Falsche Verdächtigung, was sind eurer Meinung nach faire Strafen?

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      Ich finde den Titel sehr irreführend. Soweit ich herauslese geht es um Meineid und um Lügen, die sollten natürlich immer bestraft werden.
      Aber eine nachvollziehbare trotzdem dennoch falsche Verdächtigung zu bestrafen finde ich extrem daneben. Das würde ja bedeuten das ich bewirken möchte das die leute im Zweifelsfall nicht damit zur Polizei gehen sondern aus Angst vor Strafe lieber den Mund halten, und wohl auch viel mehr Menschen mit diesen berühmten "Geh doch, das glaubt dir eh keiner, und dann wirst du bestraft." davon kommen.

      In einem Fall wo die Verdächtigungen nachvollziehbar sind würde ich von Strafen absehen und mich ausschließlich um Opferentschädigung kümmern an denen dann nach Richterentscheid natürlich auch der/die Verursacher beteiligt werden sollten. "Strafen" und Bußgelder senden aber mMn, die falsche Botschaft, und den tatsächlichen Opfern ist auch nicht geholfen dadurch.

      Das Problem ist meiner Meinung nach aber nicht die Verdächtigung zu irgendwas, sonder schlicht die Tatsache das vor Gericht gelogen wurde, und das sollte in jedem Fall schwer bestraft werden, mit deutlich mehr als 80 Tagessätzen. Möglicherweise empfiehlt sich da auch ein verordneter Urlaub in der Psychiatrie. Wer vor Gericht Lügt ohne an jemand anders als sich selbst zu denken sollte definitiv mal Psychologisch untersucht werden. Finde ich jedenfalls.

      Meine zwei Cent.

      lg
      Mia
      @Kellerkind genau das ist aber leider Realität. Ein Beispiel - eine Freundin von mir wurde von Ihrem Freund dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und eine Rippe gebrochen. Ganz zu schweigen von dem Psychoterror. Meine Freundin war traumatisiert und hat es nicht geschafft eine Anzeige zu schalten. So habe ich mich auf dünnes Eis begeben und habe die Gewalttat bei der Polizei gemeldet. Ich wurde belehrt - wenn meine Freundin die Gewalttat nicht bestätigt , dann würde ich der Falschaussage angeklagt werden. Ich habe es dennoch gewagt weil ich ein gutes Bauchgefühl hatte das dies nicht passiert. Glücklicherweise hat mein Bauchgefühl sich nicht getäuscht und der Herr wird nun zur Verantwortung gezogen werden. Es hätte aber auch anders ausgehen können.

      PA1976 schrieb:

      Weiter finde ich es sehr spannend, wenn ein Jurist ein Gutachten eines Toxikologen an Frage stellt, dass wäre ungefähr das Gleiche, wenn ein Biologe den TÜV in frage stellt seinen Job richtig gemacht zu haben. (etwas schnippisch, ich weiß, aber das musste hier auch sein).
      1) @PA1976: Das ist durchaus nicht schnippisch. 8) Es gibt Definitionen, es gibt Argumente, und es gibt Fakten. Letzteres ist in Naturwissenschaften besonders gefragt. Toxikologie ist Teil einer Naturwissenschaft, Feierabend. Wer daran zweifelt, kann auch die Erdumdrehung oder die Schwerkraft in Frage stellen. Ist ja bloß faktenbasiert...
      Das Ergebnis kann man nicht in frage stellen, sondern nur die Methode. Und wenn die außerhalb des eigenen Kompetenzbereichs liegt, sollte man die Finger davon lassen.

      2) @corina00 + Kellerkind: Soweit ich weiß, muss im Falle einer Anzeige, bzw. im Vorfeld einer Anzeige geklärt werden, ob ein begründeter Verdacht besteht. Das heißt, dass die 'Ankläger' (der Staat i.w.S.) sich schon relativ sicher sein müssen. Wichtig für den weiteren Verlauf ist dann nur, ob entweder eine Falschaussage vorliegt, die grob fahrlässig oder bewusst falsch gemacht wurde, und dann wiederholt wird.
      Letzteres liefe auf Meineid hinaus, und das mit dem 'Opfer-Sein' nicht mehr viel zu tun... (Wir hatten auch das Gegenbeispiel: 'Täter' ist schuldig, würde aber ohne Falschaussage nicht verurteilt werden weil die anderen Beweise nicht reichen...) Über Meineid bestand ja anscheinend schon Einigkeit.

      Wenn das 'Opfer' (bzw. der 'Kläger'/ die 'Klägerin') sich über den Tathergang oder den Täter geirrt hat, sollten sie davon keinen Schaden haben dürfen. Soweit die Theorie, aber ich bin auch kein Jurist. Wer es besser weiß, möge es hier reinschreiben.
      Hallo,

      nachdem was ich bei Wikipedia über den Fall gelesen habe:
      de.wikipedia.org/wiki/Gina-Lisa_Lohfink
      ging es hier um die skrupellose PR-Maßnahme eines C-Promis die zurecht um ihren verblassenden Ruhm gefürchtet hat und die Chance auf eine Rückkehr ins Rampenlicht suchte.
      Mit kurzzeitigem Erfolg.
      Wegen der Kalkuliertheit sind 80 Tagessätze sehr großzügig ihr gegenüber.

      Im Allgemeinen finde ich schon, dass ein existenzvernichtender Angriff von Gerichten als solcher gewertet werden sollte. Wer also in kalkulierter Böswillikgeit eine Gefängnisstrafe verursachen will sollte selbst in den "Genuss" einer solchen kommen.

      Horst