BDSM im deutschen Recht

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      BDSM im deutschen Recht

      Hallo zusammen,

      beim Stöbern im Netz entdeckte ich eben einen sehr interessanten Link und muss ihn nun unbedingt an Euch senden.

      Als Überschrift steht dort:
      SM, BDSM, Bondage, Schläge, Handschellen im deutschen Recht: Ist Sado-Maso-Sex, Fesseln oder Schlagen eines anderen mit der Reitpeitsche strafbar?

      ...weiterlesen: refrago.de/SM_BDSM_Bondage_Sch…he_strafbar.frage547.html

      Liebe Grüsse vom Lausderndl :saint:
      "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht!"
      (Garfield)

      Naja, ich sehe den Artikel eher kritisch.

      Zum Strafrechtsteil, denn der wird für die meisten am interessantesten sein:

      Eine Strafbarkeit kann jedoch entfallen, wenn das Opfer in die Handlungen eingewilligt hat.

      Unglücklich ausgedrückt, hier kann man es so verstehen, dass es mal sein kann und mal nicht, es gibt aber sehr genaue Voraussetzungen. Besser wäre gewesen, solche Handlungen sind aber rechtlich möglich, wenn eine wirksame Einwilligung vorliegt.

      In diesem Fall sind die Straftaten gerechtfertigt.

      Eine Straftat ist eine Tat die gegen das Gesetz verstößt. Da steht also ernsthaft, dass BDSMler Straftäter sind, es aber immerhin gerechtfertigt ist (womit man meines Erachtens bereits nicht mehr von einer Straftat sprechen dürfte aber dazu später mehr). Also nein, in Deutschland begeht man mit BDSM keine Straftat, sofern sie von § 228 StGB gedeckt ist. Dann liegt zwar objektiv ein strafbarer Tatbestand vor, dies ist aber durch § 228 eben nicht rechtswidrig, ergo darf man nach meinem Verständnis nicht von einer Straftat sprechen. Hier fühle ich mich als BDSMler schon fast beleidigt.


      Geht zum Beispiel etwas schief oder wird die Erklärung einer Einwilligung abgestritten, trägt er die strafrechtliche Verantwortung.

      Auch hier hege ich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung. Wird die Einwilligung abgestritten bedeutet es nicht, dass der Richter in 100% der Fällen dem/der Sub glaubt, aber zumindest ist es nicht einfach hier einen Prozess zu gewinnen. Was aber sicher falsch ist, ist die Strafbarkeit wenn etwas schief läuft. BDSM wird bei erfolgter und rechtswirksamer Einwilligung wie eine Sportart bewertet. Dies bedeutet, dass eine Verletzung nur zur Strafbarkeit führt wenn es einen überharten Einsatz gab oder vorher die Einwilligung entzogen wurde. Wenn es sich um eine Verletzung handelt die vorkommen kann (Aufgeplatzte Haut bei einer Bullwhipsession) führt es eben nicht zu einer Strafbarkeit. Ganz ehrlich an dieser Stelle ist der Artikel für mich Kacke. Daher gab es bei der Bewertung auch nur einen Punkt von mir, denn zum einen missfällt mir die falsche Darstellung von den Bereichen des BDSM, zum anderen die Darstellung und auch mit den Ergebnissen bin ich wie in diesem Fall nicht einverstanden.

      In meinen Augen kann der Artikel durchaus schadhaft sein.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      In meinen Augen weitaus besser Quellen wären:

      de.wikipedia.org/wiki/BDSM#Deutschland

      schlagabtausch-hd.de/content_recht.php

      gentledom.de/schlagwoerter/sonstiges/metakonsens/

      gentledom.de/infos/bdsm-und-re…htswirksame-einwilligung/

      Die Quellen verstehen den Unterschied zwischen einen Straftat und der Erfüllung eines Straftatbestands, was sich ähnlich anhören mag aber doch sehr unterschiedlich ist :)

      Wenn wir hier einen Strafrechtler haben könnte der dazu evtl auch etwas schreiben, ich habe mich zuletzt 2007 etwas mit dem Strafrecht und den ganzen dazugehörigen Theorien beschäftigen müssen.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff