Was bedeutet Willkür im BDSM-Kontext für mich?

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      Was bedeutet Willkür im BDSM-Kontext für mich?

      Diese Frage stellte ich mir gestern über den Tag immer wieder. In dem Thema Strafenkatalog wurde öfters von willkürlichen Strafen gesprochen, was mich zum nachdenken brachte, aber wirklich zu greifen bekam ich meine Ablehnung Willkür gegenüber nicht.

      Ich ging also ganz an den Anfang, nämlich zur Begriffsdefinition:

      "Ein Verhalten, das nur eigene Interessen und keine Rücksicht auf allgemein gültige Regeln oder Menschen nimmt."

      Mein Knoten im Kopf wurde damit aber noch größer, denn ich fragte mich, ob es im BDSM durch die Einvernehmlichkeit überhaupt zur Willkür kommen kann. Mir fiel spontan der Satz den ich mal irgendwo schrieb: "Ganz am Ende schmeckt doch beiden die Linsensuppe." Ich musste also weiter auseinandernehmen.

      Bereich SM:

      Recht schnell kam ich durch ein Gespräch und gute Gegenfragen meines Gegenübers zu dem Punkt, dass es für mich in diesem Bereich keine Willkür geben kann. Es geht darum durch Schmerzen (zuzufügen) Lust zu gewinnen. Wenn mir also von meinem Partner spontan in den Po gezwickt wird, kann ich nicht von Willkür reden. Es besteht immer ein Konsens, selbst wenn es ein Metakonsens ist.

      Bereich D/s:

      Hier geht es um eine Machtverschiebung und somit ist Willkür ansich schon mal möglich, zumindest wie ich den Begriff verstehe. Dennoch ist er für mich nicht passend, da Dom zwar entscheidet, aber auch den Regeln der Beziehung (Safeword, Absprachen, Tabus,...) unterliegt und auf sie Rücksicht nehmen sollte. Ich würde somit durch Willkür einiges in Frage stellen und weil ich den Begriff auch nur sehr definitionstreu verwende, hätte eine Beziehung in der Willkür eine Rolle spielt wohl keine Chance.

      Nur viel wichtiger, wo fängt Willkür für mich überhaupt erst an?

      Am Ende ist wohl für mich keine Strafe willkürlich, wenn ein Grund für diese vorliegt. Selbst wenn ich es für mich vielleicht erst mal schwer/nicht nachvollziehbar wäre, liegt es in seinem Ermessen, wie er auf einen Verstoß reagiert. Ich kann die Strafe natürlich ungerecht, fies, gemein, gerechtfertigt, passend, oder .... finden, aber das hat in meinen Augen nichts mit Willkür zu tun, sondern liegt im Rahmen dessen, was abgesprochen ist. Wenn nun aber keinerlei Grund besteht oder dieser an den Haaren herbei gezogen wird, fängt für mich Willkür an.

      Vielleicht ist das für Einige auch ein Weg um SM ausleben zu können, aber bei mir würde darunter ein Machtgefälle erst gar nicht entstehen oder daran zerbrechen. Das würde sich aber wohl auch mit meinem Bild von D/s widersprechen.

      Wobei ich mich da im Kreis drehe, ob es überhaupt Willkür sein kann, wenn beide auf die Art ihr Spiel genießen? Ist der Begriff dann nicht auch da völlig falsch gewählt? :S Irgendwie komm ich immer wieder zu dem Ergebnis, dass ich den Begriff für mich wohl nur mit einer ungesunden Beziehung verbinde.

      Also meine Frage an alle: Ist Willkür in einer einvernehmlichen BDSM-Beziehung überhaupt möglich?

      Ich bin gespannt auf eure Gedanken dazu.

      Liebe Grüße,
      Birdy

      nightbird schrieb:

      Diese Frage stellte ich mir gestern über den Tag immer wieder. In dem Thema Strafenkatalog wurde öfters von willkürlichen Strafen gesprochen, was mich zum nachdenken brachte, aber wirklich zu greifen bekam ich meine Ablehnung Willkür gegenüber nicht.

      Ich ging also ganz an den Anfang, nämlich zur Begriffsdefinition:

      "Ein Verhalten, das nur eigene Interessen und keine Rücksicht auf allgemein gültige Regeln oder Menschen nimmt."

      Mein Knoten im Kopf wurde damit aber noch größer, denn ich fragte mich, ob es im BDSM durch die Einvernehmlichkeit überhaupt zur Willkür kommen kann. Mir fiel spontan der Satz den ich mal irgendwo schrieb: "Ganz am Ende schmeckt doch beiden die Linsensuppe." Ich musste also weiter auseinandernehmen.

      Bereich SM:

      Recht schnell kam ich durch ein Gespräch und gute Gegenfragen meines Gegenübers zu dem Punkt, dass es für mich in diesem Bereich keine Willkür geben kann. Es geht darum durch Schmerzen (zuzufügen) Lust zu gewinnen. Wenn mir also von meinem Partner spontan in den Po gezwickt wird, kann ich nicht von Willkür reden. Es besteht immer ein Konsens, selbst wenn es ein Metakonsens ist.

      Bereich D/s:

      Hier geht es um eine Machtverschiebung und somit ist Willkür ansich schon mal möglich, zumindest wie ich den Begriff verstehe. Dennoch ist er für mich nicht passend, da Dom zwar entscheidet, aber auch den Regeln der Beziehung (Safeword, Absprachen, Tabus,...) unterliegt und auf sie Rücksicht nehmen sollte. Ich würde somit durch Willkür einiges in Frage stellen und weil ich den Begriff auch nur sehr definitionstreu verwende, hätte eine Beziehung in der Willkür eine Rolle spielt wohl keine Chance.

      Nur viel wichtiger, wo fängt Willkür für mich überhaupt erst an?

      Am Ende ist wohl für mich keine Strafe willkürlich, wenn ein Grund für diese vorliegt. Selbst wenn ich es für mich vielleicht erst mal schwer/nicht nachvollziehbar wäre, liegt es in seinem Ermessen, wie er auf einen Verstoß reagiert. Ich kann die Strafe natürlich ungerecht, fies, gemein, gerechtfertigt, passend, oder .... finden, aber das hat in meinen Augen nichts mit Willkür zu tun, sondern liegt im Rahmen dessen, was abgesprochen ist. Wenn nun aber keinerlei Grund besteht oder dieser an den Haaren herbei gezogen wird, fängt für mich Willkür an.

      Vielleicht ist das für Einige auch ein Weg um SM ausleben zu können, aber bei mir würde darunter ein Machtgefälle erst gar nicht entstehen oder daran zerbrechen. Das würde sich aber wohl auch mit meinem Bild von D/s widersprechen.

      Wobei ich mich da im Kreis drehe, ob es überhaupt Willkür sein kann, wenn beide auf die Art ihr Spiel genießen? Ist der Begriff dann nicht auch da völlig falsch gewählt? :S Irgendwie komm ich immer wieder zu dem Ergebnis, dass ich den Begriff für mich wohl nur mit einer ungesunden Beziehung verbinde.

      Also meine Frage an alle: Ist Willkür in einer einvernehmlichen BDSM-Beziehung überhaupt möglich?

      Ich bin gespannt auf eure Gedanken dazu.

      Liebe Grüße,
      Birdy

      Ich bleibe mal bei Deiner Definition und ja Willkür ist möglich sobald bestehende Regeln gebrochen werden. Meist gibt es ja Regeln, die von beiden einvernehmlich eingegangen werden, werden diese gebrochen dann ist es willkürliches Verhalten, dabei handelt es sich aber meist um übergreifendere Regeln. Ich denke eine Ausnahme ist lediglich in einer TPE Beziehung gegeben,vermute ich jetzt mal.
      Fuer mich ein klares Ja.

      Auch wenn der Grund dafuer, dass ich die Strafe bekomme schon sehr speziell sein muesste um meiner Definition von Willkuer zu unterliegen (die deiner nicht so sehr abweicht).

      Ausgehend im generellen hier von einer Maledom, Femsub mit 24/7 Lebensweise im gleichen Haus, oder gleicher Whg.

      Man gebe Dom im Vorfeld einen Beruf mit Mitarbeitern welche ihm unterstellt sind und bei denen er auch direkt entscheiden kann ob Person x fliegt.

      Wenn Dom nun Person x rausschmeissen wollen wuerde aufgrund eines groben Fehlers auf Arbeit. Diese Person aber nicht kickt, weil x daheim ein(-e) krankes Kind/Mutter/Frau/was-weiss ich hat. Seinen Frust ueber den Fehler von x dann aber mit nach Hause nimmt & an seiner Subbie auslaesst, wuerde ich innerhalb der Beziehung Dom/Sub von Willkuer sprechen, da Sub ansich nichts falsch gemacht hat & nichts haette anders machen koennen im Vorfeld, sie aber als Strafbock fuer Dom herhalten muss.
      Nun Willkür kann man unter verschiedenen Aspekten betrachten, dem Eröffnungsthread nach will ich auf Willkür in Bezug auf Strafen sprechen.

      Willkür bedeutet dann für mich, dass die Strafe unter dem Aspekt: Grad des Verstoßes in keinem irgendwie akzeptablen Verhältnis zur Strafe steht. Das Problem ist, dass jeder hier andere Maßstäbe anlegt. Daher ist es gerade bei BDSM wichtig, also wenn es um Strafen geht, als Dom zu kommunizieren was einem wichtig ist und was nicht.

      Ein Beispiel:

      Datum 18.10.2016: Dom und Sub sind verabredet. Sub kommt 10 Minuten zu spät und erhält dafür 40 Rohrstockhiebe. Nehmen wir an ich halte dafür 0-50 Hiebe für vertretbar. Dann ist es eine vertretbare Strafe.


      Dom 27.10.2016: Dom und Sub sind verabredet. Sub kommt diesmal 20 Minuten zu spät und erhält dafür 5 Rohrstockhiebe gleicher Rohrstock und gleiche Härte wie am 18.10.2016.

      Ist das nun Willkür, nein wenn es verschiedene Subs sind kann der Ausbildungsstand, das Schmerzempfinden, usw unterschiedlich sein. Ist es die gleiche Sub denke ich mir, ja das ist Willkür. In der gleichen Situation eine Wiederholungstäterin weniger hart zu bestrafen und dann noch für eine Tat die intensiver war (doppelt so viele Minuten), das ist nicht logisch und fair...

      Ich finde nicht willkürlich ist folgende Straffindung:

      Schritt 1: Liegt ein Verstoß vor?
      Schritt 2: Wenn ja, dann stellt sich die Frage, ob Sub schuldfähig ist (konnte sie es verhindern und habe ich das Verbot kommuniziert oder musste es sich ihr erschließen)
      Schritt 3: Ist meine Strafe verhältnismäßig

      Die Juristen haben für den Schritt 3 ein schönes Prüfschema:

      Legitimer Zweck (Beide wollen es so und sind erwachsen genug die Tragweite der Entscheidung wirklich zu verstehen)
      Geeignetheit (Ist meine Strafe wirklich eine Strafe?)
      Erforderlichkeit (Gibt es andere Optionen das Fehlverhalten abzustellen?)
      Angemessenheit (Führt die Strafe dazu, dass das unerwünschte Verhalten in Zukunft nicht oder weniger oft zu Tage tritt und ist es im Rahmen dessen was Sub aushalten kann?)

      Der schwierigste Punkt dürfte eben die Angemessenheit sein. Man hat als Dom zig Möglichkeiten zu strafen, aber welche soll man wählen. Hier muss viel beachtet werden:

      1. Art und Schwere der Verfehlung
      2. Wiederholungstat oder erstes Vergehen
      3. Eigenes Versagen des Doms (auch ein Dom kann Fehlverhalten fördern und muss sich das auch eingestehen können)
      4. Reue
      5. Empfindlichkeit von Sub (emotional und körperlich)
      6. Sinnhaftigkeit der Strafe
      7. Was Dom noch alles wichtig erscheint.

      Wo fängt Willkür an, das kommt auf den Einzelfall an. In meinen Augen da wo Dom das objektiv irgendwie noch vertretbare Strafmaß verlässt und ein anderes wählt ohne, dass es hierfür einen akzeptablen Grund gibt. Demnach ist eine willkürliche Strafe eine Strafe die unlogisch ist und wo den Gesetzen der Logik nach diese in jenem Fall nicht ausgesprochen werden dürfte... oder anseits eine die jenseits von Gut und Böse ist, was auch bedeutet, dass es nicht nur zu harte sondern auch zu lasche Strafen geben kann... zu lasch zu strafen kann auch willkürlich sein :)
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Artepus schrieb:

      Seinen Frust ueber den Fehler von x dann aber mit nach Hause nimmt & an seiner Subbie auslaesst, wuerde ich innerhalb der Beziehung Dom/Sub von Willkuer sprechen, da Sub ansich nichts falsch gemacht hat & nichts haette anders machen koennen im Vorfeld, sie aber als Strafbock fuer Dom herhalten muss.

      nightbird schrieb:

      Wenn nun aber keinerlei Grund besteht oder dieser an den Haaren herbei gezogen wird, fängt für mich Willkür an.

      nightbird schrieb:

      Irgendwie komm ich immer wieder zu dem Ergebnis, dass ich den Begriff für mich wohl nur mit einer ungesunden Beziehung verbinde.
      Vielleicht liest Du nightbirds Text noch einmal in Ruhe @Artepus und denkst über Dein "klares Ja" nach.
      ich denke, da ähnlich wie @nightbird. da es ja einvernehmlich ist, gibt es keine Willkür in diesem Sinne da ja trotzdem die Grenzen beachtet werden. Würde Dom nun willkürlich die Grenzen ohne Zustimmung überschreiten, stimmt da etwas nicht.
      Allerdings sieht es,wie Viva schon geschrieben hat, in einer TPE anders aus. Wobei da ja auch vorher die Einverständnis zur "Willkür" gegeben wurde. Ich denke, dass Willkür im BDSM eine andere Bedeutung hat als im eigentlichen Sinne. Im Endeffekt wird es ohnehin jeder anders definieren und das sehr subjektiv.
      “But I don’t want to go among mad people," Alice remarked.
      "Oh, you can’t help that," said the Cat: "we’re all mad here. I’m mad. You’re mad."
      "How do you know I’m mad?" said Alice.
      "You must be," said the Cat, "or you wouldn’t have come here.”

      — Lewis Carroll
      Oder anders (wofür hat man Zugang zu einer Urteilsdatenbank):

      Bundesverfassungsgericht schrieb:

      Objektiv willkürlich ist ein Richterspruch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung jedoch nicht willkürlich. Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird.
      Nun ersetzt bitte Richterspruch durch Domstrafe. Wobei ich es an dem Punkt fehlerhafte Rechtsanwendung etwas anders sehe, das liegt aber auch daran, dass Dom und Sub sich ihr Recht selber geben und daher kennen müssen. Richter hingegen müssen Recht auslegen welches der Gesetzgeber ihnen vorgegeben hat und an dessen Entstehung sie eben nicht beteiligt waren :) Aber natürlich kann Dom auch einfach eine vollkommen falsche Strafe wählen, weil er dumm ist oder ihm Empathie oder grundlegendes pädagogisches Verständnis fehlt. Wenn dieser Fehler aber so weit geht, dass er so ziemlich jedem anderen ins Auge springt, dann würde ich schon von Willkür sprechen, wobei das Verfassungsgericht dann wohl eher die Domungeeignetheit annehmen aber dennoch Willkür ablehnen würde... naja ich muss nicht immer 100% einer Meinung mit dem Bundesverfassungsgericht sein :D
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Sub hauen, ja selbst dann wenn man damit nur Frust abbauen will, weil man darauf Bock hat, ist in meinen Augen keine Willkür, sofern Dom eben das Recht hat Sub jederzeit zu hauen und nicht nur wenn sie etwas verbockt hat.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Eine interessante Frage
      für mich auch mit ja zu beantworten

      im abgesteckten rahmen ist alles möglch, so vileicht die Vereinbarung, nur kann man alles abstecken?
      Wie ich zu Strafen stehe habe ich ja nun schön des öfteren hier geschrieben, so und trotzdem kann ich mir vorstellen welche zu empfangen mittlerweile bei wirklichem Fehlverhalten oder so

      Aber da fängt es halt schon an , wo beginnt ein Fehlverhalten

      ich weiss nicht, mich haben warscheinlich meine erste Berührung mit dem Thema BDSM, mein erster Dom sehr geprägt
      bei ihm ging es in vielen Bereichen schon Richtung 24/7 aber er überliess mir immer die Möglichkeit auf ein nein

      Nun wusste er auch dass ich total neu bin in allem, und er sagte mir es muss aus mir kommen, und wenn ich wichtige Gründe hätte etwas nicht machen zu können reicht das aus, und ich müsse es nicht einmal erklären

      das setzt natürlich sehr viel Vertauen vorraus, dass ich wiederum nicht wilkürlich weil es mal gerade nicht so passt mit nem nein daher komme

      ja ich hätte willkürlich handeln können auch als Sub
      Danke @Gentledom für den Text, den finde ich hierzu ganz interessant, auch weil ich darin schon Paralellen zu meinen Gedanken finde :)

      nightbird schrieb:

      Ich kann die Strafe natürlich ungerecht, fies, gemein, gerechtfertigt, passend, oder .... finden, aber das hat in meinen Augen nichts mit Willkür zu tun, sondern liegt im Rahmen dessen, was abgesprochen ist.

      Gentledom schrieb:

      Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung jedoch nicht willkürlich. Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, ....
      Für mein persönliches Empfinden entsteht Willkür, wenn man sich über bestehende Regeln hinwegsetzt.
      Ein Beispiel: Mein Herr darf mich strafen, wenn er Lust dazu hat. Dazu braucht er keine Gründe zu nennen. Haben wir so besprochen - ergo keine Willkür.
      Willkür wäre es, in meinen Augen, wenn er irgendwelche abstruse Gründe heranziehen würde (ich haue dich, weil es regnet... vielleicht komisches Bsp., mir fällt gerade kein besseres ein.. :pardon: )
      Hoffe, das meine Gedanken dazu einigermaßen verständlich sind... :old: ^^

      Kat1384 schrieb:

      Ein Beispiel: Mein Herr darf mich strafen, wenn er Lust dazu hat. Dazu braucht er keine Gründe zu nennen. Haben wir so besprochen - ergo keine Willkür.
      aber ist es denn dann eine Strafe?
      oder halt Züchtigung aus Willkür weil er eben Lust hat es jetzt zu tun weil es regnet

      ist denn Willkür immer negativ?

      BVerfG schrieb:

      Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird.
      Und genau da sehe ich den springenden Punkt. Selbst wenn Dom das Recht auf Bestrafung eingeräumt wurde, besteht noch immer die "offensichtlich einschlägige Norm", dass eine Strafe verhältnismäßig zum Vergehen sein sollte. Übergeht Dom diese Norm, indem er beispielsweise eine sehr heftige Strafe wählt, obwohl völlig offensichtlich ist, dass Sub überhaupt nichts für das Vergehen konnte und eigentlich nicht "schuldig" ist, dann handelt Dom willkürlich.

      In der Justiz darf natürlich keine Willkür ausgeübt werden. Willkür ist dort immer etwas negatives, weil es eine schwere Ungerechtigkeit darstellt.

      In einer D/s-Beziehung muss das nicht so sein. Willkür kann auch reizvoll und teil der Spielart sein. Eine willkürlich auferlegte Strafe ist deutlich schwieriger zu akzeptieren und zu ertragen. Aber wenn Sub doch die Zähne zusammen beißt, die Willkür über sich ergehen lässt und am Ende hört: "Ich weiß, dass ich sehr ungerecht zu dir war und ich bin stolz, dass du es dennoch für mich ertragen hast", kann es letztlich doch eine positive und vertrauensbildende Erfahrung für beide sein.
      Wenn allerdings abgebrochen werden muss, weil Sub die Strafe/Ungerechtigkeit doch nicht ertragen kann, geht natürlich eine Menge Vertrauen den Bach runter. Das ist eben das Risiko dabei.

      @nightbird daher würde ich sagen, dass es nicht mit einer ungesunden Beziehung verbunden werden muss. Es ist alles eine Frage der Beziehungsgestaltung.
      "Du gibst Widerworte X( " – "Nein :miffy: "

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myownspirit ()

      Aus meiner Sicht werden hier ein paar Dinge verwechselt. So wie ich das EP verstanden habe, geht es nicht darum ob eine Strafe angemessen ist, sondern ob es einen Grund dafür gibt.

      Für mich ist es keine Willkür, wenn eine Strafe z.B. aus Sub Sicht unangemessen hart ausfällt. Das liegt in meinem Ermessen als Dom im Rahmen unserer Vereinbarung.

      Wenn ich Sub den Hintern verhauen will, weil mir das Wetter nicht gefällt, dann darf ich das, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Auch hier sehe ich keine Willkür.

      Wenn ich als Dom eine Situation konstruiere in der Sub nur verlieren kann, dann tue ich das aus Sadismus, weil ich mich daran erfreue, dass sie weiss sie kann nur verlieren. Selbst wenn hierbei "Strafen" eine Rolle spielen, hat das für mich nichts mit Willkür zu tun, sondern eher mit einvernehmlichem SM.

      Wenn Sub aber zu spät kommt, weil sie auf der Autobahn in einer Vollsperrung stand und ich sie dafür bestrafe, ist das Willkür und aus meiner Sicht dazu geeignet einer Beziehung dauerhaft zu schaden.

      In einer einvernehmlichen und auf Dauer ausgelegten Beziehung hat Willkür nach meiner Definition nichts verloren.

      Turnschuh schrieb:

      .


      Wenn Sub aber zu spät kommt, weil sie auf der Autobahn in einer Vollsperrung stand und ich sie dafür bestrafe, ist das Willkür und aus meiner Sicht dazu geeignet einer Beziehung dauerhaft zu schaden.
      auch wenn es spitzfindig ist, aber es wäre nur Willlkür, wenn vorher festgelegt wurde,dass im Fall von höherer Gewalt das Vergehen keine Strafe nach sich zieht.

      P.S: ich stimme Dir aber im Grunde zu

      Viva schrieb:

      auch wenn es spitzfindig ist, aber es wäre nur Willlkür, wenn vorher festgelegt wurde,dass im Fall von höherer Gewalt das Vergehen keine Strafe nach sich zieht.
      Das mag für Dich so sein. Für mich sehe ich das nicht so. Sagen wir es gibt eine Regel, dass Zuspätkommen unter Strafe steht. Nun macht Sub aber nachvollziehbare mildernde Umstände geltend. Würde ich die Strafe ohne Berücksichtigung dieser durchziehen, ist genau das aus meiner Sicht Willkür.
      Ich würde es als unangemessen o.ä. bezeichnen aber halt nicht als Willkür (und es geht hier grad echt um Wortklauberei) aber Du schreibst ja, dass das Zuspätkommen unter Strafe steht, nicht unter angemessener Strafe.
      Aber wir müssen darüber auch nicht diskutieren ehrlich gesagt,weil ich im Grunde Deine Haltung der Verhältnismässigkeit teile.

      Viva schrieb:

      Aber wir müssen darüber auch nicht diskutieren ehrlich gesagt,weil ich im Grunde Deine Haltung der Verhältnismässigkeit teile.
      @Viva ich glaube Du hast nicht verstanden wo ich drauf hinauswollte, ist aber auch im Gunde egal. Was ich so allerdings nicht umkommentiert stehen lassen möchte, ist Dein letzter Satz, denn der impliziert ich hätte über Verhältnismässigkeit geschrieben, das habe ich aber an keiner einzigen Stelle in meinen Beiträgen hier.
      Für mich trifft die ursprüngliche Bedeutung von "Willkür" zu:

      Wikipedia schrieb:

      Willkür bezeichnet ursprünglich wertneutral die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren.
      Und damit ist eine D/s Beziehung für mich eben genau auf Willkür basierend: als Dom habe ich die Entscheidungsfreiheit zu tun, was ich will. Ich kann Strafen, verzeihen oder mir meine Partnerin auch nehmen wann und wie ich will.

      Das ich dann hinterher mit entsprechenden Reaktionen und evtl Konsequenzen umgehen muß, ist die Kehrseite der Medallie. Und daran zeigt sich dann wer nur spielt oder es lebt.

      Wenn ein Dom sich aber durch Regeln, Safewords etc. kontrollieren läßt, hat er eben keine Entscheidungsfreiheit mehr. Ist insofern nur noch Bediensteter der Sub. Oder bestenfalls in der Situation eines Staates, der ja nicht willkürlich entscheiden darf (was auch gut so ist!) aber dadurch auch leicht ausgenutzt werden kann, weil die Ermessensspielräume vorgegeben sind.
      Nicht Sieg sollte der Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn.
      - Joseph Joubert (1754 - 1824), französischer Moralist