Was bedeutet Eigentum im Kontext BDSM?

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      Was bedeutet Eigentum im Kontext BDSM?

      Eigentum an einer Sub hat ein Dom dann, wenn er dauerhafte, gefestigte und sehr weitgehende Bestimmungsmöglichkeiten besitzt, welche sich nicht nur auf Sessions beziehen sondern auch in den Alltag der Sub ausstrahlen. Die Entscheidungsmöglichkeit der Sub über alle oder so gut wie alle BDSM Bereiche und vielleicht auch über Teile des Alltags werden dabei auf den Dom übertragen. Für mich ist ein Eigentümer jemand, der frei über etwas verfügen kann, sofern dies im Rahmen des rechtlich erlaubten geschieht. Während der typische Dom Sub eben während der Session dominiert und damit in Besitz nimmt, ist der Eigentumsbegriff etwas, dass dafür steht, dass eine Inbesitznahme nicht mehr nötig ist und der Eigentümer kraft seiner Stellung dazu berechtigt ist, über die Sub jederzeit frei zu verfügen und andere von jeder Nutzung auf diese auszuschließen.

      Ein guter Dom achtet und schätzt sein Eigentum und kennt den Spruch "Eigentum verpflichtet".

      Neugierig auf weitere Begriffe, dann zurück zur Übersichtsseite: Das BDSM Lexikon - Praktiken und Begriffe, alles auf einen Blick
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

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      Eigentum an einer Sub hat ein Dom dann, wenn er dauerhafte, gefestigte und sehr weitgehende Bestimmungsmöglichkeiten besitzt, welche sich nicht nur auf Sessions beziehen sondern auch in den Alltag der Sub ausstrahlen. Die Entscheidungsmöglichkeit der Sub über alle oder so gut wie alle BDSM Bereiche und vielleicht auch über Teile des Alltags werden dabei auf den Dom übertragen. Für mich ist ein Eigentümer jemand, der frei über etwas verfügen kann, sofern dies im Rahmen des rechtlich erlaubten geschieht. Während der typische Dom Sub eben während der Session dominiert und damit in Besitz nimmt, ist der Eigentumsbegriff etwas, dass dafür steht, dass eine Inbesitznahme nicht mehr nötig ist und der Eigentümer kraft seiner Stellung dazu berechtigt ist, über die Sub jederzeit frei zu verfügen und andere von jeder Nutzung auf diese auszuschließen.

      Ein guter Dom achtet und schätzt sein Eigentum und kennt den Spruch "Eigentum verpflichtet".
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

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      Ich sehe mich als das Eingentummeines Mannes . Wir leben unser 24/7 , ich sage das bewusst weil er überalles entscheidet was unsere Freizeit betrifft . im Job muss uch meine eigenen entscheidund treffen deshalb ist es um so schöner im privat leben keine Entscheidung treffen zu müssen. erkannte jederzeit über much verfügen und ich liebe es sein Eigentum zu sein. Er entscheidet ich gehorche.

      Somit trägt er die volle Verantwortung für alles und ich weiß er würde nichts tun was mir schadet.

      Wichtige Dinge bespricht er mut mir und fragt mich nach meiner Meinung er entscheidet zwar letztendlich aber er respektiert meine Meinung.
      Eine Frau die sich selbst unterwirft kann nicht gedemütigt werden. Sie hat den absoluten Vorteil sich in selbstgewählter Weise einem selbstgewählten Menschen unterworfen zu haben und wird dadurch unverletzlich.
      • Simone de Beauvoir
      Grundsätzlich halte ich es bei Eigentumsfragen mit der Einsicht „Das letzte Hemd hat keine Taschen“ oder, um es mit Ringsgwandl zu sagen: „Da derfst Du nix mitnemma!“ und bemühe mich, wenn der Haben-wollen-Impuls zu stark wird, daran zu denken. Auf einen Menschen bezogen wäre das genauso, allerdings mit Unterschieden. Die juristische beziehungsweise wirtschaftliche Komponente des Eigentums tritt hier für mich in den Hintergrund, weil ich - selbst in Zeiten, als ich finanziell eine Frau versorgt habe - das zu den Dingen gezählt habe, die selbstverständlich sichergestellt sein müssen. Inzwischen kenne ich sowieso nur Frauen, die im äußeren Leben selbständig sind. Also bezieht sich der Eigentumsanspruch auf die Person: Körper und Geist. Als ich meine Frau geheiratet habe (eine herkömmliche Beziehung mit BDSM-Anteilen), haben wir uns gegenseitig als Eigentum angesehen, was auch lange sehr gut funktioniert hat, aber natürlich im herkömmlichen Eigentumsbegriff vollkommen unlogisch ist und was ich auch heute nicht mehr so ansehen würde. Wir haben uns vielleicht besessen, aber auch nur unter bestimmten Aspekten. Und die Eigentumsidee (bis das der Tod Euch scheidet!) war ja auch der Teil, den wir nicht durchgezogen haben.
      Ich würde Eigentum auch als eine Steigerung der Inbesitznahme ansehen, tiefer und für unbestimmte Dauer. Ein besonderer Aspekt bei einer Sub ist sicher, dass der Körper zur Nutzung übereignet wird und es dabei ja im Wesen der Sache liegt, dass das immer nur von begrenzter Dauer ist. Was das Eigentum am Geist angeht, liegt es aber vielleicht auch im Wesen der Sache, dass es das Einzige an einer Beziehung ist, das ewige Aspekte besitzt, zum Beispiel in Form von Erinnerungen oder ewiger Verbundenheit. Die allerdings gibt es auch ohne Eigentumsanspruch.
      Ich glaube, für mich kommt die Idee, Eigentum an einer Sub zu erwerben, nicht in Frage. Im Gegensatz zur Inbesitznahme, das ist das, was ich will. Und zwar Körper und Geist. In diesem Falle ist aber die Wiederfreigabe von vornherein schon enthalten, die Frage ist dann nur, wie bald und wie weit ich sie wieder frei gebe. Aber das ist in jedem Fall - für mich - unterhalb der Eigentumsschwelle, und ich wüsste auch nicht, wie ich diese Verantwortung tragen könnte, so wie ich Eigentum an einer Frau verstehe (nicht juristisch und wirtschaftlich, sondern unter dem Ewigkeitsaspekt). Wer wäre sie dann, wenn ich sterbe?
      It's a sad and beautiful world.