Aus Totschlag wird Mord bei BDSM Sexunfällen

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      Aus Totschlag wird Mord bei BDSM Sexunfällen

      In Großbritannien ist BDSM ja nie wirklich legal gewesen, da das dortige Recht die Einwilligung in die Körperverletzung nicht kennt.

      Dennoch kannte die Rechtsprechung BDSM und hatte bereits 1972 in einem Mordprozess eine Milderung wegen BDSM angewandt. Der Prozess ist leicht zu skizzieren, eine Frau starb, der Mann behauptet es wäre im Kontext BDSM geschehen und daher wurde das Risiko einvernehmlich von beiden eingegangen und so wurde aus einem Mord ein Totschlag, was nicht nur in Deutschland ein erheblich milderes Strafmaß nach sich zieht. Scheinbar wird derzeit angenommen, dass diese Verteidigungsaussage seitdem mehrfach missbraucht wurde und daher setzt sich der Justizminister dafür ein, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich ist.

      insider.com/justice-minister-s…-sex-legal-defense-2020-6 (Seite der Axel Springer Gruppe, bei der ich mal davon ausgehen, dass die Aussage dann wirklich auch durch den Minister getätigt wurde)

      Auf der einen Seite ist es verständlich, dass man bei Missbrauch regulativ einschreiten will, auf der anderen Seiten kann es aber wirklich so gewesen sein und wie unglaublich schlimm muss es sein, einen geliebten Menschen, wegen eigenem Versagen, zu verlieren und dann sogar noch als Mörder bezeichnet und bestraft zu werden. Wenn zwei erwachsene und geistig gesunde Menschen sich eines Risikos bewusst sind und beide eine Handlung vornehmen, die nicht sittenwidrig aber gefährlich ist, dann kann aus einer solchen einvernehmlichen Handlung doch kein Mord entstehen. Klar kann man sagen in Deutschland ist viel überreglementiert aber in solchen Fällen denke ich mir immer, zum Glück lebe ich hier und viele der Regelungen haben eben doch einen Sinn, auch wenn man diesen im Alltag nicht sofort erkennt.

      Es ist eben die Frage, wollen wir möglichst viele Leute bestrafen und nehmen dabei inkauf, dass es auch mal einen Unschuldigen trifft oder sollte bei Zweifeln für den Angeklagten entschieden werden. Selbst wenn man zu letzterem tendiert, warum verbietet man dann diese Verteidigung und sagt nicht einfach, der Angeklagte hat die Einwilligung zu belegen und Zweifel an dieser auszuräumen, das macht die Sache dann deutlich schwieriger ist aber immer noch besser als ein komplettes Verbot einer solchen Verteidigung. Lese ich die Fälle die in der britischen Justiz dazu waren, dann fällt auf, dass es wirklich oft gewalttätige Partner waren, mitunter auch mehrfach einschlägig vorbestrafte. Ich verstehe einen Regierung die Ehepartner solcher Menschen besser schützen und Täter möglichst hart bestrafen will, aber es wird eben auch jene geben, bei denen es wirklich ein Unfall war und die vorher nicht ständig stritten weswegen die Polizei von den Nachbarn gerufen wurde.

      Eine BDSM Neigung ist weder ein Blankoschein für Gewalt durch den Dom noch kann es bei liebenden (aber risikofreudigen) Partnern nicht zu Unfällen kommen.

      Für mich ein fataler Weg der hier eingeschlagen wurde.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Gentledom schrieb:

      In Großbritannien ist BDSM ja nie wirklich legal gewesen, da das dortige Recht die Einwilligung in die Körperverletzung nicht kennt.

      Ich muss zugeben das ich mich mit der englischen Rechtsprechung nicht sonderlich gut auskenne, aber der erste Abschnitt scheint mir durchaus plausibel.
      Das dürfte von der Entwicklung her eine spannende Sache werden. Sind damit doch auch viele Sportarten letztlich davon betroffen. Boxen etc. !
      Ich hörte Sie sagen, die Macht ist mit dir !

      Gentledom schrieb:

      In Großbritannien ist BDSM ja nie wirklich legal gewesen, da das dortige Recht die Einwilligung in die Körperverletzung nicht kennt.
      Um jetzt mal haarspalterisch zu argumentieren: macht sich dann nicht jeder Arzt, der eine invasive Behandlungsmethode (letztlich ist schon eine Betäubungsspritze Körperverletzung) verwenden muss, strafbar? Ich kenne das britische Rechtssystem nicht, aber dafür wird doch wohl eine Lücke vorhanden sein, oder?
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      Bedenke den Spaß...
      Ist es eigentlich sinnvoll für solch einen Fall, der hoffentlich niemals eintritt, einen schriftlichen Vertrag mit dem Partner anzufertigen?
      Also das ich quasi dafür unterschreibe, dass ich freiwillig bestimmte Praktiken mit ihm mache.
      Wäre er dann abgesichert, wenn mir was passiert oder hat das keinen rechtlichen Nutzen?
      Und wiedereinmal bin ich froh, das ich in diesem Land Leben darf und nicht in einem X-Beliebigen anderen.
      Natürlich ist hier nicht alles Rosig und vieles läuft hier schief.
      Aber uns geht es mit dem Deutschen Gesetz relativ gut. Wenn man es mit anderen Ländern und deren Rechtsauffassung vergleicht.
      Ich mag Great Britannia, aber weder deren Politiker noch deren Gesetze oder Gesetzgebung, aus viellerlei Gründen.
      Denn egal wie Nervenaufreibend und unverständlich viele Rechtsprechungen geworden sind, es gilt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten"
      Das nun bdsm'ler wieder einen Rückschritt ertragen müssen ist traurig, aber dieser Tage leider zur Normalität geworden.

      Ich hoffe sehr, das die wirklich Unschuldigen hier in diesem Land erkannt werden und die Schuldigen ihre Gerechte Strafe erhalten.
      Egal ob bdsm'ler oder nicht, mfg Talon
      :dance:

      DerekReign schrieb:

      Um jetzt mal haarspalterisch zu argumentieren: macht sich dann nicht jeder Arzt, der eine invasive Behandlungsmethode (letztlich ist schon eine Betäubungsspritze Körperverletzung) verwenden muss, strafbar?
      Ich denke dafür wird man einen Weg gefunden haben... Möglichkeiten gibt es hier einige... aber mal abgesehen von einigen wenigen Spezialbereichen beschränkt sich mein rechtliches Wissen auf Deutschland. Nicht vergessen darf man im angelsächsischen Recht, die sehr hohe Bedeutung des Richterrechts (Common Law)... also wenn es bisher für BDSMler ging und man nun ein Gesetz machen muss, dass es nicht mehr geht, dann werden die Ärzte sicher schon viel früher bedacht worden sein aber das steht dann eben nicht im Gesetz sondern in einem Urteil, Urteile können sich aber viel leichter ändern als Gesetze und ein Richter kann es eben auch anders sehen als sein Kollege vor X Jahren.
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      Zwar geht es da um deutsche Rechtsprechung, ich denke aber, das dürfte für viele von uns hochinteressant sein (ich wusste das jedenfalls nicht):

      Der BGH hat dazu schon 2004 im Grundsatz entschieden (zu finden z.B. im Wikipedia-Artikel "Rechtslage von BDSM"), Zitat:

      "Einverständlich vorgenommene sadomasochistische Praktiken, die zu Körperverletzungen führen, verstoßen nicht als solche gegen die "guten Sitten" im Sinne von § 228 StGB. Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird."


      Das finde ich sehr gut und richtig (und das im Jahr 2004...).

      Das Problem hieran dürfte in der Praxis allerdings darin liegen, hinterher nachzuweisen, dass Einverständnis (noch) vorlag (oder eben nicht). Dazu genügt nach meiner Einschätzung eine vorab geschlossene Vereinbarung nur bedingt. Denn die kann ja jederzeit widerrufen werden, und wie weise ich nach, dass das vor oder während einer bestimmten Session nicht passiert ist?

      Man sollte sich also trotz der wohlwollenden Haltung des BGH nicht der Illusion hin geben, dass sich mit einer Vereinbarung alles vorab absichern lässt.
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      Aber heißt es nicht "Im Zweifel für den Angeklagten"?

      Also müsste man mir als Handelndem dann nicht eher nachweisen, dass ich tatsächlich gegen den Willen gehandelt habe? Also dass mein Partner seine Einwilligung, die ich ja schwarz auf weiß vorher hatte, während dessen widerrufen hat?

      Und wenn wir nur zu zweit waren, also ohne Zeugen, wie soll das dann funktionieren?
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      @Shayleigh: Nein :D .
      Der Satz sagt dem Gericht nicht, wann es Zweifel haben muss, sondern nur, wie es zu entscheiden hat, wenn es Zweifel hat.
      Wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass Du schuldig bist, wird es Dich verurteilen .
      Nur weil ein Sachverhalt nicht aufzuklären ist, muss das Gericht nicht die günstigste Alternative für den Angeklagten wählen ^^ . Nennt sich freie Beweiswürdigung :pardon: .
      Ist eine Frage aus dem BDSM Rechtsquiz :)

      gentledom.de/infos/bdsm-quiz/rechtsfragen/

      Edit, weil Azreal scheinbar Sekunden schneller war :)

      Azrael schrieb:

      Nur weil ein Sachverhalt nicht aufzuklären ist, muss das Gericht nicht die günstigste Alternative für den Angeklagten wählen . Nennt sich freie Beweiswürdigung .
      Das kann ein Laie so verstehen, dass Richter machen können was sie wollen, dem ist aber natürlich nicht so. Im Strafrecht gilt: "Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung." Die Nase gefällt mir nicht ist dafür kein Grund, A machte detaillierte Aussagen und B nicht und die wenigen Aussagen von B wirkten einstudiert, kann aber ein Grund sein A zu glauben. Es müssen also schon Fakten vorliegen die beim Richter dazu geführt haben, dass er keinen Zweifel mehr an dem von A dargestellten Ablauf hat. Da Richter keine Computer sind ist es nicht immer ganz fair (siehe Strafrahmen für Frauen und für Männer, schwere Nachteile bei einschlägig Vorbestraften, Vorteile für Leute die einen guten Verteidiger haben, der sie gut vorbereitet auf die richterlichen Fragen, usw.), dennoch ist es in meinen Augen das bestemögliche System.
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      Also wenn ich dann ganz viele Leute habe die bestätigen, dass wir häufiger grenzwertig spielen (bei Clubbesuchen oder aus Unterhaltungen oder Foren Beiträgen z. B.) und wenn in der Wohnung diverses Spielzeug gefunden wird und wenn ich häufiger Fotos von Spuren genacht habe.......

      Wenn ich das alles nachweisen kann, dann kann der Richter trotzdem hergehen und sagen "nö, dir glaub ich mal gar nix... " wenn er das irgendwie begründet?
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      Klar nur weil ihr extrem spielt bedeutet es nicht, dass Sub am Tag X nicht doch mal die Einwilligung entzogen hat... sonst wäre eine Sub ja komplett schutzlos. Das was du aufzählst sind nur Indizien, wenn eine Aussage von Sub gut läuft und die von Dom mies kann das durchaus die Indizien überwiegen.
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      Gentledom schrieb:

      warum verbietet man dann diese Verteidigung und sagt nicht einfach, der Angeklagte hat die Einwilligung zu belegen und Zweifel an dieser auszuräumen, das macht die Sache dann deutlich schwieriger ist aber immer noch besser als ein komplettes Verbot einer solchen Verteidigung.
      Wenn ich meinem Partner eine Einwilligung unterschreibe, in dem ich mich mit gefährlichen Praktiken einverstanden erkläre, ist das für mich erst einmal nachvollziehbar. Allerdings könnte der Partner mich auch völlig unabhängig von BDSM umbringen und vor Gericht dann sagen: es passierte während einer Session….

      Ist das zu konstruiert? Keine Ahnung. Bin Laie.

      Eines ist sicher: Wenn ich heute jemanden kennen lerne, der mir als erstes eine solche Einwilligung unter die Nase hält, würde ich wohl Reißaus nehmen...
      Das Leben ist schön. Von einfach war nie die Rede.

      MoMo schrieb:

      Wenn ich meine Partnerin gerne bis zur Bewusstlosigkeit würge, und irgendwann stirbt sie dann mal, warum sollte man dann eine mildere Strafe bekommen. Für mich ist dann klar, das man den Tot der Frau jedes mal billigend in kauf genommen hat.
      Das sehe ich doch etwas anders. Wenn jemand stirbt und ich habe das verschuldet (Absicht oder grobfährlässig) dann ist es ein Totschlag, nur bei einem besonderen Unrechtsgehalt wird aus einem Totschlag ein Mord. Ein Mord ist das maximale Unrecht, was das Strafrecht kennt, es ist auch die einzige Tat die niemals verjährt. Ein BDSM Unfall ist ein Unfall, womit wir beim fahrlässigen Totschlag oder eben Totschlag wären. Das Strafmaß ist ebenfalls nicht ohne und man sollte immer Bedenken, beide haben in dem Fall in die Gefahr eingewilligt.

      Wenn also die Gesetzesänderung in den UK kommt, kann aus folgendem Fall ein Mord werden:

      Das liebende Eherpaar X und Y führen seit 15 Jahren eine sehr glückliche und harmonische Ehe, sie haben zwei Kinder und achten immer darauf, dass diese nichts mitbekommen. Zum Hochzeitstag haben sie eine BDSM Mietwohnung gebucht um endlich mal wieder ein Wochenende zusammen ihrer Lust zu fröhnen. Die liebende Ehefrau fixiert ihren Mann, der eben auch ihr Sub ist, an einem dafür vorgesehenen Andreaskreuz und beginnt ihn mit einer Bullwhip zu behandeln. Ihr Mann kennt dies und liebt diese Art von Behandlung, sie sind beide erfahren in diesem Bereich und haben das schon oft gemacht. Äußere Anzeichen für Probleme gibt es nicht. Einige Wochen zuvor hatte der Mann eine unerkannte Infektion bei dem sein Herzmuskel angegriffen wurde, die Herzschwäche führt zu einer tödlichen Verkettung von Umständen, trotz sofort eingeleiteter Erstehilfemaßnahmen der Partnerin, welche extra wegen BDSM jedes Jahr einen Erste-Hilfe Kurs besucht, verstirbt ihr Ehemann an einem Herzversagen, hervorgerufen durch die Anstrengung bei der Session in Kombination mit dem krankheitsbedingt angegriffenen Herzmuskel. Die Eherfrau ist in tiefer Trauer.

      Wenn in den UK also ein Gesetz kommt, dass jede Todesfolge bei einer BDSM Session als Mord ansieht, bedeutet das: Frau geht lebenslänglich als Mörderin in den Knast und die Kinder gehen in eine Pflegefamilie. Ganz sicher, dass diese Strafe für dich in Ordnung geht @MoMo?
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      mal angenommen, du würdest deine Lebensgefährtin einvernehmlich würgen.
      Weil sie drauf steht und sie dich vor jahren darum gebeten hat.
      Es geht jahrelang gut, weil du ein verantwortlicher Mensch bist und merkst wann bei ihr das rauschen einsetzt.
      Ihr gefällt es bis dorthin, und sie bittet dich jedes Mal darum von dir gewürgt zu werden.
      Jetzt hat sie aber unbemerkt ein gesundheitlichen Leiden durch z.b. einen Fahrradunfall, sie ist gestürzt aufgestanden weil es nur eine leichte Schrammen am kopf war hat sie auch nichts erzählt.
      Blöd nur das sich ein geringer gebildet hat, das jetzt gute 2 Wochen später bewegt und beim würgen gleich am Anfang negativ auswirkt.
      Warum bist du dann verantwortlich für ihren Tod?
      Das gerinsel hätte auch zu jedem anderen Zeitpunkt schaden anrichten können, z.b. am nächsten Tag bei der Sektparty der Mädels in der Sauna.

      Deshalb, im Zweifel für den Angeklagten.....
      (Das ist nur ein Szenario, das ich nicht wirklich rechtlich erteilen kann, aber mir sagt der Menschenverstand das die Person die würgt, nicht unmittelbar verantwortlich ist für den Tod, sondern der Unfall und das gerinsel)

      Mfg Talon
      :dance:
      Falls das irgendwer weiß, wie viele solcher Fälle werden denn im Jahr behandelt?

      Also ja: ich finde es auch nicht, wenn jemand für einen Unfall zB Tod aufgrund einer nicht erkannten Krankheit ala Mörder verurteilt wird.
      Ich frage mich da nur, ob nicht die Krankheit am Ende dann die Ursache war und nicht das BDSM und die Regelung damit unwirksam. Hab aber keine Ahnung von solchen Themen.
      Wahr sind nur die Erinnerungen, die wir mit uns tragen; die Träume, die wir spinnen, und die Sehnsüchte, die uns treiben.

      Die Feuerzangenbowle; Heinrich Spoerl
      Ist vllt. ot aber wenn ich so lese, ist mit die Frage eingefallen:

      Mein Partner und ich, beide im besten Alter, eigentlich fit, weil er ja blutdrucksenkende Medikamente nimmt und daher keine Einschrenkungen im Leben spürt, haben sex. Kein BDSM „nur“ ein wenig heftigeres Kardio, (weil ich viel Lust habe und wilder bin als sonst). Er bekommt dabei Herzinfarkt und stirbt. Bin ich dann schuld, weil ich seine „Vorerkrankung“ kannte und trozdem nicht auf Spaß verzichtet habe? - Rein hypothetisch natürlich.

      (Entschuldigung falls es hier nicht gehört.)
      <3 Frieden :D Freude :P Schokokuchen