Der Punkt Steuerhinterziehung wird wahrscheinlich nicht greifen.
Solche Geld oder geldwerte Zuflüsse werden erst in der Steuererklärung erfasst. Im legalen Fall. Die aber wird erst am Ende eines (meist Kalender-) Jahres zuzüglich Fristgewährungen seitens des Fiskus erstellt.
Im Normalfall ist also davon auszugehen das frühestens ein, eventuell auch erst 2 Jahre nach dem Geldfluss der Tatbestand der Steuerhinterziehung eintreten kann.
Das jemand das Ganze solange nachverfolgt, incl. aller Daten und Beweismittel, halte ich für unwahrscheinlich.
Solche Geld oder geldwerte Zuflüsse werden erst in der Steuererklärung erfasst. Im legalen Fall. Die aber wird erst am Ende eines (meist Kalender-) Jahres zuzüglich Fristgewährungen seitens des Fiskus erstellt.
Im Normalfall ist also davon auszugehen das frühestens ein, eventuell auch erst 2 Jahre nach dem Geldfluss der Tatbestand der Steuerhinterziehung eintreten kann.
Das jemand das Ganze solange nachverfolgt, incl. aller Daten und Beweismittel, halte ich für unwahrscheinlich.