Falsche Verdächtigung, was sind eurer Meinung nach faire Strafen?

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      Falsche Verdächtigung, was sind eurer Meinung nach faire Strafen?

      Wie hättet ihr als Richter/in entschieden wenn ihr davon überzeugt seid, dass Lohfink die Männer falsch verdächtigt hat? 38
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        Freispruch und keine Strafe, die Frau ist Opfer nicht Täterin! (1) 3%
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        20 Tagessätze, eine symbolische Strafe muss sein aber die Opfer sind selber schuld haben sie sie doch mit der Veröffentlichung des Videos dazu gezwungen um ihren Ruf zu wahren (4) 11%
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        80 Tagessätze ist fair, damit ist man nicht vorbestraft (Eintrag ins Führungszeugnis) aber es trifft einen dennoch empfindlich (9) 24%
      4.  
        2-6 Monate auf Bewährung wäre mein Bereich gewesen (1) 3%
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        7-12 Monate auf Bewährung wäre mein Bereich gewesen (4) 11%
      6.  
        13-18 Monate auf Bewährung wäre mein Bereich gewesen (2) 5%
      7.  
        19-24 Monate auf Bewährung wäre mein Bereich gewesen (4) 11%
      8.  
        Mehr als 24 Monate, wer die Leben von zwei Personen versucht zu zerstören gehört ins Gefängnis! (7) 18%
      9.  
        Keine Antwort passt oder ich könnte es nicht entscheiden (6) 16%
      Vor einigen Wochen hatten wir das Thema Sexualstrafrecht, was denkt ihr über die aktuellen oder auch möglichen Änderungen? und im Kontext des neuen Sexualstrafrechts werden immer wieder zwei Ereignisse genannt die maßgeblich dazu beigetragen haben sollen, zum einen die Silvesternacht in Köln zum anderen der Fall Gina-Lias Lohfink. In beiden Fällen gab es laut der deutschen Justiz falsche Verdächtigungen, im Fall Lohfink wurde jüngst das Urteil gesprochen und sie wurde zu 80 Tagessätzen wegen der falschen Verdächtigung zweier Männern verurteilt da sie scheinbar behauptet hat, diese hätten sie unter Zuhilfenahme von KO Tropfen brutal vergewaltigt. Im Fall von Köln kam vor einigen Wochen heraus, dass ein angebliches Opfer das angab vergwaltigt worden zu sein gar nicht zu dem Zeitpunkt in Köln war.

      Falsche Verdächtigungen kommen aber nicht nur bei der Anzeige von Sexualdelikten vor sondern auch in vielen anderen Bereichen (ich habe selbst erlebt wie ein Opfer vor Gericht eine Entführungs-, Missbrauchs- und Gewaltgeschichte erfand weil sie meinte ihrem baldigen Exmann damit für den anstehenden Streit um das Kind ihrem Ex den Umgang mi selbigen verbauen zu können). Auch hatte ich einmal den Fall in dem eine Expartnerin auch mich beschuldigt hat, wobei ich bis heute nicht sicher bin ob sie wirklich daran glaubte oder es frei erfunden war, zum Glück verstrickte sie sich aber sehr schnell in viele Widersprüche und das auch vor Zeugen, damit hatte mein Ansehen zwar einen kleinen Knacks bekommen aber es war denke ich kein nachhaltiger Schaden, wäre es zu einem Prozess gekommen, wäre das womöglich anders gewesen, zwar wäre der sehr sicher gewonnen worden (und ich hätte eben auch eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt), dennoch ist so ein öffentliches Verfahren etwas das nie ganz spurlos an einem vorbeigeht.

      Gerade im Sexualstrafrecht habe ich zudem das Gefühl, dass die nicht wenigen falschen Verdächtigungen dazu führen, dass die echten Opfer weitaus weniger Gehör finden als es nötig wäre und immer wieder Täter freigesprochen werden, weil Richter und Staatsanwälte zu viele falsche Verdächtigungen hatten und daher bei einigen (zumindest zwei die ich kenne) ein nicht gerade kleines Grundmisstrauen gegenüber diesen Anzeigen besteht.

      Also was meint ihr wie sollte die Justiz mit diesem Thema allgemein umgehen (damit wir nicht nur über Lohfink diskutieren)
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Für mich macht es große Unterschiede wie es dazu kam. Zum Beispiel kann die Personen die jemanden falsch beschuldigt wirklich glauben Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein, dies ist (zumindest ist das die Darstellung einer Staatsanwältin bei die solche Fälle bearbeitet) meist durch ein Trauma bedingt durch das eine alte Vergewaltigung auf ein neues Ereignis übertragen wird. Es wäre unfair jemanden der wirklich glaubt die Wahrheit zu sagen strafrechtlich zu bestrafen (zivilrechtlich sehr wohl, Schadensersatzforderunge u.a. sind hingegen vollkommen berechtigt). Zudem macht es einen Unterschied, ob man etwas anzeigt und danach zurückrudert (was recht häufig in der Rechtspraxis zu passieren scheint) oder eben den gesamten Prozess lang
      eine Lüge wissentlich und damit eben vorsätzlich aufrecht erhält.

      Die öffentliche Vorwurf einer Vergewaltigung kann Existenzen bedrohen und trifft es eine unschuldige Person bin ich dagegen es mit einer Geldstrafe zu ahnden. Dafür ist ein solcher Vorwurf psychisch und für das ganze Leben einfach zu belastend.
      Es sprechen viele Indizien dafür, dass Frau Lohfink sich einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht hat, wobei ich an dem Abend eben nicht in ihrer Haut steckte und den Prozess auch nicht wirklich verfolgt habe. Wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt es handelt sich um eine falsche Verdächtigung empfinde ich aber 80 Tagessätze als viel zu zurückhaltend gewählt. Die durchschnittliche Straflänge für „Vergewaltigungen ohne Todesfolge“ und „schwerwiegende Fälle der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung“ liegt in Deutschland bei 3,4 Jahren (Stand 2012, neuere Zahlen kenne ich nicht).

      Ich fände es nur fair wenn man grundsätzlich 1/3 der durchschnittlichen Straflänge als Strafe bei einer falschen Verdächtigung ansetzen würde, wenn es das Opfer nicht nur in Bezug auf seine Freiheit sondern auch anderweitig hätte schaden können oder ihm geschadet hat, bin ich dafür hier sogar 50% anzusetzen. Wenn der Täter hingegen zurückrudert und das Opfer der falschen Anschuldigung entlastet bin ich für eine Strafmilderung von 25 bis 50%, je nachdem in welchem Stadium und in welcher Art diese Entlastung abläuft. Werden gleich mehrere Personen falsch verdächtigt sollte dies in meinen Augen die Strafe nochmals um bis zu 100% erhöhen.

      Da im vorliegenden Fall der Tatvorwurf eben nicht zurückgenommen wurde, fände ich, sollte denn die Straftat der falschen Verdächtigung vorliegen (was ich nicht beurteilen kann da ich weder dabei war noch den Prozess wirklich verfolgt habe), eine Strafe von 20 Monaten auf Bewährung fair. Dies setzt sich aus 13 Monaten für die Grundtat, 3 Monate für den Ansehensverlust des Opfers (wer so einen Film gegen den Willen der Gefilmten ins Netz stellt der trägt auch eine Mitschuld, wobei das nur in Teilen entlastet denn sie wurden dafür ja auch verurteilt) und 4 Monaten weil es zwei Opfer gab zusammen.

      Abschließend ein Freispruch einer Person bedeutet nicht, dass der Anzeigende eine falsche Verdächtigung begangen hat. Für einen Freispruch reichen Zweifel an der Schuld aus, wenn jemand aber verurteilt wird muss es für den Richter sicher sein, dass die Tat begangen wurde. Oftmals enden solche Doppelverfahren (Anzeigen wegen XY, Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung) daher mit zwei Freisprüchen da die Tat weder zweifelsfrei bewiesen noch widerlegt wurde.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Ich empfinde Falchverdächtigungen oder besser Bezichtigungen als schlimm .(Da will jemand bewusst jemanden Schaden in der Öffentlichkeit oder sich selber in die Öffentlichkeit schieben)

      Wegen solcher Dinge haben Opfer, die wirklich was erleiden eine Höllentour zu erleiden....Wer wird mir glauben?.

      Falschverdächtigungen sind meiner Meinung nach, so zu bestrafen wie die geforderte Strafe für die vermeintlichen Täter.

      Damit Sich jeder bewusst wird, das das Ernst ist.
      Gerade im Fall Lohwinkel kann ich mir einfach kein schlüssiges Urteil bilden. Aber in anderen Fällen, wie etwa dem des Lehrers, der wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, seine komplette Haftstrafe verbüßen musste und erst kurz vor seinem Tod rehabilitiert wurde, kann in meinen Augen eine Strafe gar nicht hart genug sein.
      Sag mir, was du von mir hältst und ich sage dir, was du mich kannst.
      Hm.... schwierige Sache im fall Lohfink. Ich muss zugeben das auch nicht wirklich verfolgt zu haben. Deshalb kann ich auch nur unter Vorbehalt meine ganz persönliche und nicht juristisch zu untermauernde Meinung kundtun.

      Wenn jemand vor Gericht eine Behauptung aufstellt, die andere Personen schwer in ihrem Ruf schädigen kann, dann sollte man doch seeeehr vorsichtig sein. Lassen sich diese Behauptungen nicht unzweifelhaft darstellen oder werden sie sogar wiederlegt, dann muss man sich klar darüber sein, dass das zum Boumerang werden kann. Ganz sicher muss man auch in so eine Fall abwägen wie man an die Sache herangeht. Ein ganzes Team zur Unterstützung, Verschleierung der tatsächlichen Abläufe, Fragen an die Klägerin werden durch deren Anwalt abgeblockt. All das hinterlässt einfach einen miesen Beigeschmack. Da wurde Sachlichkeit zugunsten von PR-Wirksamkeit hintenan gestellt. Und das hat in einem Gerichtssaal sicher nichts zu suchen.

      Es gab in der Tat eine Zeit, in der Frauen gern mal unterstellt wurde sie seien quasi "von Natur aus" allzeit bereit und deshalb keine Opfer, sondern selbst Schuld. Das ist Humbug. Dies jetzt aber genau ins Gegenteil zu verkehren ist genauso falsch! Wie war das noch mal ? Jeder ist vor Gericht gleich? Andererseits hat aber auch niemand das Recht Sex einzufordern, wenn der Gegenüber NEIN sagt - auch das ist klar. Was ich sagen will: solche Tatbestände und Hergänge müssen wirklich extrem sorgfältig angeschaut werden.
      Wenn ein Gericht jedoch dann zu einem Schluss kommt - dann sollten auch beide Seiten damit rechnen müssen, dass die Strafe empfindlich ausfallen kann. Jeder sollte sich klar darüber sein, dass es kein Kavaliersdelikt ist den Ruf oder die Gesundheit einer anderen Person vorsätzlich oder auch nur fahrlässig zu schädigen.
      Eine Sub kann himmlisch lachen, göttlich verwöhnen und Paradiese schenken dem, den sie liebt :saint:
      Grundsätzlich stimme ich den ersten beiden Postern zu, man sollte im Auge haben was das Resultat einer falschen Verdächtigung sein kann oder sogar war. Dennoch muss es verhältnismäßig bleiben.

      Ich wage sogar mal zu behaupten, dass es besser durchdacht und mit besseren Lügen bei Lohfink zu einer Verurteilung der Männer hätte kommen können. Das Video (ich habe es mir erst nach dem Urteil angesehen, vorher wäre es für mich undenkbar gewesen) ist schon so, dass man daraus etwas hätte machen können und wenn man geschickt darum eine passende Legende bastelt kann so ein Verfahren auch bei einem deutschen Gericht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit der Verurteilung eines Unschuldigen enden. Niemand ist unfehlbar, auch Richter nicht und die Männer haben mit dem Video welches sie selbst ins Netz gestellt haben etwas gemacht das man hätte ausschlachten können (Erpressung mit dem Video was recht gläubwürdig hätte sein können und womit man die Opferrolle noch besser ausgefüllt hätte denn eben mit Geschichten wie KO Tropfen die offensichtlich unwahr sind).

      Bei dem erwähnten Fall mit dem Lehrer der für 5 Jahren ins Gefängnis musste und der psychisch und finanziell ruiniert wurde finde ich die Strafe der Täterin die ihn falsch beschuldigt hat durchaus im Rahmen dessen was fair ist. Sie bekam 5,5 Jahre Gefängnis und eine gewisses Schuldminderung konnte bei ihr wegen ihrer Vergangenheit (selbst Missbrauchsopfer) durchaus angenommen werden. Ohne den Backround wäre ich für 6,5 Jahre gewesen, so finde ich 5,5 Jahre aber fair und richtig.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Wenn man davon ausgeht, dass das Gericht die Beweise richtig gewürdigt hat; dass Gina-Lina Lohfink die Männer tatschlich zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hat, dann finde ich die 80 Tagessätze in Ordnung. Auch eine Bewährungsstrafe hätte ich vertretbar gefunden, denn im Prinzip sehe ich es wie Gentledom: Jemanden wider besseren Wissens einer schweren Straftat zu bezichtigen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern damit können Existenzen zerstört werden.

      Ein unguter Nachgeschmack bleibt trotzdem zurück, denn natürlich fragt man sich: Wurde sie vielleicht doch auf irgendeine Weise gezwungen oder genötigt? Auch wenn es sich vor Gericht nicht mehr klar nachweisen ließ? Falls Gina-Lina Lohfink wirklich Opfer sein sollte und jetzt zu Unrecht verurteilt wurde, dann wäre das sehr tragisch. Wir sind alle nicht dabei gewesen und können nur darauf vertrauen, dass das Gericht die Beweise nach bestem Wissen und Gewissen gewürdigt hat.

      Ich finde es übrigens gut, dass die Richterin in diesem Fall eine Frau war. Wäre Gina-Lina Lohfink von einem Mann verurteilt worden, dann hätte das dem Vorwurf der "sexistischen Justiz" (ob er gerechtfertigt ist oder nicht) bestimmt noch mehr Vorschub geleistet.

      Gentledom schrieb:

      Da im vorliegenden Fall der Tatvorwurf eben nicht zurückgenommen wurde, fände ich, sollte denn die Straftat der falschen Verdächtigung vorliegen (was ich nicht beurteilen kann da ich weder dabei war noch den Prozess wirklich verfolgt habe), eine Strafe von 20 Monaten auf Bewährung fair.

      Dazu eine grundsätzliche Frage: Ist es nicht so, dass eine Geldstrafe im Grunde noch spürbarer ist als eine Freiheitsstrafe zur Bewährung? Bei einer Bewährungsstrafe wird man zwar verurteilt, aber man muss ja (außer den Verfahrenskosten?) nichts antreten oder abzahlen. Da würde ich als juristischer Laie vermuten, dass es eine Geldstrafe (die es ja nicht zur Bewährung gibt) in ihren Auswirkungen sogar noch empflindlicher sein kann. Auch aus dieser Überlegung heraus würde ich sagen, das mit den 80 Tagessätzen ist schon vertretbar.

      Gemeinnützige Arbeit hätte ich auch eine angemesse Strafe gefunden. Ist auch etwas Spürbares, aber nichts Überhartes.
      Zum Fall Lohfink kann ich nichts sagen, da ich den Prozess nicht verfolgt habe.

      Meiner Meinung nach sollte bei einer eindeutig nachgewiesenen falschen Verdächtigungen, dasselbe Strafmass angewendet werden, wie es für die Tat vorgesehen ist. Sollte es strafmildernde Umstände (wie z.B. oben erwähnt Traumata etc.) geben, sind diese zu berücksichtigen. Eine unterschiedliche Betrachtung des Strafmasses sollte nicht gegeben sein, da durch falsche Verdächtigungen wissentlich/absichtlich komplette Existenzen zerstört werden können.

      decorum schrieb:

      Meiner Meinung nach sollte bei einer eindeutig nachgewiesenen falschen Verdächtigungen, dasselbe Strafmass angewendet werden, wie es für die Tat vorgesehen ist.
      Das haben nun schon mehrere gefordert. Ich finde das geht sehr weit in den Fällen in denen das Opfer eben nicht verurteilt wurde. Nehmen wir mal an man würde es hier so handhaben... beschuldigt wurden die Männer unter anderem bezüglich

      - Zuführung von Betäungungsmitteln (KO Tropfen) (strafverschärfend)
      - Gemeinschaftliche Vergewaltigung (sehr strafverschärfend)
      - Besonders erniedrigend (strafverschärfend)

      In vergleichbaren Fällen sprechen Gerichte pro Person hier meist 5-8 Jahre. Das wären dann bei zwei Beschuldigten 10-16 Jahre Freiheitsstrafe wenn man es wirklich 1:1 verrechnen würde. Auch wenn ich finde falsche Verdächtigung muss viel härter bestraft werden als es derzeit wird finde ich das zu hart.

      Ich bin gegen eine reine Geldstrafe, wenn man das will so meine ich kann der Richter diese immer neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung zusätzlich aussprechen.
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      Ich glaube das im Fall von Gina-Lisa Lohfink sicher alle Beweise sehr gründlich geprüft wurden und das Strafmaß recht gut getroffen wurde . Obwohl ich selbst mich für die 20 Tagessätze entschieden habe . Da ich das Einstellen des Videos ins Netz auch als Übergriff werte und finde sie ist allein damit schon sehr gestraft - das Netz vergisst ja bekanntlich nichts. Und die Herren haben damit in meinen Augen schon sexuelle Gewalt ausgeübt - aber das ist nur meine Betrachtung In Anbetracht des Medien Hypes wurde hier sicher gründlich geprüft und deswegen ein nicht anzweifelbares Urteil gefällt .
      Was eigentlich immer so sein sollte .
      Leider ist dies nicht immer der Fall - und somit wird es auf beiden Seiten solcher Anschuldigungen immer zu ungerechten Verurteilungen kommen .
      Das ist sehr unerfreulich und setzt im Sexualstrafrecht jedem dem Vorwurf aus gegebenenfalls zu lügen - egal wer dadurch zum Opfer wird - das angebliche Opfer weil durch seine Infragestellung es in seiner Opferrolle noch mehr gedemütigt wird und auch der zu Unrecht Beschuldigte der um seine Reputation und seine Existenz bangen muss .
      Meines Erachtens sollte jedoch deutlich mehr geprüft werden welche Aussagen stimmen . Ich denke das es ein Problem durch Gutachtenerstellung und was daraus gemacht und abgeleitet wird ist - jetzt mal ganz grob zusammengefasst .
      Aber zurück zur Frage :
      Grundsätzlich sollten Falschbeschuldigungen und Verleumdung viel härter bestraft werden - denn auch unter Berücksichtigung von psychologischen Problemen , bleibt es ein Ein- und Übergriff der existenziell zerstörerisch sein kann . Wer das wissentlich herbeiführt - zB aus Rache - sollte auch konsequent und spürbar bestraft werden .
      Wobei auch Unwissenheit nicht vor Strafe schützen sollte - aber mildernd im Kontext der Ereignisse Berücksichtigung finden kann - siehe Gina-Lisa Lohfink .
      Wir leben alle unter dem selben Himmel , aber nicht mit dem gleichen Horizont

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chloe ()

      zusätzlich finde ich gerade eine empfindliche Strafe im Bereich Verleumdung , Falschbeschuldigung sehr angebracht .
      Gerade weil es durch gewisse Anonymisierung durch das Internet ( zB) so leicht ist sich zu verstecken , oder überhaupt auch zu verleumden .

      Rigide Strafen könnten hier sicher auch Signale senden und vor diesen Straftaten evtl abschrecken
      Wir leben alle unter dem selben Himmel , aber nicht mit dem gleichen Horizont
      Natürlich ist eine Falschanzeige gerade in so einem empfindlichen und rufschädigenden Bereich wie einer Vergewaltigung nicht gut - und schadet den wirklichen Opfern. Darüber sind wir uns wohl alle einig.
      Und ich bin froh, über den Fall Lohfink nicht richten zu müssen und nein, ich hab mir das Video nicht angesehen, nur die Berichterstattung verfolgt.

      Aber mir stößt jetzt was ziemlich sauer auf. Klar ist es für den Einzelnen, der wegen einer Falschaussage vielleicht sogar verurteilt wurde schlimm. Aber viel höher ist doch leider nach wie vor die Dunkelziffer von niemals angezeigten Vergewaltigungen. Oder Anzeigen die vielleicht oder wahrscheinlich auf Druck der Peiniger im Nahumfeld des Opfers wieder zurück genommen wurden.

      Ich selbst habe immer gesagt, dass ich wenn ich jemals in einer solchen schlimmen Situation landen sollte, dass mir eine sexuelle Handlung gegen meinen Willen aufgezwungen würde, sofort Anzeige erstatteten würde. Und ich bin immer selbstverständlich davon ausgegangen, dass man dem nachgehen und mir glauben würde.

      Aber die Berichterstattung rund um diesen Fall macht mir da wirklich Angst. Sollte es tatsächlich nicht reichen, laut und deutlich nein zu sagen? Und laut der Verteidigung hat Frau Lohfink genau das mehrfach getan, das Video zeigt nur Ausschnitte und wir alle waren nicht dabei.

      Ja, es gibt jetzt ein Urteil, dass wohl auch fair zustande gekommen ist, aber ich bin mir nach wie vor nicht sicher, was wirklich passiert ist. Und ich finde die Auswirkungen fatal. Selbstverständlich auch, wenn sie so gehandelt hat, wie jetzt festgestellt /geschrieben wurde - so wenig feministische Solidarität würde mich/macht mich fassungslos.
      @ Chardonnay
      Ich kann dir voll umfänglich zustimmen .
      Solidarität ist in diesem Bereich sehr wichtig und die wurde im vorliegenden Fall ja auch gegeben - Presse, Medien etc .
      Und es hat ja auch einiges in diesem Bereich verändert - Nein heißt Nein als Stichwort
      Aber dennoch dürfen wir nicht die Augen davor verschließen das die Anschuldigung eines Übergriffes immer gerecht und vorurteilsfrei geprüft werden muss .
      Gerade da solche Beschuldigungen immer auch eine Stigmatisierung des Beschuldigten mit sich bringen - egal wieviel Wahrheitsgehalt , etwas bleibt immer hängen - siehe den Fall Kachelmann . Verleumdung findet ja oft im Kontext Rache statt.
      Es bleibt eigentlich grundsätzlich nur zu hoffen , das mit diesem Thema der Verleumdung und Falschbeschuldigung sensibel um gegangen wird . Und sich jeder seiner Verantwortung bewusst ist - auch schon im Rahmen von lästern und schwätzen .
      Dann wenn alle bei der Wahrheit blieben müssten wir hier gar nicht diskutieren .
      Und erschwerend kommt noch hinzu das jeder seine eigene Wahrheit hat .( hier nicht nur im sexuellen Kontext)
      Da wünsche ich mir dann schon eine Prüfung der Tatsachen zur Wahrheitsfindung
      Wir leben alle unter dem selben Himmel , aber nicht mit dem gleichen Horizont

      Chardonnay schrieb:

      Ja, es gibt jetzt ein Urteil, dass wohl auch fair zustande gekommen ist

      Chardonnay schrieb:

      wenn sie so gehandelt hat, wie jetzt festgestellt /geschrieben wurde - so wenig feministische Solidarität würde mich/macht mich fassungslos.
      Puh das finde ich gefährlich und schadet den Frauenrechten. Wenn man von Frauen erwartet (Richterin, Berichterstatterin, Staatsanwältin) oder auch anderen gegenüber feministische Soldiarität zu üben sagt dies für mich eins aus: Feminismus geht es nicht um Gleichbehandlung sondern um Bevorteilung der Frauen und dann werden die Männer bald sagen hey wir sollten uns auch zusammenschließen und schon hätten wir eine Front die nicht gut. Zumal ich solchen Frauen die Fähigkeit absprechen würde Richterin, Staatsanwältin oder eine gute (=objektive) Journalistin zu sein wenn sie bei solchen Themen solidarisch und nicht neutral agieren würden. Ich bin jemand der sehr gerne für die Gleichberechtigung einsteht, Gleichberechtigung kann aber doch nicht bedeuten, dass Frauen nicht mehr ihre eigene Meinung sagen dürfen wenn es um andere Frauen geht, wohl aber bei Männern. Damit würden die Frauen die sich in den letzten 100 Jahren relativ erfolgreich aus dem Diktat des Mannes befreit haben blindlings in ein neues Diktat stürmen, diesmal sogar ganz freiwillig und das wäre wirklich dumm. Tja und da nicht wenige Feministinnen eine weibliche Sub als Verrat an der Sache ansehen, wäre BDSM dann auch nicht mehr möglich, naja zumindest nicht in FemSub-MaleDom Formen :)
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Danke @Chloe, aber mit mangelnder feministischer Solidarität habe ich eine solche Verleumdung bezeichnet, die Frau Lohfink laut Urteil begangen hat. Also mangelnde Solidarität mit echten Opfern und dem Feminismus allgemein, der sich seit Jahrzehnten dafür einsetzt dass Vergewaltigung immer und überall strafbar ist. Und da sind Falschaussagen wirklich furchtbar.
      Warum denn nicht @Gentledom ? Meine Antwort bezog sich im Allgemeinen auf die Ausgangsfrage
      Zitat: “ Also was meint ihr wie sollte die Justiz mit diesem Thema allgemein umgehen“

      Wenn eindeutige bei einem Prozess rausgekommen würde, dass die erhobenen Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen und der Phantasie des “Opfers“ entstammen, warum sollte man dann hier ein unterschiedliches Strafmaß ansetzen. Das “angebliche Opfer“ hat wissentlich falsche Tatbestände geschildert und somit absichtlich dem “angeblichen Beklagtem“ Schaden zugefügt.

      Aber vielleicht sehe ich das auch aus eigenen Erfahrungen zu emotional. :pardon:
      Du fragst:
      "Wie hättet ihr als Richter/in entschieden wenn ihr davon überzeugt seid, dass Lohfink die Männer falsch verdächtigt hat?"

      So einfach ist das jedoch nicht.
      Selbst wenn ich als Richterin davon überzeugt bin, dass die Verdächtigung falsch ist, müsste ich noch wissen, warum Lohfink die Männer falsch verdächtigt hat.
      Hat sie bewusst gelogen, um sich als Opfer darzustellen? Oder um die Angeschuldigten zu schädigen?
      Oder hat sie wirklich geglaubt, der Tatbestand der Vergewaltigung sei erfüllt, obwohl es rechtlich nicht so war?

      Da ich obiges jedoch nicht weiß, kann ich mich da auch nicht entscheiden. Ich kenne weder das besagte Video (das für mich eh nur begrenzt als Beweismittel taugt) noch die Aussagen der Beteiligten und die Begründung der Richterin im Detail.
      Ich denke jedoch, diese wird sich (auch angesichts des Medienrummels) intensiv Gedanken über das Strafmaß gemacht haben. Insofern wird es im Normbereich des Üblichen liegen.
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud