Meine Ansicht entspricht in etwa Punkt 10 und Punkt 12. Zugangsdaten gibt es von mir nicht und Kommunikation nur anonymisiert und trotzdem nur nach vorherigen Einverständnis von der Person, mit der ich die Kommunikation führe. Das gilt auch bei eventuellen Misstrauen. Wenn es dazu beitragen kann, dass dadurch Missverständnisse in der Beziehung ausgeräumt werden, sehe ich, dass Einverständnis meiner Gesprächsperson vorausgesetzt, keinen Grund sie nicht mit meinem Partner zu teilen. Die einzige Ausnahme etwas nicht anonymisiert weiter zu geben, sehe ich, wenn es sich um ernsthaftes Stalking oder/und Bedrohungen handelt. Natürlich würde ich mich dabei an meinen Partner wenden. Das ist doch ganz natürlich, dass man seine Ängste mit seinen Partner teilt und man mit ihm darüber redet. Da würde ich mich aber zusätzlich an die Polizei wenden. Denn es ist zwar eine Erleichterung, damit nicht alleine zu sein, aber was soll dann bitte mein Partner tun? Das ist nun mal die Aufgabe der Polizei, da einzugreifen.
~Es ist das Unbekannte was so reizt. Reizt es immer noch, wenn es bekannt ist, dann ist es das Besondere~ Author: Unbekannt