31 Monate Haft für einen Flaschenwerfer bei dem G20 Gipfel, passt das oder nicht?

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      Sasou schrieb:

      Nach diesen Worten verstehe ich das so, dass die akzeptable Angriffshärte in Relation zum Schutz des Angegriffenen zu setzen ist?
      Ne, oder?
      Nö, hier ging es um Strafmaß :) Und ja, da sehe ich einen Unterschied... wenn ich eine Flasche nach dem werfe der einen kompletten Körperschutz trägt ist das weniger gefährlich als wenn ich selbiges bei einer ungeschützten Person mache. Daher würde das bei mir ins Strafmaß reinspielen. Es bedeutet aber nicht, das eine ist OK das andere nicht :)

      Viva schrieb:

      @MoMo aber ist es nicht verwunderlich ,dass eine Staatsanwältin 21 statt der gesprochenen 31 Monate fordert? Ich meine, die würfelt das Strafmass ja auch nicht.
      Bei eher ungewöhnlichen Fällen kommt das gar nicht so selten vor und ist auch richtig. Der Richter ist der der entscheidet, die anderen können nur sagen was sie für angemessen halten. Dürfte der Ricter maximal nur bis zur Höhe der vom Staatsanwalt geforderten Strafe verurteilen wäre er nicht mehr unabhängig. Er ist allein dem Gesetz unterworfen, mehr als das Gesetz erlaubt kann er nicht urteilen und eben in beide Richtungen.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Hallo,

      eine Diskussion über ein Urteil, das nicht rechtsgültig ist kann man kaum als sinnvoll bezeichnen. Es wäre also zu prüfen wie viel der junge Mann wirklich bekommt und wie viel Zeit er dann am Ende wirklich im Gefängnis verbracht hat.
      Das pflegt meiner Ansicht nach hierzulande weit auseinander zu fallen.

      Trotz allem stellt sich der Eindruck ein, der Mann muss jetzt für etwas büßen, dass andere getan haben, die man dummerweise nicht erwischt hat.

      Horst

      Gentledom schrieb:


      Bei eher ungewöhnlichen Fällen kommt das gar nicht so selten vor und ist auch richtig. Der Richter ist der der entscheidet, die anderen können nur sagen was sie für angemessen halten. Dürfte der Ricter maximal nur bis zur Höhe der vom Staatsanwalt geforderten Strafe verurteilen wäre er nicht mehr unabhängig. Er ist allein dem Gesetz unterworfen, mehr als das Gesetz erlaubt kann er nicht urteilen und eben in beide Richtungen.
      das meinte ich damit nicht aber ist es auch üblich ,dass das gesprochene Urteil so weit abweicht? Ich würde dann ja denken, dass einer da komplett andere Bewertungen macht.
      Mich stören an dem Urteil mehrere Dinge, die dem Artikel zu entnehmen sind:
      Zum einen, dass es wohl nicht einwandfrei klar ist, dass der Verurteilte wirklich der Werfer war. Dann, dass der Richter über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft ging.
      Natürlich ist der Richter frei in seiner Entscheidung, aber es ist schon ungewöhnlich. Denn wenn bereits der Staat in Gestalt der Staatsanwaltschaft sich mit einem bestimmten Strafmaß "zufrieden" gibt, muss der Richter schon mMn eine sehr gute Begründung haben, um mehr zu verhängen (die im Artikel nicht genannnt wird).
      Gerade in dieser sehr heiklen und von den Medien sehr verfolgten Sache ist Feingefühl gefragt und eine sehr klare Bestätigung der Schuld gefragt.
      Für viele der gewaltbereiten Täter ist damit jedoch wohl wieder einmal ein Märtyrer geboren und die Willkür der Justiz bestätigt.
      Und das ist nicht gut.
      Dadurch wird nicht ein Täter beim nächsten Mal abgehalten.
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud

      Horst schrieb:

      eine Diskussion über ein Urteil, das nicht rechtsgültig ist kann man kaum als sinnvoll bezeichnen
      Der Richter hat Recht gesprochen und der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft können nun in einem neuen Verfahren versuchen einen anderen Ausgang hinzubekommen. Dennoch ist es ein Urteil und damit Recht. Wäre noch schöner wenn man dem Amtsgericht die "Rechtsgültigkeit" absprechen würde, dann bräuchten wir das nicht. Dass es in den Medien diskutiert wird sollte für die Relevanz des Vorgangs sprechen. Aber hier geht es ja darum was als angemessen angesehen wird, jeder der sich berufen fühlt ann also sagen was er als Richter in der möglichen nächsten Instanz machen würde :)
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Ich habe dem Artikel entnommen , das es zweifelsfrei der Angreifer war der dort verurteilt wurde . Der Polizist der beworfen wurde hat ihn ja selbst dingfest gemacht @Feuerpferd

      Und zu dem Strafmaß finde ich deinen Einwand schon geltend @Feuerpferd das hier sicherlich Märtyrer geboren werden - in den entsprechenden Kreisen - aber diese Kreise reisen ja explizit an um entweder Helden oder Märtyrer zu werden .
      Also in Anbetracht der Tatsache , das die Strafverfolgung verschärft wurde , kurz vor dem Gipfel , finde ich es gerechtfertigt .
      Wer Wind sät , muss den Sturm ernten - in diesem Fall , wer billigend Agression einsetzt als willfähriges Mittel seine Meinung kundzutun statt sachlich und gewaltfrei zu demonstrieren , muss auch damit rechnen das er verurteilt wird obwohl er sich in der dunklen Masse sicher wähnte .
      Das der Richter über das geforderte Strafmaß hinausging , könnte als Exempel gelten , ist aber manchmal auch nicht ungewöhnlich um Abschreckung oder bei mehrfach Tätern endlich Bewusstsein zu schaffen .

      Im Kontext Demonstration ist Gewalt für mich sowieso kontraproduktiv - sie ruft immer nur Missbilligung beim vernunftbegabten hervor und ändert leider nie etwas am Streitthema sondern richtet sich in dem Kontext immer auch gegen Menschen die leider nur den Kopf hinhalten müssen . Und evtl deswegen sogar Beeinträchtigung für Leib und Seele erleben mussten .

      My 2 Cents
      Wir leben alle unter dem selben Himmel , aber nicht mit dem gleichen Horizont

      Chloe schrieb:

      Ich habe dem Artikel entnommen , das es zweifelsfrei der Angreifer war der dort verurteilt wurde . Der Polizist der beworfen wurde hat ihn ja selbst dingfest gemacht @Feuerpferd
      Tja... darüber kannn man streiten. Im Artikel steht etwas von "mutmaßlichen" Werfer. Das bedeutet lediglich, dass der Polizist ihn für denn Werfer hielt, er aber nicht 100%ig der Werfer war, sondern es "nur" den Anschein hatte, dass er es war, :pardon: .
      Wenn man sich die Ausnahmesituation damals vor Augen hält und man weiß, dass Zeugen (auch als Polizisten) das unzuverlässigste Beweismittel sind, gehe ich nicht von zweifelsfrei aus.
      Der Polizist wird ihn sicher wirklich für den Werfer halten und ich bin auf jeden Fall auch dafür, dass solche Chaoten bestraft werden, dennoch lese ich anderes aus dem Artikel.
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud
      Mir wären derzeit noch zu viele Fragen offen, um da wirklich was zu sagen zu können. Würde da wohl erstmal noch die schriftliche Ausfertigung abwarten.

      Fragen wären zb:
      - Vorstrafen
      - leere oder volle Flaschen
      - Schutzausrüstung der getroffenen Polizisten
      - Verletzungen/Schäden?
      - wie weit ging der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit ins Strafmaß ein?
      ...

      Rein aus dem Bauch raus würde ich aber tippen, dass das Urteil nicht rechtskräftig und in der nächsten Runde kassiert wird.
      Ein weiterer Aspekt , der so hohen Verurteilung könnte ja auch sein , das der Richter selbst auch die Mutmasslichkeit des Täters sieht - so wie @Feuerpferd es anführte , und mit dem außergewöhnlich hohen Strafmaß eine bessere Ausgagslage für die Revision der Verteidigung schaffen wollte , damit eine neue Untersuchung stattfinden muss . Weil auch er evtl Zweifel an der vorherigen Untersuchung des Tatbestands hatte . Wobei ich mir in diesem Fall die Frage stelle warum es überhaupt dann zu einer Anklage gekommen ist - alles etwas spekulativ :gruebel:
      Wahrscheinlich Nonsens und eine schöne Theorie für den goldenen Aluhut und seine verschwurbelten Verschwörungstheoretiker :coffee:
      Wir leben alle unter dem selben Himmel , aber nicht mit dem gleichen Horizont
      Kriminelle Krawallmacher, die das linke Umfeld nutzen um Straftaten zu begehen, gibt es schon eine lange Zeit. Nach meinem persönlichen Empfinden wurden diese Straftäter in den letzten Jahren viel zu oft mit Samthandschuhen angefasst und entsprechend niedrig fiel dann oft auch das zu verbüßende Strafmaß aus. Neben sicherlich noch anderen Faktoren, förderte dies diesen "Gewalttourismus" (ähnliche Phänomene zeigen sich teilweise auch in den Fußballstadien) den wir zurzeit erleben müssen. Unser Staat ist gefordert diesen Tendenzen entgegenzuwirken und die Judikative ist ein Teil unseres Staates.

      Deswegen finde ich persönlich es gut, dass ein Richter hier mal den Mut hatte ein deutliches Signal zu setzen und über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging. Für mich ist das Strafmaß, für die vom Täter begangenen Straftaten völlig angemessen und ich würde mir wünschen, dass dieses Urteil zukünftig auch als Maßstab für vergleichbare Taten benutzt wird.

      Aber natürlich wird man das Problem nicht alleine durch härtere Strafen lösen. Der ganze Staat ist gefordert geeignete Maßnahmen gegen diesen Gewalttourismus & ähnliche Phänomene zu finden. Wir als Teil des Staates sind da nicht außen vor. So sollte sich z.B. auch mal die linke Szene hinterfragen, warum es ihr oft so schwer fällt, sich deutlich von diesen Kriminellen zu distanzieren.
      Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune ...
      Pippilotta Viktualia Rullgardina Krusmynta Efraimsdotter Långstrump
      Meine Sichtweise hat die "Spielregeln" in einer Gesellschaft im Blick.
      Polizisten sollen diese Regeln durchsetzen und brauchen entweder eine Handhabe für effektive Gewalt oder müssen besonders unter den Schutz gestellt sein. Da ist es mir lieber das Täter im Nachgang mit besonders hohen Strafen rechnen müssen und dies auch deutlich kommuniziert wird, als eine Polizei die zum Selbstschutz die Erlaubnis erhält auch gegen Massen mit körperlicher Gewalt vorzugehen.
      Ich denke das gerade bei den Thema Gewalttourismus die deutsche Polizei doch eher hilflos dasteht wird, wenn die rechtsstaatlichen Mittel eingehalten werden.
      der Verurteilte ist ein gewollter Straftäter und nicht ein Demostrant der gegen den G20 demonstrieren wollte.
      1. Einreise aus den Niederlande zum Zwecke um Gewalt auszuüben
      2. Wechselklamotten im Rucksack um nach der Straftat sich umzuziehen und sich dann unter die "normale" Bevölkerung zu mischen, Straftat vereiteln.
      3. Hat es billigend in Kauf genommen das Menschen verletzt werden und nicht nur "Polizisten" sondern auch Zivilisten.

      Ich denke wer nicht in den Bezirken (Altona, Eimsbüttel, Mitte )von Hamburg in der Zeit war, kann sich kein Urteil erlauben.

      Auch Medienberichte konnten kaum diesen bürgerkriegsähnichten Zuständen darstellen, es flogen 76 Stunden lang Hubschrauber, es war nur das Martinshorn zuhören.

      Kindergartenkinder wurden in Angst und Schrecken versetzt als zahlreiche Autos brannten, diese Kinder sind heute noch traumatisiert.

      NEIN 31 Monate sind nicht genug, eine 10 jährige ehrenamtliche Tätigkeit in einer Einrichtung für traumatierste Menschen, dass wäre gerecht.

      Auch Polizisten sind Menschen mit einer Seele

      Edit: Auch die Urteile zu betrunkenen Autofahrern sind hier nicht Thema bitte keine neuen Gerechtigkeitsdiskussionen eröffnen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gentledom () aus folgendem Grund: Falscher Ort für eine solche Diskussion

      MoMo schrieb:

      Und is ja auch noch ein Unterschied, ob ich nun einen Passanten angreife, oder einen Polizisten / Sanitäter / Feuerwehrmann im Einsatz.
      Nun ja, ich würde gerne mal anmerken dass ich ebenso gerne eine Flasche gegen den Kopf bekomme wie ein Polizist. Dass jemand, der einen Passanten angreift weniger hart bestraft werden soll als jemand der einen Polizisten angreift.

      Chloe schrieb:

      Das der Richter über das geforderte Strafmaß hinausging , könnte als Exempel gelten , ist aber manchmal auch nicht ungewöhnlich um Abschreckung oder bei mehrfach Tätern endlich Bewusstsein zu schaffen .
      Ich hatte seit ich den Einganspost gelesen habe drei langweilige Arbeitsstunden Zeit über die Ausgangssituation nachzudenken. Im Grunde haben wir hier zwei stark verhärtete fronten die sich gehörig in den Haaren liegen. Die einen sind der Meinung, der Staat ist böse und ungerecht die anderen versuchen in diesem Fall die oberen, gegen die die Aggression geht, vor der ersten Gruppe zu schützen, sind also in den Augen der ersten Gruppe mit den "bösen" im Bunde. Was wird die Abschreckung bei zwei so verhärteten Fronten wohl bewirken?

      Feuerpferd schrieb:

      Für viele der gewaltbereiten Täter ist damit jedoch wohl wieder einmal ein Märtyrer geboren und die Willkür der Justiz bestätigt.
      Das hier beschreibt es denke ich schon ganz gut. Die Protestierende Partei wird darin bestätigt, dass die Obrigkeit ungerecht ist, und bei der nächsten Demonstration noch gewaltbereiter werden um die Obrigkeit zu schädigen die wiederum darin bestätigt wird, dass die harten Strafen gerechtfertigt sind. Sinnvoller wäre es im Grunde, diesen Kreis zu durchbrechen und es mit Kommunikation zu versuchen als gegenseitig aufzurüsten.

      HeulDoch schrieb:

      So sollte sich z.B. auch mal die linke Szene hinterfragen, warum es ihr oft so schwer fällt, sich deutlich von diesen Kriminellen zu distanzieren.
      Ich würde mal sagen das gilt für beide seiten. Ich persönlich sehe mich im übrigen in der Politischen Landschaft eher links, distanziere mich allerdings stark von Leuten die der Meinung sind Gewalt ist eine Lösung und bin an sich der Meinung, die wenigsten Demonstranten auf solchen Veranstaltungen sind tatsächlich dort um eine Politische Meinung zu vertreten.


      Zum Urteil an sich - die Situation drum herum weggerechnet und rein die Aktion der einzelnen Person betrachtet. Auch wenn ich der Meinung bin, Personen die höchstwahrscheinlich aus Langeweile Randalieren gehen, wären im Sozialdienst besser und vor allem auch sinnvoller untergebracht- Man könnte denjenigen zu drei Jahren Gebäudereinigung verdonnern anstatt ihn für teures Geld wegzusperren, woraufhin er hinterher genauso gelangweilt und gewaltbereit ist - bin ich der Meinung das Strafmaß ist durchaus gerechtfertigt.
      Der Werfer hat eine Politische Situation ausgenutzt um auf andere Menschen loszugehen. Mein Mitgefühl bekommt er daher nicht.
      Wer mit mir friedlich diskutieren will, kann sich ab sofort die Gebrauchsanweisung in meinem Profil durchlesen.
      Ich finde das Urteil schon in Ordnung. Das war ja kein Dumme-Jungen-Streich, der im Affekt oder aus einer schweren Lebenskrise heraus passiert ist, sondern hier ist jemand gezielt nach Hamburg angereist und hat bewusst die Konfrontation mit dem Rechtsstaat gesucht, hat auch die Gefährdung Unbeteiigter in Kauf genommen. Das war Krawalltoruismus pur, da finde ich ein Urteil mit Signalwirkung absolut richtig.

      Feuerpferd schrieb:

      Chloe schrieb:

      Ich habe dem Artikel entnommen , das es zweifelsfrei der Angreifer war der dort verurteilt wurde . Der Polizist der beworfen wurde hat ihn ja selbst dingfest gemacht @Feuerpferd
      Tja... darüber kannn man streiten. Im Artikel steht etwas von "mutmaßlichen" Werfer. Das bedeutet lediglich, dass der Polizist ihn für denn Werfer hielt, er aber nicht 100%ig der Werfer war, sondern es "nur" den Anschein hatte, dass er es war, :pardon: .
      @Feuerpferd in den Medien wird IMMER nur von "mutmaßlichen" Tätern gesprochen,erst NACH einem rechtsgültigen Urteil darf von "Tätern" gesprochen werden.
      Ich für meinen Teil finde das Urteil gut und,bei einem Strafrahmen von xMonaten bis zu 5 Jahren liegt er doch gut im Mittelfeld,also nix extremes.

      Herr Absolem schrieb:

      @Feuerpferd in den Medien wird IMMER nur von "mutmaßlichen" Tätern gesprochen,erst NACH einem rechtsgültigen Urteil darf von "Tätern" gesprochen werden.
      Ist mir noch nicht aufgefallen, :pardon: . Ich kenne nur die Unterscheidung "Verdächtiger" und "Täter".
      Kannst Du das belegen?

      Iü stellt der stern das Ganze etwas differenzierter dar, auch mit Hintergrundinformationen bzgl. des Angeklagten und des Richters:

      stern.de/politik/deutschland/g20-in-hamburg--das-steckt-hinter-dem-urteil-gegen-den-flaschenwerfer

      Wie gesagt: Selbstverständlich ist absichtliches Flaschenwerfen aus Spass an der Freud ein absolutes No-Go! Aber harte Strafen haben noch nie jemanden abgehalten, so etwas noch einmal zu machen. Immerhin ist dem Polizisten nicht wirklich etwas passiert, auch die Formulierung des stern "Das Gericht sah es als erwiesen an..." spricht für mich eher dafür, dass es nicht 100%ig erwiesen ist, dass der Verurteilte wirklich der Täter war und der Richter ist wohl bekannt für strenge Urteile.
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Feuerpferd ()

      Wir sollten etvl. auch nicht aus dem Auge verlieren, dass vor G20 eine Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen beschlossen wurde, die am 30. Mai in Kraft getreten ist.

      Wenn nun Polizisten eine Demo begleiten, kann/muss man darin eine Diensthandlung sehen.

      Das heisst, ein Flaschenwerfer, der Normalbürger XY trifft, wird u.U. nicht so hart bestraft wie einer, der Polizist D. trifft.

      IMHO geht das Urteil daher in Ordnung. Das Gericht stell sich mit seinem Urteil auch vor die Amtsträger, die der Gesetzgeber besonders schützen will.

      Azrael schrieb:

      Wir sollten etvl. auch nicht aus dem Auge verlieren, dass vor G20 eine Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen beschlossen wurde, die am 30. Mai in Kraft getreten ist.

      Ich habe so das Gefühl, daß hier niemand so genau weiß, worin diese "Verschärfung" denn eigentlich besteht.

      Es ist seit dem 30.05. lediglich auch der tätliche Angriff auf den Polizeibeamten bereits im § 113 StGB abgedeckt. Hierbei gibt es eine Strafandrohung von bis zu drei Jahren Jahren oder Geldstrafe.

      Vorher war der tätliche Angriff nicht im 113 StGB erfasst sondern wurde über die"normale" Körperverletzung §223 StGB abgewickelt. Hierbei dann mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.



      Auch Absatz 2 Nr. 2, das gefährliche Werkzeug, hat meiner Meinung nach nicht zu einer Verschärfung des Gesetzes geführt. Vorher hat es ausgereicht, ein gefährliches Werkzeug während der Tat mitzuführen. Jetzt muss es mitgeführt werden, in der Absicht es bei der Tat auch zu verwenden. Und diese Absicht nachzuweisen ist meist ein großes Problem.

      Somit hat die angebliche "Verschärfung" meiner Meinung ganz das Gegenteil bewirkt. Polizeibeamte sind in der Tat Zivilisten nicht gleichgestellt. Ganz im Gegenteil. Ein Angriff auf Polizeibeamte ist wohl in den Augen unserer Gesetzgeber nicht so schlimm wie ein Angriff auf Normalbürger.


      Meine Meinung zu diesem Urteil des G-20-Gipfels:

      Dem Täter wurde nicht nur wegen Widerstandes sondern auch wegen schwerem Landfriedensbruch verurteilt. Hier liegt die Strafandrohung bei sechs Monaten bis zu 10 Jahren.

      Wer in Hamburg dabei war und die bürgerkriegsähnlichen Zustände miterlebt hat, wer die brennenden Autowracks gesehen hat, die pure Angst in den Augen der Anwohner, die Linksautonomen, den schwarzen Block, Leute die immer noch als Aktivisten und nicht als Terroristen bezeichnet werden, obwohl sie nur Angst und Terror verbreiten und auch genau das bezwecken und nur zu diesem einen Zweck nach Hamburg gereist sind - Sorry - aber für den ist selbst dieses "harte Urteil" ein Witz.

      Mal ganz davon abgesehen, daß dieses Urteil so ohnehin nicht bestehen bleibt. Spätestens in der nächsten Instanz wird die Strafe deutlich herabgesetzt werden.


      Zu den Vorwürfen von wegen Prügelpolizei und bei der Polizei müsse deutlich härter durchgegriffen werden, die Polizei würde über die Stränge schlagen:

      Leute, macht euch mal die Mühe und sprecht mit Polizisten. Die stehen bei jeder Maßnahme, die sie treffen, mit einem Bein vor dem Kadi. Bei jedem Einsatz gibt es mittlerweile jemanden, der sich ungerecht behandelt fühlt und sofort die Polizisten anzeigen will. Vielleicht überlegt ihr euch mal, wenn ihr das nächste Mal Hilfe braucht, weil ihr gerade von Linksautonomen verprügelt werdet, euer Auto brennt und eure Lebensgrundlage und Existenz geplündert und zerstört wird, ob die Polizei nicht vielleicht doch erstmal die mutmaßlichen Bösewichte einsperren sollte, um dann vielleicht hinterher nachzuschauen, ob sie wirklich böse waren. Polizisten sind bei den Taten selbst selten dabei. Sie kommen vor Ort an und müssen innerhalb weniger Bruchteile von Sekunden entscheiden. Diese Entscheidungen sind vielleicht nicht immer richtig, aber mit Sicherheit passiert dies nicht böswillig. Und wer sich den Polizisten gegenüber vernünftig benimmt, auch wenn die Maßnahme seiner Meinung nach vielleicht nicht gerecht oder vielleicht sogar unangemessen ist, der hat mit der Polizei, so wie ich sie kenne, (und ja, ich kenne sie sehr gut), keine Schwierigkeiten.

      Zum Thema Strafe für Prügelpolizisten: Ein Polizist, der wegen Körperverletzung im Amt verurteilt wird, den erwarten nicht nur 3 Monate bis zu 5 Jahre, sondern im Anschluß an das Gerichtsverfahren auch noch ein Disziplinarverfahren. Hier sind deutlich höhere Strafen möglich, die aber natürlich nicht Strafe sondern Disziplinarmaßnahme heißen. Das geht bis hin zum Verlust des Jobs. Kein Polizist wird so etwas leichtfertig aufs Spiel setzen.


      Zur Kennzeichnungspflicht kann ich nur sagen: Die Polizisten, die in Hundertschaften eingesetzt sind, tragen ihre Zugehörigkeit groß auf dem Rücken, teilweise sogar auch auf dem Helm.

      Es gibt (zumindest in NRW) keine Dienstnummern!

      Und eine letzte Frage: Wenn das Verlangen so groß ist, daß Polizisten gekennzeichnet werden, weil man ja so große Angst vor ihnen hat - woher kommt diese Angst? Als braver Normalbürger, der sich an Recht und Gesetz hält, brauche ich nicht zu wissen, welcher Polizist gerade vor mir steht. Nur als Bösewicht habe ich daran ein Interesse. Aber ich selbst als Bösewicht darf mich während der Demo umziehen so oft ich möchte und in der Anonymität verstecken.

      Leute - denkt mal darüber nach, wer die Bösen sind.
      It´s the blackness of the night
      teaches us how to see the light

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Shayleigh ()