Prostitutionsgesetz: Diskussion über den Sinn und die Auswirkungen auf die Szene

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      Prostitutionsgesetz: Diskussion über den Sinn und die Auswirkungen auf die Szene

      Vor ein paar Tagen unterhielt ich mich mit einem Anwalt der einen recht hohen Anteil an Mandanten aus dem Sexworkerbereich hat (er meinte so 25%), dass es ein neues Prostitutionsgesetz gibt dürfte einigen bekannt sein, verschiedene Lobby-/Interessenverbände von Sexworkern und auch die Medien haben es immer mal wieder aufgegriffen und kritisiert.

      Zuerst einmal finde ich es gut, dass diese Tätigkeit legalisiert wurde und auch folgerichtig, dass man versucht wie bei anderen Berufen auch gewisse Mindeststandards einzuführen. Vieles was kritisiert wird (Datenschutz) sehe ich entspannter, denn auch hier wurden sich Gedanken gemacht. Zum Beispiel der oft kritisierte "Hurenausweis", zwar sieht der Standardausweis Vor- und Zunamen vor, dies ist aber keine Pflicht, man kann auch ein Alias nutzen. Wenn einem der Ausweis also verloren geht hat der Finder nur den Alias und das Passbild. Wobei es natürlich so eine Sache ist, wird der Ausweis in der Geldbörse aufbewahrt dann wird auch der Perso drin sein und somit hilft die Anonymisierung nichts. Dennoch werden Lösungen angeboten und wer Angst vor einer solchen Enttarnung hat sollte den Ausweis immer getrennt von anderen Papieren halten. Zumal die sensiblen Daten bei Behören liegen und ich davon ausgehe, dass sie dort relativ sicher liegen.

      Aber nun zu dem was sich ändert, bzw nun gesetzlich geregelt ist...

      Für alle:
      Zuerst einmal die Anmeldepflicht für Prostituierte
      Der Sexworkerausweis (stets mitzuführen wenn man gerade "gewerblich" unterwegs ist)
      Die Kondompflicht (auch für Oralverkehr)
      Gesundheitsberatung
      Bußgelder bei Verstößen
      Steuererfassung
      Mutterschutz (Arbeitsverbot sechs Wochen vor der geplanten Entbindung)

      Noch komplizieter wird es beim Prostituionsgewerbe und den Prostitutionsstätten, das würde aber den hiesigen Rahmen sprengen.


      Für BDSMler:
      Die Clubs werden in Zukunft zumeist unter die Regelung als Prostitutionsstätte fallen, denn dazu reicht es bereits aus, dass Prostitution an dem Ort geduldet wird. Will der Betreiber nicht darunter fallen, muss er bezahlte Begleitungen die sexuelle Dienste (was sehr weit gefasst ist und zum Beispiel auch Hodenfolter, Analpenetration und Co umfasst) anbieten ausschließen, ebenso wie er in dem Club keine Pornodrehs mehr erlauben dürfte, keine Versteigerungen (außer Spielgeld das nicht erworben werden kann), keine Erlebnisgarantie, usw und das eben nicht nur bei den eigenen Veranstaltungen sondern auch bei welchen bei denen er nur die Örtlichkeit zur Verfügung stellt. Soweit mir bekannt, werden Clubs recht oft privat von Dominas angemietet und Begleitungen gegen Geld sind auch nicht selten. Es dürfte alles andere als leicht sein, hier sicher zu gehen, dass man nicht unter die Regelungen der Prostitutionsstätte fällt. Tja wer es falsch macht dem drohen recht hohe Bußgelder, wer es richtig macht, dem droht eine erhebliche Umsatzeinbuße oder aber man wird eine Prostitutionsstätte und hat dann entsprechende neue Pflichten. Kurz ich denke Clubs werden mittelfristig Probleme bekommen können, je nachdem wie aktiv die Behörden hier werden.

      Versteigerungen von Subs, ein heißes Eisen wenn dort wirklich Geld fließt... Subs müssten sich dafür als Prostituierte registrieren, die Versteigerer würden ein Prostitutionsgewerbe betreiben und der Hausherr eine Prostitutionsstätte. Klar einige dieser Veranstaltungen sind sehr privat aber es muss sich nur einer mal mit dem Veranstalter, Versteigerten, usw überwerfen und schon ist da eine Anzeige geschrieben und dann kann es sehr ärgerlich werden.

      Doms die (ihre) Sub svermieten, naja das wird dann richtig lustig... oder auch Subs die sexuelle Dienstleistungen gegen TG vornehmen (selbst bei Tauschgeschäften wie Sex gegen Iphone greift das Gesetz) müssten den Sexworkerausweis beantragen. Das größte Problem dürften aber vor allem die Hobbydomsen haben und davon gibt es einige. Jene die es hauptberuflich machen werden mit den Änderungen klarkommen, aber wer das nur ab und an macht, für den kommt ein Wulst an neuen Regelungen dazu.

      Ich war das letzte Mal vor Jahren in einem BDSM Club und Sex gegen Geld (oder Wertsachen) lehne ich auf beiden Seiten für mich ab. Für mich dürfte sich daher nichts ändern, aber für Leute die eben gerne Veranstaltungen besuchen oder gegen kleine oder große Entschädigungen verleihen/vermieten/whatever könnte sich einiges ändern.

      Also denn, was haltet ihr vom Gesetz und was denkt ihr wird es Einfluss auf die BDSM Szene haben?
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Da ich da so gar keine Ahnung habe, kommt von mir zunächst eine wahrscheinlich total naive und blöde Frage:
      Fällt Sub denn immer automatisch unter dieses Gesetz, auch wenn es in Subs Leben nur einmal zu einer solchen Versteigerung gegen Geld kommen sollte und dies vielleicht nicht einmal in GV oder OV endet?
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud
      Also so wie ich es verstanden habe wäre eine Versteigerung zum "Hauen" oder unsexuellen "Bedienen" kein Problem. Sobald es bei den eigenen oder fremden Genitalien zur Sache geht (Penetration, lecken, Sexspielzeug durch anderen geführt) dürfte das Problem erst auftauchen. Also ich nehme an, dass man jede Tätigkeit in Deutschland auch wieder recht einfach aufgeben kann, sprich rechtlich wäre es dann wohl so: Sub will sich versteigern lassen, muss sich vorab also registrieren, das Beratungsgespräch besuchen (stelle es mir eh interessant vor wie die das bei min. 400.000 Personen hinbekommen wollen die alle zu einem fixen Termin unter die neue Regelung fallen) und könnte sich danach wieder austragen. Klar würde der Datensatz bei den Behörden sicher nicht gelöscht aber man wäre dann eben ein ehemaliger Sexworker. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einem dadurch Nachteile erwachsen, ok außer man wird irgendwann ein politisches Amt innehaben denn die Datenbank wird sicher irgendwann von ausländischen Geheimdiensten gehackt und dann wäre man erpressbar. Aber der Ottonormalbürger dürfte davon nicht betroffen sein. Meldet sich Sub nicht an, wäre es eben die Frage, wie wahrscheinlich ist es, dass man wegen einer einzigen Versteigerung belangt wird und wie hoch wird das Bußgeld da sein...
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      initium novum schrieb:

      So wie ich das sehe ist diese Regelung doch eher schädlich, für die Betreiber von Club/Bar etc. als auch für Kunden.
      Dreist was sich wiedermal der Gesetzgeber erlaubt.
      Sehe ich anders...

      Hygienisches Standards die infolge dessen effektiv überwacht werden, Vorsorge in Form von Beratung aber auch Rentenpunkten, usw...

      Jeder Handwerker ist in der Handwerksrolle eingetragen, jeder Imbiss hat Auflagen vom Gesundheitsamt. Warum sollte man etwas wie die Sexindustrie nicht auch reglementieren, zumal es durchaus auch ein gesundheitliches Interesse daran gibt. Ganz zu schweigen von der Gleichbehandlung (Mutterschutz für Sexworker, aber eben auch Steuern und Abgaben wie sie andere auch leisten).

      Schwer werden es die Hobbyhuren, Hobbydomsen, usw haben aber das hat es auch jemand der einen Handwerksbetrieb nur als Nebengewerbe betreibt.
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      initium novum schrieb:

      Dreist was sich wiedermal der Gesetzgeber erlaubt.
      finde ich gar nicht
      ich kann es nicht sagen, welche Auswirkungen es haben könnte
      Nur sollte sich jeder der für geld sexleistungen anbietet auch bewusst sein , dass es eben eine Art Prostitution ist

      die Menschen die tatsächlich ihr geld damit verdienen, die gilt es zu schützen.

      ich bin bestimmt tolerant, aber derjenige der sagt es ist mein Kick , nen Taschengeld zu nehmen, mal ab und an hobby domse ist oder wer sich versteigern lässt, kann seinen Kick nicht über eine Berufsgrupp stellen
      Ganz ehrlich ich würd mich da nicht registrieren..... und ich denke mal das wird auch keiner machen....... was geht n Amt unsere Sexualität an.
      @bastet es ist dreist das auch mal wers einfach mal aus Freude macht sich noch registrieren lassen muss auch wenn es nur für paar Stunden ist
      Träume sind da um gelebt zu werden, also stürze dich ins Leben und träume nicht nur davon ! :dance:

      initium novum schrieb:

      Ganz ehrlich ich würd mich da nicht registrieren..... und ich denke mal das wird auch keiner machen....... was geht n Amt unsere Sexualität an.
      Das Amt geht es nur etwas an wenn du damit Geld verdienst oder eine meldepflichtige ansteckende Krankheit hast. Ansonsten ist es dem Amt schnurzpiepegal was du in deinem Bett oder wo auch immer machst...

      Sex weil man Spaß dran hat ist Privatsache

      Sex mit einem wirtschaftlichen Hintergrund ist eben nicht mehr privat sondern Geschäftsverkehr :)
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gentledom () aus folgendem Grund: Unterstreichung hinzugefügt :)

      initium novum schrieb:

      Auch wenns um Taschengeld geht, is trotzdem privat.
      Ganz ehrlich was ist denn Taschengeld.... eine nette Umschreibung für ich mache das nicht hauptberuflich will aber dennoch einen finanziellen Ausgleich von dir haben. Wer also Taschengeld will der verkauft sich gegen Taschengeld und es bleibt eben ein Verkauf.

      Zumal was wäre ein Taschengeld? Also wenn Sexworker für einen Blowjob 5 bis 30 Euro auf der Straße nehmen (Quelle taz.de/!5193701/) Dann wären in meinen Augen mehr als 2 Euro schon kein nichtkommerzielles Taschengeld mehr... Bei einer kurzen Googlerecherche kam raus, dass unter TG Beiträge zwischen 50 und 400 Euro zu fallen scheinen (wären, wenn man für ein Hobby den gesetzlichen Mindeslohn von 8,84 € anlegt, ne Menge Stunden, also spätestens wenn der Lohn erreicht ist muss es gewerblich sein). Sorry aber das ist eben kommerziell. TG ist doch einfach nur ein Lable mit dem sich die Prostituierte und der Freier etwas vormachen, nämlich, dass es ja gar nicht kommerziell ist da es nur ein Taschengeld sein soll also eine Art kleine Aufmerksamkeit.

      So nun überlasse ich aber den anderen das Feld und wünsche viel Spaß mit dem durchaus interessanten und die Szene in Teilen betreffenden Thema :)
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Also, meine ganz unjuritische Meinung hierzu.
      Ich halte es dieses Gesetz für die Zielgruppe, für die es tatsächlich vorgesehen sit für extrem wichtig, aus den bereits genannte Gründen. Es geht hier um Schutz für die Sexworker bei Ausführung ihrer Tätigkeit (zB Kondomzwang ) und im Nachzuge (zB Rente).

      So. Jetzt gibt es Kollateralschäden, wie die Auswirkungen auf öffentliche Versteigerungen etc. Das ist auf den ersten Blick erstmal schade für die ,die es gern machen. Aber ganz ehrlich ,ich finde erstens, dass der Schutz ( und auch ein bisschen dass immer mehr Normalisieren des Berufsbildes, das ist nämlich auch ein Effekt) der Sexworker hier einfach mal wichtiger ist. Und zweitens kann ich mir schon auch vorstellen ,dass nicht jede Situation wo es um Verleih im kleinen Stil geht dann auch in der Realität mit der Megaahndung verfoglt werden würde.

      Kurz in den raum geschmissen :coffee:
      @initium novum das geht aber nun mal leider nicht. Denn schwuppsdiwupps wären auf einmal alle möglichen (gewollt oder nicht gewollt) nur privat unterwegs oder auf einmal Hobbykünstler, nur um mal ganz düster zu malen.
      Wo willst Du denn hier die Trennlinie zeihen?
      Wo ist der Unterschied (was das gesetz betrifft) zwischen de Hausfrau und MUtter die lediglich am Wochenende sich ein paar Euro dazu verdienen muss und der Sub ,die das aus Freude an der Lust macht. An den harten Fakten wirst Du keinen UNterschied aushmachen koennen. Nur das das eine zB zu prekären Verhältnissen führt.

      initium novum schrieb:

      es ist dreist das auch mal wers einfach mal aus Freude macht sich noch registrieren lassen muss auch wenn es nur für paar Stunden ist
      Dreist ist es für etwas , was ich "just for fun" mache, auch noch Geld zu verlangen. Und wenn es mirSOOO wichtig ist, kann ich mich doch auch regestrieren lassen, oder!?

      Ansonsten kann ich @Vivas Ausagen nur zu 100% zustimmen.
      Liebe dich selbst, nimm dich selbst am wichtigsten.
      Ich finde die Ziele des Gesetzes richtig und wichtig.

      Nur: in Frankreich können ja seit einigen Jahren die Freier bestraft werden, wenn sie die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen.
      Wer von Frankreich nach Spanien fährt, kann an denn Routes Nationals auf JEDEM Parkplatz minderjährige Mädchen stehen sehen, die sich da anbieten. Die Nachfrage scheint also weiterhin da zu sein und auch befriedigt zu werden.

      Ergo wird man mit der Zeit sehen, wie sich das auswirkt.

      Wie immer gilt bei unseren Politikern: gut gedacht ist nicht gut gemacht. Ich bin da wegen der von GD genannten Punkte skeptisch.
      Ich kann die Aufregung nicht ganz verstehen und traue den Behörden durchaus etwas Fingerspitzengefühl bei der individuellen Beurteilung zu. Immerhin klappt das in anderen Bereichen ja auch schon:
      - Nicht jeder der seinem Nachbar mal hilft beim Tapezieren wird als Schwarzarbeiter verfolgt.
      - Nicht jeder der mit seinen Kumpels eine Runde Doppelkopf mit Einsatz spielt, wird gleich wegen illegalem Glücksspiel belangt.
      - Und ich denke auch eine einmalige Versteigerung, offensichtlich ohne wirtschaftlichem Interesse, wird wohl auch eher unproblematisch bleiben.

      Bei allen gewerblichen Aktivitäten finde ich die Regulierung sehr wichtig. Und verglichen mit den Bestimmungen in anderen Branchen, zum Beispiel der Gastronomie oder dem Verkehr, sind die Auflagen für Sexworker doch noch eher überschauber.