche Ansprüche gegen die Domina geltend machen (z.B. Schmerzensgeld)? Und wenn die gleiche Situation wieder im privaten Umfeld stattfindet, greift dann auch hier der stillschweigende Haftungsausschluss?