Na denn mal mein Wissenstand
Frage 1: Korrekt 1 weil: Ein Safeword führt zum Abbruch der jeweiligen BDSM Handlungen. Tabus werden dennoch benötigt, denn das Safeword ist nur die Ausprägung des Rechtsgedanken, dass es die Möglichkeit gibt eine Einwilligung jederzeit zurück zu nehmen. Ganz genau genommen bräuchte man keine Tabu- sondern eine Erlaubnisliste, bei gängigen Spielarten kann man aber annehmen, dass wenn über diese kommuniziert wurde und diese nicht als Tabu definiert wurden, sie erlaubt sind. Dennoch bleibt ein Restrisiko, das aber gering ist wenn man vorab offen und ausführlich kommuniziert und Tabus definiert hat. Ohne Safeword zu spielen ist hingegen nicht nur rechtlich sondern auch faktisch sehr riskant. Mehr zu dem Thema: gentledom.de/schlagwoerter/sicherheit/safeword/
Frage 2: Korrekt 2 weil: Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein. Daher ist ein Metakon nach deutschem Recht bereits grundsätzlich nicht möglich. Strittig ist lediglich ob die Einwilligung bereits unwirksam ist oder die Unwirksamkeit erst eintritt wenn Sub etwas in dem Moment nicht mehr will. Die besseren Gründe sprechen dafür, dass die Einwilligung bereits als unwirksam angesehen werden muss. Mehr dazu unter: gentledom.de/schlagwoerter/sonstiges/metakonsens/
Frage 3: Korrekt 2 weil: Sex und BDSM mit Personen unter 14 Jahre ist illegal. Zwischen 14 und 17 Jahre, also wenn sie Jugendliche (= Keine Kinder mehr aber auch noch keine Erwachsene), sind Personen zwar besonders geschützt, grundsätzlich wird hier aber auf ihre individuelle Entwicklung (= geistige Reife) abgestellt, was mit ihnen möglich ist und was nicht. Daher kann BDSM mit einer minderjährigen Person legal sein, je nach Spielart und geistiger Reife. Mehr dazu: gentledom.de/infos/fragen-antw…bdsm-mit-minderjaehrigen/
Frage 4: Korrekt 2 weil: Jeder kann mit einer Trennung drohen, dies ist keine Straftat. Für eine BDSM Handlung muss jedoch eine Einwilligung vorliegen die frei von Willensmängeln erfolgt ist. Indem mit einer Trennung gedroht wird, wird psychischer Druck aufgebaut, womit die Einwilligung nicht korrekt erfolgt ist, daher sind Handlungen die auf Grundlage dieser Einwilligung erfolgen auch nicht legal.
Frage 5: Korrekt 3 weil: Ja, das müssen sie und zwar ab dem ersten Kunden und vor Aufnahme der Tätigkeit, sie müssen es aber nur im Rahmen ihrer Tätigkeit, sind sie als lediglich als Privatperson unterwegs entfällt die Ausweispflicht.
Frage 6: Korrekt 3 weil: Die TÜV Pflicht wurde von mir im Rahmen eines Aprilscherzes vorgestellt gentledom.de/gblog/Blogartikel…pflicht-fuer-studios-625/, jedoch gibt es derzeit keine politischen Bestrebungen eine solche wirklich einzuführen, dennoch gilt ein Studio als Prostitutionsstätte, womit durchaus gewisse Pflichten verbunden sind, deren Einhaltung prüft aber nicht der TÜV.
Frage 7: Korrekt 2 weil genauer (3 in Teilen falsch, nehme die 3 aber raus da es nur verwirrt): Grundsätzlich kann die Landesversicherungsanstalt Auskunft darüber verlangen, wer einem eine Verletzung zugefügt hat, damit nicht die Allgemeinheit sondern der Verletzer für den Schaden aufkommt und ggf. ein Regress ihm gegenüber eingefordert werden kann.
Frage 8: Korrekt 2 weil: Nach dem AGG darf niemand wegen seiner sexuellen Neigung benachteiligt werden, eine Kündigung wegen einer BDSM Neigung würde von einem Arbeitsgericht gekippt und zudem würde der betroffenen Person noch ein Schmerzensgeld zustehen.
Frage 9: Korrekt 2 weil: Es gibt einen Löschanspruch, einen Herausgabeanspruch selbstverständlich nicht. Immerhin ist der Partner evtl auf den Videos auch zu sehen und zudem mag er die Kamera geführt haben, womit er Urheber ist. Mehr zu dem Löschanspruch: gentledom.de/infos/bdsm-und-re…spruch-bilder-und-videos/
Frage 10: Korrekt 3 weil: Neben Ländern in denen die Lage nicht ganz klar ist (durchaus in Teilen sogar in der Schweiz und Österreich) gibt es auch Länder die BDSM grundsätzlich als illegal ansehen, so zum Beispiel Großbritannien, da man dort keine Einwilligung in eine Körperverletzung kennt.
Frage 11: Korrekt 2 weil: Eine Einwilligung muss jederzeit frei widerrufbar sein, dies kann auch mündlich geschehen, daher hat ein solcher Vertrag maximal eine Indexwirkung.
Inzwischen habe ich es überarbeitet und es sind nunmehr 15 Fragen, mal schauen wann sie online gehen
Falls sich jemand mit den Landersversicherungsanstalten auskennt bitte kurzes Feedback, dies ist mein Stand und auch der von zwei anderen Webseiten bei denen auch Juristen mitgewirkt haben, aber eben kein Spezi in diesem Bereich.
Frage 1: Korrekt 1 weil: Ein Safeword führt zum Abbruch der jeweiligen BDSM Handlungen. Tabus werden dennoch benötigt, denn das Safeword ist nur die Ausprägung des Rechtsgedanken, dass es die Möglichkeit gibt eine Einwilligung jederzeit zurück zu nehmen. Ganz genau genommen bräuchte man keine Tabu- sondern eine Erlaubnisliste, bei gängigen Spielarten kann man aber annehmen, dass wenn über diese kommuniziert wurde und diese nicht als Tabu definiert wurden, sie erlaubt sind. Dennoch bleibt ein Restrisiko, das aber gering ist wenn man vorab offen und ausführlich kommuniziert und Tabus definiert hat. Ohne Safeword zu spielen ist hingegen nicht nur rechtlich sondern auch faktisch sehr riskant. Mehr zu dem Thema: gentledom.de/schlagwoerter/sicherheit/safeword/
Frage 2: Korrekt 2 weil: Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein. Daher ist ein Metakon nach deutschem Recht bereits grundsätzlich nicht möglich. Strittig ist lediglich ob die Einwilligung bereits unwirksam ist oder die Unwirksamkeit erst eintritt wenn Sub etwas in dem Moment nicht mehr will. Die besseren Gründe sprechen dafür, dass die Einwilligung bereits als unwirksam angesehen werden muss. Mehr dazu unter: gentledom.de/schlagwoerter/sonstiges/metakonsens/
Frage 3: Korrekt 2 weil: Sex und BDSM mit Personen unter 14 Jahre ist illegal. Zwischen 14 und 17 Jahre, also wenn sie Jugendliche (= Keine Kinder mehr aber auch noch keine Erwachsene), sind Personen zwar besonders geschützt, grundsätzlich wird hier aber auf ihre individuelle Entwicklung (= geistige Reife) abgestellt, was mit ihnen möglich ist und was nicht. Daher kann BDSM mit einer minderjährigen Person legal sein, je nach Spielart und geistiger Reife. Mehr dazu: gentledom.de/infos/fragen-antw…bdsm-mit-minderjaehrigen/
Frage 4: Korrekt 2 weil: Jeder kann mit einer Trennung drohen, dies ist keine Straftat. Für eine BDSM Handlung muss jedoch eine Einwilligung vorliegen die frei von Willensmängeln erfolgt ist. Indem mit einer Trennung gedroht wird, wird psychischer Druck aufgebaut, womit die Einwilligung nicht korrekt erfolgt ist, daher sind Handlungen die auf Grundlage dieser Einwilligung erfolgen auch nicht legal.
Frage 5: Korrekt 3 weil: Ja, das müssen sie und zwar ab dem ersten Kunden und vor Aufnahme der Tätigkeit, sie müssen es aber nur im Rahmen ihrer Tätigkeit, sind sie als lediglich als Privatperson unterwegs entfällt die Ausweispflicht.
Frage 6: Korrekt 3 weil: Die TÜV Pflicht wurde von mir im Rahmen eines Aprilscherzes vorgestellt gentledom.de/gblog/Blogartikel…pflicht-fuer-studios-625/, jedoch gibt es derzeit keine politischen Bestrebungen eine solche wirklich einzuführen, dennoch gilt ein Studio als Prostitutionsstätte, womit durchaus gewisse Pflichten verbunden sind, deren Einhaltung prüft aber nicht der TÜV.
Frage 7: Korrekt 2 weil genauer (3 in Teilen falsch, nehme die 3 aber raus da es nur verwirrt): Grundsätzlich kann die Landesversicherungsanstalt Auskunft darüber verlangen, wer einem eine Verletzung zugefügt hat, damit nicht die Allgemeinheit sondern der Verletzer für den Schaden aufkommt und ggf. ein Regress ihm gegenüber eingefordert werden kann.
Frage 8: Korrekt 2 weil: Nach dem AGG darf niemand wegen seiner sexuellen Neigung benachteiligt werden, eine Kündigung wegen einer BDSM Neigung würde von einem Arbeitsgericht gekippt und zudem würde der betroffenen Person noch ein Schmerzensgeld zustehen.
Frage 9: Korrekt 2 weil: Es gibt einen Löschanspruch, einen Herausgabeanspruch selbstverständlich nicht. Immerhin ist der Partner evtl auf den Videos auch zu sehen und zudem mag er die Kamera geführt haben, womit er Urheber ist. Mehr zu dem Löschanspruch: gentledom.de/infos/bdsm-und-re…spruch-bilder-und-videos/
Frage 10: Korrekt 3 weil: Neben Ländern in denen die Lage nicht ganz klar ist (durchaus in Teilen sogar in der Schweiz und Österreich) gibt es auch Länder die BDSM grundsätzlich als illegal ansehen, so zum Beispiel Großbritannien, da man dort keine Einwilligung in eine Körperverletzung kennt.
Frage 11: Korrekt 2 weil: Eine Einwilligung muss jederzeit frei widerrufbar sein, dies kann auch mündlich geschehen, daher hat ein solcher Vertrag maximal eine Indexwirkung.
Inzwischen habe ich es überarbeitet und es sind nunmehr 15 Fragen, mal schauen wann sie online gehen
Falls sich jemand mit den Landersversicherungsanstalten auskennt bitte kurzes Feedback, dies ist mein Stand und auch der von zwei anderen Webseiten bei denen auch Juristen mitgewirkt haben, aber eben kein Spezi in diesem Bereich.
"Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff