@JamieLyn @Chardonnay
Danke da stand ich auf dem Schlauch
Zum Thema zurück... die Mehrheit scheint hier im Thread dafür zu sein, die gleiche Strafe anzusetzen die den Tätern bei einer Verurteilung gedroht hätte, natürlich unter Berücksichtigung von strafmildernden und strafverschärfenden Umständen. Ich finde des recht hart wenn es eben nicht zu einer Inhaftierung kam sondern die zu Unrecht beschuldigte Person im Prozess bereits für nicht schuldig befunden wurde und es somit "nur" einen Rufschaden gibt.
Mal einen Fall den ich während des Refendariats hatte.
Frau und Mann wollen sich scheiden lassen. Sorgerechtsstreit läuft im Hintergrund. Frau zeigt den Mann an wegen Körperverletzung. Mann ist einschlägig wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteln vorbestraft. In ihrer Vernehmung erzählt sie plötzlich eine offensichtliche Märchengeschichte. Er habe sie nicht nur wie es in der Akte stand geschlagen, sondern sie zudem vor 4 Wochen in die Türkei gelockt (Aussöhnungsurlaub), dort in das Haus seines Onkels geschafft und dort über Tage geschlagen, sie auch an den Ofen gekettet, ihr angedroht das Haus zu sprengen (Gasofen) wenn sie seinen Forderungen nicht nachkommt, er habe sie vergewaltigt, mit einem Messer an Hals und Beinen geschnitten, genötigt, usw...
Ich glaube nicht, dass das geplant war. Das war eine Kurzschlußreaktion denn die Geschichte fiel sehr schnell, noch während sie von dem Richter befragt wurde, in sich zusammen (keine Schnittspuren am Hals, usw). Wenn man hier 1:1 die Strafe ansetzen würde dann würden wir hier wegen dieser dummen Sache wohl bei 8 oder mehr Jahren Freiheitsstrafe landen, wobei für den Mann nie eine Gefahr bestand verurteilt zu werden. Wahrscheinlich hatte er sogar Glück, ohne die Märchengeschichte hätte es sehr gut sein können, dass er wegen Körperverletzung verurteilt worden wäre. Zumindest meine persönliche Vermutung war durchaus, dass er wahrscheinlich schuldig war aber mit der Märchengeschichte hat sie damals selbst ihre Glaubwürdigkeit zerstört.
Danke da stand ich auf dem Schlauch
Zum Thema zurück... die Mehrheit scheint hier im Thread dafür zu sein, die gleiche Strafe anzusetzen die den Tätern bei einer Verurteilung gedroht hätte, natürlich unter Berücksichtigung von strafmildernden und strafverschärfenden Umständen. Ich finde des recht hart wenn es eben nicht zu einer Inhaftierung kam sondern die zu Unrecht beschuldigte Person im Prozess bereits für nicht schuldig befunden wurde und es somit "nur" einen Rufschaden gibt.
Mal einen Fall den ich während des Refendariats hatte.
Frau und Mann wollen sich scheiden lassen. Sorgerechtsstreit läuft im Hintergrund. Frau zeigt den Mann an wegen Körperverletzung. Mann ist einschlägig wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteln vorbestraft. In ihrer Vernehmung erzählt sie plötzlich eine offensichtliche Märchengeschichte. Er habe sie nicht nur wie es in der Akte stand geschlagen, sondern sie zudem vor 4 Wochen in die Türkei gelockt (Aussöhnungsurlaub), dort in das Haus seines Onkels geschafft und dort über Tage geschlagen, sie auch an den Ofen gekettet, ihr angedroht das Haus zu sprengen (Gasofen) wenn sie seinen Forderungen nicht nachkommt, er habe sie vergewaltigt, mit einem Messer an Hals und Beinen geschnitten, genötigt, usw...
Ich glaube nicht, dass das geplant war. Das war eine Kurzschlußreaktion denn die Geschichte fiel sehr schnell, noch während sie von dem Richter befragt wurde, in sich zusammen (keine Schnittspuren am Hals, usw). Wenn man hier 1:1 die Strafe ansetzen würde dann würden wir hier wegen dieser dummen Sache wohl bei 8 oder mehr Jahren Freiheitsstrafe landen, wobei für den Mann nie eine Gefahr bestand verurteilt zu werden. Wahrscheinlich hatte er sogar Glück, ohne die Märchengeschichte hätte es sehr gut sein können, dass er wegen Körperverletzung verurteilt worden wäre. Zumindest meine persönliche Vermutung war durchaus, dass er wahrscheinlich schuldig war aber mit der Märchengeschichte hat sie damals selbst ihre Glaubwürdigkeit zerstört.
"Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
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