Falsche Verdächtigung, was sind eurer Meinung nach faire Strafen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      @JamieLyn @Chardonnay
      Danke da stand ich auf dem Schlauch

      Zum Thema zurück... die Mehrheit scheint hier im Thread dafür zu sein, die gleiche Strafe anzusetzen die den Tätern bei einer Verurteilung gedroht hätte, natürlich unter Berücksichtigung von strafmildernden und strafverschärfenden Umständen. Ich finde des recht hart wenn es eben nicht zu einer Inhaftierung kam sondern die zu Unrecht beschuldigte Person im Prozess bereits für nicht schuldig befunden wurde und es somit "nur" einen Rufschaden gibt.

      Mal einen Fall den ich während des Refendariats hatte.

      Frau und Mann wollen sich scheiden lassen. Sorgerechtsstreit läuft im Hintergrund. Frau zeigt den Mann an wegen Körperverletzung. Mann ist einschlägig wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteln vorbestraft. In ihrer Vernehmung erzählt sie plötzlich eine offensichtliche Märchengeschichte. Er habe sie nicht nur wie es in der Akte stand geschlagen, sondern sie zudem vor 4 Wochen in die Türkei gelockt (Aussöhnungsurlaub), dort in das Haus seines Onkels geschafft und dort über Tage geschlagen, sie auch an den Ofen gekettet, ihr angedroht das Haus zu sprengen (Gasofen) wenn sie seinen Forderungen nicht nachkommt, er habe sie vergewaltigt, mit einem Messer an Hals und Beinen geschnitten, genötigt, usw...

      Ich glaube nicht, dass das geplant war. Das war eine Kurzschlußreaktion denn die Geschichte fiel sehr schnell, noch während sie von dem Richter befragt wurde, in sich zusammen (keine Schnittspuren am Hals, usw). Wenn man hier 1:1 die Strafe ansetzen würde dann würden wir hier wegen dieser dummen Sache wohl bei 8 oder mehr Jahren Freiheitsstrafe landen, wobei für den Mann nie eine Gefahr bestand verurteilt zu werden. Wahrscheinlich hatte er sogar Glück, ohne die Märchengeschichte hätte es sehr gut sein können, dass er wegen Körperverletzung verurteilt worden wäre. Zumindest meine persönliche Vermutung war durchaus, dass er wahrscheinlich schuldig war aber mit der Märchengeschichte hat sie damals selbst ihre Glaubwürdigkeit zerstört.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gentledom ()

      Gentledom schrieb:

      Gerade im Sexualstrafrecht habe ich zudem das Gefühl, dass die nicht wenigen falschen Verdächtigungen dazu führen, dass die echten Opfer weitaus weniger Gehör finden als es nötig wäre und immer wieder Täter freigesprochen werden, weil Richter und Staatsanwälte zu viele falsche Verdächtigungen hatten und daher bei einigen (zumindest zwei die ich kenne) ein nicht gerade kleines Grundmisstrauen gegenüber diesen Anzeigen besteht.
      Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Darum sollte die Strafe für Falschaussagen mehr als nur empfindlich ausfallen. Dabei ist es egal, ob Mann oder Frau. Vor dem Gesetz ist jeder gleich. Sollte er jedenfalls. Darum wäre es ein Rückschlag für die Gerechtigkeit Solidarität mit falschen Opfern zu empfinden, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben. Dadurch wirkt sich eine Falschaussage nicht weniger negativ auf angebliche Täter aus. Der Vorwurf einer Vergewaltigung hallt trotzdem noch lange nach und wird Diejenigen noch lange "begleiten".

      Ich bin keine Juristin aber wenn ich mich in die Situation der Richterin reinversetzen würde, dann sollte es eine Strafe sein, die wirklich trifft und zu dem auch lehrreich ist. Vielleicht mit freiwilligen Stunden in einem Frauenhaus oder in einem Verein gegen Gewalt von Frauen, damit man am eigenen Leib erfährt, was Gewalt gegen Frauen wirklich bedeutet.
      ~Es ist das Unbekannte was so reizt. Reizt es immer noch, wenn es bekannt ist, dann ist es das Besondere~ Author: Unbekannt

      Corina schrieb:

      Vielleicht mit freiwilligen Stunden in einem Frauenhaus oder in einem Verein gegen Gewalt von Frauen, damit man am eigenen Leib erfährt, was Gewalt gegen Frauen wirklich bedeutet.
      Keine schlechte Idee. Vielleicht würde das helfen, die Frage ist aber wollen diese Frauen von solch einer Person Hilfe annehmen. Ich glaube als echtes Opfer würde ich das nicht wollen, wobei naja wenn sie die Sanitärräume sauber macht müsste sie ja nicht mit denen groß in Kontakt stehen.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Hmmhhh... Das mit der empfindlichen Strafe für die Falschaussage ist vielleicht ein zweischneidiges Schwert.

      Denn wenn jetzt eh schon laut hohen Dunkelziffern die Hürden hoch sind, eine Vergewaltigung überhaupt anzuzeigen, und auch tatsächliche Verurteilungen schwierig sind (weil eben in der Regel Aussage gegen Aussage steht und es dann schnell um Glaubwürdigkeit geht), macht man dann unter Umständen die Hürden noch höher?

      Weil ein Opfer einer Vergewaltigung dann Angst hat, dass man ihr (oder ihm) nicht nur nicht glaubt, sondern eventuell sogar Sie (oder ihn)seinerseits anzeigt wegen Falschaussage?

      Wie gesagt, ist schwierig- und natürlich kann es auch keine Lösung sein, eine Falschaussage einfach so hinzunehmen und gar nicht zu bestrafen.

      Gentledom schrieb:

      Grundsätzlich stimme ich den ersten beiden Postern zu, man sollte im Auge haben was das Resultat einer falschen Verdächtigung sein kann oder sogar war. Dennoch muss es verhältnismäßig bleiben.

      ...

      Bei dem erwähnten Fall mit dem Lehrer der für 5 Jahren ins Gefängnis musste und der psychisch und finanziell ruiniert wurde finde ich die Strafe der Täterin die ihn falsch beschuldigt hat durchaus im Rahmen dessen was fair ist. Sie bekam 5,5 Jahre Gefängnis und eine gewisses Schuldminderung konnte bei ihr wegen ihrer Vergangenheit (selbst Missbrauchsopfer) durchaus angenommen werden. Ohne den Backround wäre ich für 6,5 Jahre gewesen, so finde ich 5,5 Jahre aber fair und richtig.
      Sorry, aber diese Meinung kann ich nicht teilen. Möglicherweise ist eine solche Strafe juristisch tatsächlich angemessen, aber ich persönlich empfinde sie als viel zu lasch. Vielleicht spricht da aber auch nur der Groll aus mir, da ich als Jugendlicher ebenfalls einer falschen Verdächtigung ausgesetzt war und diese Erfahrung bis heute meine Verhalten beeinflusst und beschränkt. Und wenn ich mir vor Augen halte, dass ein vergleichsweise harmloser Vorfall - es gab keine Anzeige oder dergleichen, nur übles Gerede - so weitreichende Folgen hatte, können die Folgen, die eine falsche Verdächtigung, die bis zum Prozess führt, mit sich bringt, für mich nicht mit einer Geld- oder Bewährungs- oder gar eine kurzen Haftstrafe einfach gesühnt werden.
      Sag mir, was du von mir hältst und ich sage dir, was du mich kannst.
      Ich hab das ganze nur am Rande verfolgt, aber mich würde mal interessieren welche Strafe die Männer für das Einstellen des Videos bekommen haben.

      Ich will niemand in Schutz nehmen und finde falsche Beschuldigungen richtig sch...., nur das Video wird auch in 20 Jahren noch zu sehen sein....


      Wird so etwas überhaupt bestraft?
      Wenn nicht, dann war das vielleicht ihre einzige Chance denen "eins rein zu würgen"

      Hintergrund für meine Überlegungen sind:
      1. Mir hat letztens ein wildfremder Typ(das war nicht hier) Bilder und Videos von Sessions geschickt auf denen man die Frauen sehr gut erkennen kann. Ich könnt da jetzt sonst was mit machen......

      2. Ich bin eine Mama und in Bezug auf 1. stell ich mir vor wie sich mein Kind fühlen würde, wenn ein solches Video die Pausenunterhaltung auf dem Schulhof wäre.

      Und ums vorweg zu schicken, ich weiß wie es ist wenn einem nicht (von allen) geglaubt wird
      Schwamm drüber. Du bist nicht der, der du bist. Du bist nur das, wofür dich die anderen halten. Das ist ein Fishismus.
      Ich sehe das Problem nicht wirklich.

      Wenn A nun B vergewaltigt und B zeigt ihn an, aber die Beweise reichen leider nicht für eine Verurteilung von A aus, dann bedeutet dies nicht, dass nun B der Prozess gemacht wird. Vielmehr muss B offensichtlich und in einem für eine mögliche Verurteilung entscheidenden Kontext gelogen haben damit in die Richtung etwas unternommen wird. Solange B in einem Prozess bei der Wahrheit bleibt wird ihr sehr sicher nichts drohen.

      Das einzige Problem ist wenn B lügt, weil sie weiss die Beweise reichen nicht aus, aber A war eben der Täter. Das ist menschlich durchaus verständlich aber diese Lüge ist eben zweischneidig und für A und B gleichermaßen gefährlich. Klappt es mit dem Bluff würde kaum jemand B moralisch verurteilen, auch wenn es rechtlich nicht in Ordnung war. Fliegt der Bluff auf, dann kann es aber böse enden, das ist aber normal bei einem Bluff und damit muss man rechnen auch wenn es in dem Fall eigentlich unfair ist denn ohne den Bluff entkommt der Täter ungestraft. Wenn ich mich selber aber außerhalb des Rechts bewege kann ich mich danach nicht beschweren wenn das Recht nach der Faktenlage urteilt die ihm von allen Seiten präsentiert wurde.

      @Marie99 Die Männer wurden verurteilt wegen dem Video und das ist auch gut so.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Ich habe 6-12 Monate auf Bewährung gestimmt weil ich einfach denke das es eine schwerwiegende Tat ist. Denn die Männer wurden auch einer schwerwiegenden Tag verdächtigt. Ich glaube schon das wir gemessen an den Rechtssystemen in anderen Ländern doch noch ein relativ unabhängiges System haben. Die Richter waren sich der tiefen Bedeutung des Urteils sicher bewusst und haben sich die Zeit genommen um ein gerechtes Urteil zu fällen. Für mich gibt es daher keinen Grund das Urteil anzuzweifeln.

      Das rüttelt nicht an der Tatsache das ein Nein ein Nein bleibt.
      Noch mal eine Frage an die Juristen: Ich gehe davon aus, dass Gina-Lina Lohfink zusätzlich zu den 80 Tagessätzen noch die Kosten Verfahrens zahlen muss und vielleicht auch Schmerzensgeld bzw. eine finanzielle Entschädigung an die Männer, die sie zu Unrecht verdächtigt hat. Oder sind diese Kosten gegenüber den 80 Tagessätzen so marginal, dass es - flapsig gesagt - darauf am Ende nicht ankommt?
      Ich habe die Sache nicht wirklich verfolgt... Von daher äußere ich mich erstmal zum Grundsätzlichen:
      Eigentlich halte den Vorschlag 1/3 der ungerechten Strafe, die man sonst ungerecht verursacht hätte, für recht passend. Als Richtlinie, nicht als Muss. Denn es gibt da ja einerseits Fälle in denen der Tatbestand unklar ist (hier hilft der Anwalt weiter), wie beispielsweise das Veröffentlichen des Videos, was fraglos grenzüberschreitend und abscheulich ist. Außerdem gibt es ja Überschneidungen mit anderen Bereichen, wie z.B. in jenem geschilderten Falle, in dem die Vergewaltigung echt sei, die Klägerin (bisher immer 'das Opfer' genannt, hier wirklich ein Opfer) aber Details hinzuerfinde, um die mangelnden Beweise auszugleichen, s.u.:


      Gentledom schrieb:

      Ich sehe das Problem nicht wirklich.

      Wenn A nun B vergewaltigt und B zeigt ihn an, aber die Beweise reichen leider nicht für eine Verurteilung von A aus, dann bedeutet dies nicht, dass nun B der Prozess gemacht wird. Vielmehr muss B offensichtlich und in einem für eine mögliche Verurteilung entscheidenden Kontext gelogen haben damit in die Richtung etwas unternommen wird. Solange B in einem Prozess bei der Wahrheit bleibt wird ihr sehr sicher nichts drohen.

      Das einzige Problem ist wenn B lügt, weil sie weiss die Beweise reichen nicht aus, aber A war eben der Täter. Das ist menschlich durchaus verständlich aber diese Lüge ist eben zweischneidig und für A und B gleichermaßen gefährlich. [...]


      Das Problem mit dem Signal das von der 'Causa Lohfink' ausgeht, sehe ich schon. Denn wieviele juristische Laien wissen schon, dass ein Strafverfahren das entgegen ihrer Klage ausgeht, nicht automatisch gegen sie gerichtet wird?
      Man kann dann einen Juristen fragen, aber ich bezweifle, dass echte Opfer, die noch unter dem Einfluss der Tat - oder womöglich noch beständig unter dem Einfluss des Täters - stehen, sich kostenpflichtig und unverbindlich an einen Anwalt/eine Anwältin wenden, um sich beraten zu lassen. Hier könnten die Medien bzw. die Juristen (ich meine hier Berufsverbände, Funktionäre etc.) mehr Aufklärungsarbeit leisten.
      Ich teile auch die Auffassung, dass Frau Lohfink allen 'echten' Vergewaltigungsopfern eher geschadet hat und sie verunsichert hat.
      Gut auch, dass die zwei Männer wegen des Videos verurteilt wurden.
      Habt ihr das Video gesehen?

      U.a. wird um Gerichtsbeschluss gesagt, sie sei "nicht unter Drogeneinfluss und aktiv."

      Zumindest das ist falsch! Man sieht im Video eindeutig, dass sie benommen ist. Als ich noch nichtmal wusste, dass K.O. Tropfen zur Debatte stehen, habe ich mir schon gedacht: was ist denn mit ihr los? Das dürfte mehr als nur Alkohol sein.

      Und sie sagt mehrmals (sehr sehr benommen) "hör auf"

      Öhm...

      Also ich wundere mich sehr wie das Gericht zu so einem Urteil kommen konnte. Wenigstens ein Freispruch wegen mangelnder Beweise...aber nichtmal das würde in diesem Fall stimmen.

      Ich stehe dem Urteil wirklich sehr skeptisch gegenüber. Gerade weil es in diesem Fall eindeutigere Beweise gar nicht geben könnte. Wie soll man sich da noch trauen Anzeige zu erstatten, wenn man nur die eigene Aussage hätte? Wer hat denn schon einen Videobeweis? Ja, und wenn selbst der nichts bringt?
      @moran Bzgl dem "Hör auf" genau DAS ist ja das Problem.

      Sprache ist eben NICHT eindeutig. Was meint sie mit dem Hör auf?
      Das der Mann an der Kamera aufhören soll Grimassen zu schneiden?
      Das man aufhören soll zu filmen?
      Das sie keinen Sex will?


      Genau deswegen hat man beim BDSM ja u.a. ein Stoppwort o.ä.
      DAS ist dann wirklich für den Aktiven eindeutig.
      (Wobei auch Stoppwörter mal in anderem Kontext aus versehen benutzt werden können.. Aber das ist eine andere Diskussion.)
      Und der Gutachter (Toxikologe) war Dr. Torsten Binscheck-Domaß.
      Leitung Klinische Toxikologie & Pharmakologie der Charité in Berlin.
      Siehe: laborberlin.com/fachbereiche/l…ogie-u-pharmakologie.html
      Mag ja sein das du darin K.O.-Tropfen siehst. Da darf jeder seine eigene Meinung haben.
      Aber ich glaube eher einem erfahrenen Mediziner und Wissenschaftler.
      "Schockiert sein" ist irgendwie eine doppeldeutige Aussage. Bedeutet es nun "über etwas entrüstet sein"?
      Oder "mit Schokolade überzogen sein"?
      Und bedeutet in dem Kontext "entrüstet sein" dann, das man seine Rüstung abgelegt hat?
      Ach du meinst "entrüstet sein" im Sinne von "entsetzt sein". Wo sitzt du denn dann?

      moran schrieb:

      U.a. wird um Gerichtsbeschluss gesagt, sie sei "nicht unter Drogeneinfluss und aktiv."

      Zumindest das ist falsch!
      Es gab Gutachter wohl auch eine toxikologischen Befund, zig Indizien und sowohl die Staatsanwältin und die Richterin dürfte solche Verfahren nicht zum ersten Mal machen. Aus beruflichen Gründen habe ich einmal ein Video gesehen in dem ein Mann mit einer wirklich sehr betrunkene Frau Sex hatte, jenes Opfer sah ganz anders aus, für mich wirkt das nicht nach einem Kontrollverlust und schon gar nicht nach KO Tropfen. Wäre es wirklich ein so offensichtliher Justizirrtum (was er sicher nicht ist) dann hätten dies die Medien sicher schon längst und intensiv aufgegriffen.

      moran schrieb:

      Die Veröffentlichung des Videos wurde mit 1.200€ bestraft.
      Falsch, sie wurden wohl jeweils zu 90 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe eines Tagessatzes bemisst sich nach der Leistungsfähigkeit (§ 40 Abs. 2 StGB)

      Es stimmt zwar, dass Frau Lohfink mehr Euro bezahlen muss aber dies ist rechtlich so gewollt. Es soll jeden gleich treffen und reiche sollen nicht leichter bestraft werden wie arme Menschen. Daher gibt es den Tagessatz. Wenn ich also zu 10 Tagen bei einem Tagessatz von 800 Euro verurteilt werde muss ich 8.000 Euro zahlen, wenn ich zu 90 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt werde eben 1.350 Euro. Die Gerichte berechnen die Strafe also aufgrund der Einkommenssituation und die sieht scheinbar bei Frau Lohfink besser aus als bei den beiden Männern.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      @Gentledom

      Der toxikologische Befund wurde erst nach ihrer Anzeige gemacht. K.O. Tropfen können max. 24 Stunden später nachgewiesen werden. Es trug sich am 2.6. zu, Anzeige kam am 15.6. was soll man da noch nachweisen?

      Ich wundere mich auch sehr, warum das z.B. in den Medien nicht aufscheint.

      Die Typen wollten das Video einer Tageszeitung verkaufen, diese erstatte sofort Anzeige bei der Polizei. So fing das überhaupt an. Das Video war noch über 4 Jahre später im Internet auf Pornhub zu finden! Erst 2016 wurde es gelöscht.
      Da ist die Strafe von ~ 1000€ in jedem Fall zu gering, egal wie angeblich arm ein Angeklagter ist.
      Ich verstehe ja, dass gerade im Kontext BDSM ein "Hör auf" anders gedeutet wird.

      In anderer Umgebung ist ein "Hör auf" eben ganz einfach das wonach es klingt. Und sie schaut dabei nicht in die Kamera (also den Typen der filmt) an.

      Jedenfalls geht es darum WIE sie es sagt, nicht was sie sagt. Völlig weggetreten.

      Ich kann ja verstehen, dass sie keine Sympathieträgerin ist, mir ist sie überhaupt erst seit diesem Fall bekannt, deswegen kann ich nicht viel zu ihr sagen, aber mir fällt schon auf wie voreingenommen viele auf sie zugehen. Sie wurde sogar im Gerichtssaal (!!) Hure genannt. Sie lief dann heulend aufs Klo. Sehr eigenartig wie sie wahrgenommen wird in der öffentlichkeit. Und das nur, weil man sie "buchen" kann und sie auch schon freiwillig zuvor selbst sexvideos veröffentlicht haben soll.

      Aber um zu der Anfangsfrage zurückzukommen:

      Ja, ich bin auch dafür Falschverdächtigungen genauso hart zu bestrafen wie im Falle einer Verurteilung. Ich finde auch, sowas geht einfach nicht.

      Und Richter würden sich dann vielleicht zehnmal überlegen wie sie entscheiden und evtl. nicht wie in diesem Fall. Wenn der Kläger weiß, welches Risiko er auf sich nimmt, wird er vielleicht ernstergenommen. Es ist wirklich kein Geheimnis wie selten Vergewaltiger zur Rechenschaft gezogen werden.
      Für mich wiegt eine falsche Verdächtigungen sehr schwer,denn sie kann das Leben des vermeintlichen Täters massiv beeinflussen oder sogar zerstören. Denn sein wir ehrlich,gerade bei dem Thema Vergewaltigung reagiert die Gesellschaft zu Recht sehr empfindsam.
      Selbst wenn das Gericht eindeutig die Unschuld feststellt,wird es immer Menschen geben,dir Zweifel haben.
      Manchmal habe ich das Gefühl,wenn man die Medien so verfolgt,das es Staatsanwälte und Richter gibt,die bloß eine rasche Verurteilung wollen. Ja,das klingt wie eine Verschwörungstheorie.

      Zum Thema: Ich denke,eine Falschaussage genauso hart zu bestrafen,wie die
      eigentliche Tat,dürfte schwierig werden. Meiner Meinung nach. Dennoch halte ich eine Geldstrafe für zu eine geringe Strafe.

      moran schrieb:

      Da ist die Strafe von ~ 1000€ in jedem Fall zu gering, egal wie angeblich arm ein Angeklagter ist.
      Wenn ein Angeklagter nur 5 Euro verdient, dann sind 1000 Euro eben 200 Tagessätze, wenn der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens hingegen 1000 Euro pro Tag in der Tasche hat, dann ist es für ihn nur ein Tagessatz.

      Wie du schreibst sollten eine Falschverdächtigung ebenso hart bestraft werden wie die Tat bestraft würde wegen derer verdächtigt wurde. In dem Fall kämen wir bei zwei Leuten auf 10-18 Jahre bei den Tatvorwürfen. Das fände ich zu viel, aus bereits erörterten Gründen. 80 Tagessätze empfinde ich als zu wenig.

      Vortrefflich kann man nun darüber streiten was schlimmer ist. Einen kurzen Porno von einer Person ohne ihr Einverständnis ins Netz zu stellen oder aber zwei Personen zu Unrecht einer Vergewaltigung zu beschuldigen.

      Ich stimme mit dir überein, 90 Tagessätze für die Veröffentlichung solch eines Pornos ist zu wenig. So etwas kann ebenso Leben zerstören wie eine Falschanschuldigung. Ich hätte mir hier ein Strafmaß gewünscht das irgendwo zwischen 5 und 15 Monaten liegt, das machen Gerichte aber nicht.

      Ebenso finde ich aber auch 80 Tagessätze für eine nach dem Urteil des Gerichts erfundene Vergewaltigung viel zu milde.

      Übrigens sind KO Tropfen im Blut meist nur sehr kurz nachweisbar, im Urin hingegen noch etwas länger. So lange wie sie gebraucht hat die Tat anzuzeigen aber nicht, das stimmt, wenn die Daten denn stimmen. Deswegen gibt es Gutachter die wissen wie KO Tropfen funktionieren und wie sich dann eine Person verhält und wenn dieses Verhalten eben so gar nicht dem entspricht was normal ist bei einer Vergewaltigung unter KO Tropfen (= KO man kann wirklich so gut wie nichts mehr machen und ist eher eine Puppe) dann ist dies eben auch ein Beweis.

      Beide Aktionen sind geeignet Leben zu zerstören und sollten entsprechend geahndet werden. Für mich geht das nur über nicht zu kleine Bewährungsstrafen und keinesfalls durch Geldstrafe die maximal 90 Tagessätze betragen.

      moran schrieb:

      Jedenfalls geht es darum WIE sie es sagt, nicht was sie sagt. Völlig weggetreten.
      Sehe ich anders, völlig weggetreten sieht ganz anders aus. Wie geschrieben sage ich das nicht nur wegen dem Gutachter sondern weil ich einmal Vergleichsmaterial ansehen musste und die Unterschiede sind für mich sehr deutlich.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      @moran ich kann das total nachvollziehen was du schreibst - aber, es gab offensichtlich noch andere Beweisführungen die das Gericht dahin brachte es als Falschaussage zu entlarven. Es lag nicht daran das die Aussagen im Film angeblich zu undeutlich waren. Es gab noch dokumentierte Sms Kontakte zwischen Gina und den vermeintlichen Tätern. Es fußt also nicht alles nur auf dem Video. Daher glaube ich das das Urteil gerechtfertigt ist. Denn nicht nur muss das Nein einer Frau geschützt und respektiert werden - es muss auch unter STrafe gestellt werden einen Menschen einer solchen Tat zu bezichtigen wenn es sich nicht so zugetragen hat. Andernfalls entsteht hier ein rechtsfreier Raum. Das darf nicht sein.

      Thema KO Tropfen nachweisen - da gibt es neben Blut und Urin ( welches tatsächlich schnell gehen muss und daher hier sicher nicht zur Anwendung kam) noch die Möglichkeit einer aufwendigeren Haaranalyse. Ich gehe davon aus das diese Methode - neben der Sichtung des Videos durch einen Experten - angewandt wurde. Im Haar lässt sich die Substanz noch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von corina00 ()

      Ich habe mich erst ziemlich am Ende, fernab des ganzen Rummels um diesen Prozess etwas damit beschäftigt.
      (gleich vorab, ich schreibe das aus einer wertfreien Sicht, mir geht es um den Sachverhalt und ggf. um Verfehlungen/Lücken, die meiner Meinung nach vorliegen und geschlossen werden sollten.)

      Von den Antwortmöglichkeiten habe ich erst mal keine gewählt, da ich finde, dass ein Punkt dabei fehlt, der unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Beachtung finden sollte.

      -Falsche Verdächtigung, die zu solch einem Ausmaß und ggf. Schädigung der Beschuldigten führen können, sollten Strafmaße erhalten, die im Führungszeugnis festgeschrieben werden und deren Löschung wie eine Sexualstraftat gehandhabt wird. (wenn ich nicht irre wären das dann 10 Jahre bis diese aus dem Führungszeugnis gelöscht werden).
      -Sollte eine Person der Meinung sein, es ist wirklich passiert, dann gehört eine Behandlung angeordnet, sowohl bei Traumata, wie auch bei Wahrnehmungsstörungen, denn beides gehört behandelt und ohne Behandlung besteht doch eine gewisse Gefahr auf Rückfall bzw. Verschlimmerung der Situation. (Bsp. Urteil wird nicht akzeptiert und Rachegedanken finden ihren Nährboden).
      - Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sollten für 10 Jahre ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen (Diese haben eine besondere Verantwortung, da sie Einfluss auf eine Meinungs-/Stimmungsbildung auf eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen haben können.)
      Die Geschichte lehrt uns, dass zu häufig der öffentliche Status instrumentalisiert wurde, was mindestens so abartig ist wie der angeprangerte Tatbestand.
      Auch wurden schon Reputationen völlig zerstört, die Ausmaße der hier Geschädigten durch diese falsche Beschuldigung findet, meines Erachtens, zu wenig Beachtung.

      Zwei Dinge sind mir jedoch aufgefallen, als ich mich da durchgelesen hatte.
      1. Es wurde von vielen Seiten auf diese K.O. Tropfen verwiesen, die ein Gutachter als nicht erkennbar einstufte. Ich habe selbst einige Jahre in einem Club gearbeitet. Leider mussten auch wir an der Tür ein paar Erfahrungen mit solchen K.O. Tropfen miterleben, zum Glück wurde während meines Dienstes niemand insoweit geschädigt, dass es zu einem Delikt kam - von der Verabreichung dieser Substanz abgesehen.
      Jedoch war in keinem der beiden mir bekannten Fälle jemand in der Lage geistig minimal anspruchsvolle Sätze zu sprechen, ihr Handy zu bedienen (und das war die Zeit vor den Smartphones) noch klare Antworten auf Fragen zu geben. Und eine Verwirrtheit war deutlich zu erkennen und ein gerades Stehen war auch nicht wirklich möglich. Nun hängt es natürlich von vielen Faktoren ab, wann und wie stark diese Substanzen wirken, doch wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, es sind keine Anzeichen zu erkennen, dann sollte das auch anerkannt werden, denn gerade in so einem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass damit zu schlampig umgegangen wird. Es waren also noch nicht einmal Zweifel zu erkennen in dem Gutachten.
      Dass andere Drogen an dem besagten Abend konsumiert wurden, habe sie in der Vernehmung ja eingeräumt, aber nicht welche und wie die Wechselwirkungen untereinander auftreten, kann kaum jemand einschätzen.
      Weiter finde ich es sehr spannend, wenn ein Jurist ein Gutachten eines Toxikologen an Frage stellt, dass wäre ungefähr das Gleiche, wenn ein Biologe den TÜV in frage stellt seinen Job richtig gemacht zu haben. (etwas schnippisch, ich weiß, aber das musste hier auch sein).
      2. Man sollte sich die letzten 4 Jahre in der Öffentlichkeit der Dame ansehen. Kurz nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung bei der Eröffnung als Aushängeschild einer Erotikmesse, der größten dabei in Deutschland so offenherzig zu präsentieren würde entweder von einer hohen Professionalität zeugen, was ich persönlich ihr aber jetzt nicht zutrauen. Oder von Umständen, in denen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht viel passiert sein dürfte. (Anmerkung: Der mutmaßliche Vorfall war gerade mal gut 3 Monate vorher). Weiter Auftritte ähnlicher Natur folgten in den ganzen Jahren. (weitere Anmerkung: dies steht natürlich jedem frei und jeder kann ja auch tun, was er möchte, solange er sich im rechtlichen Rahmen bewegt).
      doch dann zum Prozess so überzogen züchtig sich zu stylen und zu geben ist mehr als nur unglaubwürdig. Die betenden Hände, der Auftritt einfach alles wirkte eher einstudiert als authentisch. Das ist etwas, was bisher noch kaum diskutiert wurde, was aber, nach meiner Meinung nach, durchaus auch Beachtung finden sollte.
      Auch dieses PR Gehabe auf dem Friedhof vor kurzem, als sie ihre Persönlichkeitsrechte symbolisch begraben hatte, welch Wunder, unter den Blicken von Kameras für die Öffentlichkeit.
      Es ist widerlich, wie dies mit nur jeder erdenklichen Möglichkeit der Instrumentalisierung genutzt wird.
      - Folge nicht einem Pfad, hinterlasse selbst einen -