Ich frage mich: Was bedeutet der (juristisch oft bedeutsame) Begriff "jederzeit widerrufbare Zustimmung" in verschiedenen Ausprägungen einer D/S-Beziehung.
Ich bin gerade in einem anderen thread sozusagen über meinen eigenen diesbezüglichen Gedanken gestolpert und kann den nur sehr teilweise für mich festmachen, bin daher auf Eure Mitwirkung angewiesen.
Was ich mir dazu denke, hat seine Basis einerseits natürich nur in meinen persönlichen Erfahrungen und einer fundierten österreichischen juristischen Ausbildung ...
Mich interessieren daher insbesondere 2 Richtungen der Erweiterung meiner Gedanken:
t
1) Eure persönlichen Erfahrungen
2) fundierte Ausführungen zur deutschen oder sonstigen "ausländischen" Rechtslage ...
Für mich und nach der österreichischen Rechtslage stellt es sich wie folgt dar:
Zur "Einleitung":
Viele an sich verbotene oder gesellschaftlich verpönte (sittenwidrige, moralwidrige) Handlungen können durch eine Zustimmung aller Beteiligten sozusagen "geheilt" werden. Sie werden dann - auch allgemein - zumindest von toleranten Menschen, aber eben oft auch vom Gesetz - nicht als verboten, sitten- oder moralwidrig angesehen.
Der rationelle Grund für diese Entscheidung der Regelwerke liegt darin, dass von außen vorgegebene Regeln (gesetztes Recht, Moralvorstellungen, etc.) von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, nur ein Mindestgerüst an zwischenmenschlichen Verhaltensmustern festlegen wollen, innerhalb dessen sich ein Mensch selbstbestimmt bewegen können soll. Diese "Selbstbestimmung" äußert sich im Normalfall eben dadurch, dass, wenn von einer bestimmten Aktion oder Interaktion nur eine abgeschlossene Gruppe von Menschen (sagen wir üblicher Weise 2, außer man findet Gefallen an größeren Gruppen ... ) betroffen ist und jede Person innerhalb dieser Gruppe damit einverstanden ist, von den vorgegebenen Regeln abgewichen werden kann.
Sieht man das so allgemein, lassen sich damit sogar die extremsten Situationen zufriedenstellend beschreiben:
Ich bin gerade in einem anderen thread sozusagen über meinen eigenen diesbezüglichen Gedanken gestolpert und kann den nur sehr teilweise für mich festmachen, bin daher auf Eure Mitwirkung angewiesen.
Was ich mir dazu denke, hat seine Basis einerseits natürich nur in meinen persönlichen Erfahrungen und einer fundierten österreichischen juristischen Ausbildung ...
Mich interessieren daher insbesondere 2 Richtungen der Erweiterung meiner Gedanken:
t
1) Eure persönlichen Erfahrungen
2) fundierte Ausführungen zur deutschen oder sonstigen "ausländischen" Rechtslage ...
Für mich und nach der österreichischen Rechtslage stellt es sich wie folgt dar:
Zur "Einleitung":
Viele an sich verbotene oder gesellschaftlich verpönte (sittenwidrige, moralwidrige) Handlungen können durch eine Zustimmung aller Beteiligten sozusagen "geheilt" werden. Sie werden dann - auch allgemein - zumindest von toleranten Menschen, aber eben oft auch vom Gesetz - nicht als verboten, sitten- oder moralwidrig angesehen.
Der rationelle Grund für diese Entscheidung der Regelwerke liegt darin, dass von außen vorgegebene Regeln (gesetztes Recht, Moralvorstellungen, etc.) von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, nur ein Mindestgerüst an zwischenmenschlichen Verhaltensmustern festlegen wollen, innerhalb dessen sich ein Mensch selbstbestimmt bewegen können soll. Diese "Selbstbestimmung" äußert sich im Normalfall eben dadurch, dass, wenn von einer bestimmten Aktion oder Interaktion nur eine abgeschlossene Gruppe von Menschen (sagen wir üblicher Weise 2, außer man findet Gefallen an größeren Gruppen ... ) betroffen ist und jede Person innerhalb dieser Gruppe damit einverstanden ist, von den vorgegebenen Regeln abgewichen werden kann.
Sieht man das so allgemein, lassen sich damit sogar die extremsten Situationen zufriedenstellend beschreiben:
Wer lächelt, statt zu toben, ist immer der Stärkere. Laotse