Nach der Sklavenzentrale nun auch Fetlife indiziert

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    Nach der Sklavenzentrale nun auch Fetlife indiziert

    Nachdem es vor vielen Jahren bereits die Sklavenzentrale erwischt hat, hat es nun auch die internationale Nr. 1 erwischt und die Webseite wurde indiziert. Die Auswirkungen für FL werden nicht so groß sein, kommen die meisten Mitglieder eben nicht wie bei der SZ aus Deutschland sondern eben aus Ländern die mit der Indizierung nichts zu tun haben. Für die beliebte Plattform ist es aber der zweite Rückschlag, nachdem vor Monaten bereits deren Geschäftskonten bei zwei Banken gesperrt wurden, weil sich ein Kreditkartenunternehmen wegen "Illegal or Immoral Content" beschwert hatte. Um weiterhin am Markt agieren zu können mussten die Betreiber scheinbar eine alles andere als geringe Zahl an Gruppen und Nutzern löschen. Die behördliche Entscheidung zur Indizierung ist am 14.03.2017 erfolgt. Für uns bedeutet das vor allem, dass wir nun, wo wir davon wissen schauen werden, ob wir hier Links zu der Seite haben und diese dann löschen um kein indiziertes Medium zu "bewerben". Zudem haben wir die Wortvarianten von Fetlife auf die Zensurliste gesetzt die nun wie folgt aussieht: Sklavenzentrale, FetLife, Fetlife. Was ihr machen könnt ist die Abkürzungen FL und SZ zu nutzen, die Leute die sich ein wenig auskennen, wissen dann auch so was gemeint ist :)
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
    Gab nicht mal was zu löschen, da die Mods und das Betreiberteam schon früher die Links alle rausgenommen haben, wir teilen die Einschätzung der Behörden, somit ist die einzige Änderung, dass man FL nicht mehr ausschreiben kann, sonst alles beim Alten.
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
    Ja, wenn es erst einmal indiziert ist, dann wars das für die kommenden 25 Jahre (Altfälle 30 Jahre, hat sich vor nicht so langer Zeit mal geändert). Ich selbst habe vorhin einen Beitrag von mir editieren müssen, wo ich die Seite empfohlen hatte. Ist halt blöd, dass man die Indizierung nur Anfechten kann (wobei dann eben der Zeitpunkt der Entscheidung gilt und Neuerungen nicht relevant sind) und eine Prüfung bei relevanten Änderungen der Seite nicht vorgesehen ist. Evtl werden die Neuerungen dazu führen, dass die Seite dann nicht mehr jugendgefährdend wäre, bzw zumindest nicht so schlimm, dass man sie deswegen indizieren würde.
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gentledom ()

    Oh, gut zu wissen.

    Wenn ich die bösen Wörter ausschreibe, was passiert dann? Bekomm ich ein Stricherl auf der nicht vorhandenen Vergehensliste? ;)
    Wird mein Beitrag nicht gesendet oder wird per "Autokorrekt" der Text in die Abkürzung geändert? (das kenn ich aus wbb-foren und fänd es ganz praktisch für alle, die es nicht gelesen haben oder mal vergessen. Könnte man das technisch auch für alte Beiträge einmal über die Datenbank jagen?
    Aktuell kann man ihn nicht abschicken aber erhält einen Hinweis der in rot erscheint und bei dem steht: "Ihre Nachricht enthält folgende zensierte Wörter:" Umwandeln wäre sicher besser, finde ich auch, wäre ne Frage für unsere Techniker :)
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
    Es gibt verschiedene Indizierungen. Ich habe nicht nachgefragt auf welcher Liste die Seite gelandet ist, wobei es mich wundern würde wenn es jene wäre bei der man die Seite als Erwachsener Mensch nicht mehr besuchen darf. Ich nehme mal stark an, es ist eben jene Liste die einfach nur sagt, dass Bewerbung und Unterstützung strafbar sind aber nicht die Nutzung, alles andere würde mich arg wundern. Wenn man das aber genau wissen mag kann man beim BPJM nachfragen. Als Betreiber einer Seite wo die Seite erwähnt wird mehr und da wo ich vor vielen Jahren selbst mal beiläufig die Seite empfohlen habe, da muss ich mir etwas mehr Gedanken machen. Daher habe ich nun den Rotstift angesetzt und meinen Beitrag gelöscht und zudem geschaut, ob wir die Seite irgendwie doch noch verlinkt haben. Ob man natürlich eine Seite besuchen mag die von den deutschen Behörden aus als rechtswidrig eingestuft wird, das muss jeder selbst entscheiden, da ich dort nie Mitglied war habe ich dieses Problem aber nicht. Wenn meine Vermutung mit der Liste stimmt, dann droht einem aber zumindest kein Strafverfahren wenn man dort einfach nur Mitglied ist... (wobei es spannend wäre inwieweit Mitgliedsbeiträge als Unterstützung gewertet würden, ich kenne dazu aber keine Rechtsprechung und vermute, das wird auch nicht als Unterstützung angesehen, außer man ist evtl Platinmitglied und unterstützt eben mit seinem Beitrag die Seite überproportional).
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
    Blöde Frage, aber was genau bedeutet "indiziert" überhaupt genau (jetzt mal abgesehen davon, dass hier im Forum keine Links darauf gesetzt werden dürfen, bzw. die entsprechenden Seitennamen nicht ausgeschrieben werden?).
    Und wie erfährt man eigentlich genau von einer Indizierung, wie wird sowas kommuniziert, ohne dass ein "oh, wusst ich gar nicht, jetzt bin ich neugierig"-Effekt eintritt, den man von staatlicher Stelle aus vermeiden möchte?
    Wahrscheinlichkeitsfaktor 1 zu 1. Wir haben Normalität erreicht, ich wiederhole, wir haben Normalität erreicht. Alles, womit Sie jetzt noch immer nicht fertig werden, ist folglich Ihr Problem.
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    Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind.'
    Zum Beispiel werden indizierte Seiten nicht mehr über Google gefunden, wenn die Behörden sehen, dass wer für sie wirbt muss die Werbung eingestellt, Links entfernt werden und so weiter. Die Listen sind nicht öffentlich eben damit man sie nicht verbreiten kann und sie somit noch bekannter werden als vorher schon :) Hier hatten wir das Thema FL schon öfters, in unserem Kontext ist es also bekannt und sobald wir davon erfahren, dass die Seite auf dem Index steht, müssen wir handeln. Solange wir davon nichts wissen nicht.

    Es wäre sinnig, wenn zumindest Rechtsanwälte und Staatsanwälte, sowie hauptberufliche Jugendschützer (muss man kein Anwalt für sein), die sich verifiziert haben, Zugang zumindest zur Abrufmaske hätten, das würde es den Leuten dann immer ersparen dort immer anrufen zu müssen. Technisch sind die beim BJPM noch nicht so weit und ob dies gewollt ist, wobei ich keinen Grund sehe der dagegen spricht, ist auch nochmal eine andere Frage.

    Zu deinen Fragen:
    de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien#Rechtsfolgen
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Félin () aus folgendem Grund: Link entfernt

    Gentledom schrieb:

    Ob man natürlich eine Seite besuchen mag die von den deutschen Behörden aus als rechtswidrig eingestuft wird, das muss jeder selbst entscheiden, da ich dort nie Mitglied war habe ich dieses Problem aber nicht. Wenn meine Vermutung mit der Liste stimmt, dann droht einem aber zumindest kein Strafverfahren wenn man dort einfach nur Mitglied ist...
    Ähm.. irre ich mich, oder wurde die Seite nicht vielmehr als "jugendgefährdend" eingestuft?
    Soweit ich das überblicken kann, wären für strafrechtliche Konsequenzen gegenüber Nutzern eben Straftatbestände (z.B. Volksverhetzung) erforderlich - und selbst dann müßte man wohl zur Verbreitung der fraglichen medialen Inhalte beigetragen haben.

    Bitte korrigiere mich, falls ich mich irre, aber grundsätzlich sind indizierte Inhalte unter diesem Abschnitt zunächst nicht illegal, sondern lediglich für Jugendliche ungeeignet, und daher nicht öffentlich zu bewerben.
    jugendgefährdend ist rechtswidrig :)
    Ich habe aber auch nicht nach der Entscheidung, dem Grund oder der Listenart gefragt. Ich nutze es nicht und was nun vorliegt ist für mich als Betreiber nicht relevant. Habe ich nen Verstoß gibt es Ärger, wobei der in der Regel etwas geringer ist wenn es "nur" jugendgefährdend wäre. Wer es genau wissen mag soll beim BPjM anrufen :)
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
    Ich kenne das jetzt nur aus dem Bereich Film- und Videospiele und soweit ich das so als quasi Außenstehender verstanden habe, sind da im Grunde zwei Listen relevant (ich glaub, für TV gibt es nochmal wieder eigene Listen). Liste A beinhaltet alle Medien etc. die nicht (mehr) öffentlich beworben werden dürfen bzw. offen zum Verkauf angeboten werden dürfen. Gerade diese Sache mit dem öffentlich dafür "werben" ist aber auch eine wie ich finde relativ schwammige Angelegenheit. Ich kenne es z.B. von diversen Online-Magazinen, die immer mal wieder über indizierte Medien ganz frei sprechen (meinem Eindruck nach in den letzten Jahren sogar viel offener als früher) und dabei auch den Namen des entsprechenden Films etc. auch erwähnen, sofern der Film selber nicht direkt beworben bzw. positiv hervorgehoben wird. Also bspw. wenn man einen anderen Film mit den indizierten Film vergleicht und z.B. sowas schreibt wie "diese Szene erinnert an die Stelle aus [Titel des indizierten Films hier einfügen]". Ich würde es auch ehrlich gesagt schon sehr seltsam finden, wenn man vorschreiben würde ob man über gewisse Dinge reden kann/darf. Das würde ja schon glatt unter Zensur fallen, die ja eigentlich laut Grundgesetz nicht stattfindet, sofern ich als Hobby-Jurist nicht falsch liege :D
    Medien, die auf dieser Liste stehen dürfen besessen/genutzt werden und auch weiterhin "unter der Theke" (an Volljährige) verkauft werden, sofern sie eben nicht frei zugänglich zum Verkauf angeboten werden.

    Liste B beinhaltet dann die Medien, die zusätzlich generell nicht mehr verkauft werden dürfen und ich meine, selbst der Besitz kann da schon unter Strafe fallen. Aber in der Regel landen dort Medien, die als extremst gewaltverherrlichend und/oder rechtsradikal eingestuft wurden bzw. eben gegen geltendes Recht verstoßen.

    Die Seite, um die es hier geht, kenne ich nicht, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die auf der B-Liste gelandet ist, von daher dürfte eine Mitgliedschaft dort eigentlich kein Problem sein und selbst Mitgliedsbeiträge würde ich als eher unproblematisch einschätzen. Dann dürfte der Verkauf von Medien auf Liste A auch nicht erlaubt sein. Schließlich ist das ja im Grunde auch nichts anderes als eine Unterstützung.
    Ich will an der Stelle wirklich keinen Streit vom Zaun brechen, aber ist es nicht vielmehr rechtswidrig, Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Materialen zu ermöglichen?
    Das sagt nichts über die Legalität der Inhalte an sich aus, und auch deren Nutzung durch Volljährige Personen wird dadurch nicht untersagt, so lange sie sie nicht verbreiten oder Minderjährigen zugänglich machen.

    Ich würde nämlich stark annehmen, FL behandelt exakt die selben Themen wie dieses Forum, und sollte das grundsätzlich rechtswidrig sein, haben wir ein Problem.
    Mangelnder Jugendschutz ist sicher beklagenswert, aber deswegen ist FL (und/oder die Nutzung durch berechtigte Personen) nicht mehr oder weniger legitim, als es vorgestern noch war.
    Bei Webseiten sind es die Listen C und D, aber man kann die gut mit A und B vergleichen, inhaltlich tut sich das nichts, sind einfach nur andere Medien als bei A und B. Bei deinem Vergleich kommt es darauf an wie du das anstellst :) Ist der Vergleich so, dass er als Animation den indizierten Film zu sehen verstanden werden kann? Ist der Vergleich auf einer Seite eingestellt auf die nur Erwachsene Zugriff haben? besonders bei dem Punkt, Animation/Werbung kann man sich sehr schnell aufs Glatteis begeben. Die Diskussion zu dem Punkt Zensur ist dabei ein Alter Hut, auch bei Wiki etwas zu drin. Wobei Wiki auch nicht alles korrekt darstellt. So steht dort, dass es nicht möglich sei über die Indizierung zu informieren. Der bekannteste Anwalt in diesem Bereich stellt seit sehr vielen Jahren auf seinem Blog sogar die Entscheidungen des BPjM ein, mitsamt Link zu der Seite. Da ich vor Jahren neugierig war, habe ich beim BPjM nachgefragt, ob das denn geht, weil ich selber überlegt habe dazu eine Seite ins Netz zu stellen. Vom BPjM gab es keine Beanstandung der Anwaltsseite, ergo kann man drüber diskutieren. Es ist aber recht gefährlich da alles was als zu positiv in dem Sinne verstanden werden könnte, gelöscht werden muss, da man es als Werbung verstehen könnte. Auch die Medien berichten immer wieder in Artikeln auch über die SZ oder youpxxxx (also nicht youtube). Die Behörden werden erst aktiv wenn die Medien ne Verlinkung drin haben, selbst wenn die Seite ausgeschrieben wird passiert in der Regel gar nichts... also Wiki übertreibt da schon etwas :)

    Zum rechtswidrig, ja das ist es. Daher achten wir hier auch so arg auf den Jugendschutz, damit die Seite eben nicht verschwindet :) Jugendgefährdende Inhalte die nicht ausschließlich durch einen Verifkationszugang zugänglich gemacht werden sind in Deutschland illegal und ganz ehrlich, das ist auch gut so.

    Daher musste ich auch hier schon einen Beitrag löschen und einen etwas anpassen. Aus dem Grund schließe ich den Thread auch an dieser Stelle :) Ihr seid ins Bild gesetzt und darum ging es :)
    "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff