Aus Totschlag wird Mord bei BDSM Sexunfällen

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      Gentledom schrieb:


      Wenn in den UK also ein Gesetz kommt, dass jede Todesfolge bei einer BDSM Session als Mord ansieht, bedeutet das: Frau geht lebenslänglich als Mörderin in den Knast und die Kinder gehen in eine Pflegefamilie. Ganz sicher, dass diese Strafe für dich in Ordnung geht @MoMo?
      Ich glaube nicht das die dort so dumm sind und dafür sorgen das mehr unschuldige als schuldige ins Gefängnis kommen.
      Man solle ja den Grund nicht für die Gesetzesänderung vergessen. Es ist hier momentan wohl nur schwer möglich das "sex gone wrong" argument anzufechten.
      Für mich ist das gefühlt etwas, bei dem selbst Totschlag zu drastisch ist. Wenn sich zwei mündige Menschen einvernehmlich auf etwas einlassen, dann ist das für mein Verständnis Lebensrisiko und nichts das geahndet werden sollte. Wo ist da das öffentliche Interesse?
      Und wenn jetzt jemand wegen der Hinterbliebenen ankommt: Die haben da IMHO nix mit zu tun, denn das ist(war) selbstbestimmt.
      We like to think we're the Roadrunner, but we're the Coyote.
      @Mars wenn es ein Unfall war, gehe ich mit dir einig. Doch was ist, wenn der dominante Part einfach über die Stränge geschlagen hat? Das könnte ja dann bis Zeitpunkt x einvernehmlich gewesen sein und dann nicht mehr. Ein Unfall ist es dann für mich auch nicht mehr. Das eine oder das andere zu beweisen schwierig.
      Das sind Fragen die wohl irgendwie ungeklärt bleiben und pro Fall genau auseinandergepflückt werden müssen. Anders kommt man, meiner Meinung nach, nicht zu einem möglichst fairen Urteil.
      Oder sehe ich das falsch oder übersehe etwas?
      @GreenBlueEyes , von "über die Stränge schlagen" war im EP keine Rede und im Sinne der in UK zukünftig vorgesehenen Verfahrensweise auch nicht von Belang, sofern ich das richtig verstanden habe.

      Und losgelöst von alledem und isoliert auf meinen post bezogen: Es wird Dinge geben, die lassen sich nicht gerecht beurteilen, weil die Sachlage zum Tatzeitpunkt und die Kenntnis der Akteure über diese Sachlage zum genannten Zeitpunkt nicht festzustellen sein wird.

      Es bleibt ein Restrisiko und das gilt es m.E. bewusst und eigenverantwortlich einzugehen, oder es eben bleiben zu lassen.
      We like to think we're the Roadrunner, but we're the Coyote.

      KonqaLin schrieb:

      Mein Partner und ich, beide im besten Alter, eigentlich fit, weil er ja blutdrucksenkende Medikamente nimmt und daher keine Einschrenkungen im Leben spürt, haben sex. Kein BDSM „nur“ ein wenig heftigeres Kardio, (weil ich viel Lust habe und wilder bin als sonst). Er bekommt dabei Herzinfarkt und stirbt. Bin ich dann schuld, weil ich seine „Vorerkrankung“ kannte und trozdem nicht auf Spaß verzichtet habe? - Rein hypothetisch natürlich.
      Nach meinem Kenntnisstand ist das dann einfach ein normales Lebensrisiko welches sich verwicklicht hat, sollte also zu keiner Strafe führen.

      MoMo schrieb:

      Ich glaube nicht das die dort so dumm sind und dafür sorgen das mehr unschuldige als schuldige ins Gefängnis kommen.
      Das ist eben die Frage, ist ein Gesetz dann OK wenn es mehr Schuldige als Unschuldige bestraft oder ist es erst dann OK, wenn keine Unschuldigen bestraft werden, auch mit dem Risiko Schuldige nicht zu erwischen oder aber liegt die akzeptable Unschuldigenverurteilungsquote weder bei Null noch bei +50 Prozent sondern irgendwo dazwischen?

      MoMo schrieb:

      Man solle ja den Grund nicht für die Gesetzesänderung vergessen. Es ist hier momentan wohl nur schwer möglich das "sex gone wrong" argument anzufechten.
      Wenn ich sehe wie häufig das Argument in den UK kommt und wie häufig wir solche Fälle in Deutschland haben, dann bin ich bei dir, ein größerer Teil der Fälle scheint das Argument nur zu behaupten um eine mildere Strafe zu bekommen. Jedoch ist es an dem Punkt ähnlich wie bei den 0 oder 50 Prozent. Es gibt nicht nur hopp oder top, ich würde da eher eine Regelung begrüßen, die die Beweislast umkehrt und "sex gone wrong" erlaubt aber eben nicht als im Zweifel für den Angeklagten sondern als, er muss das auch glaubhaft machen können und wenn er das nicht kann, dann zieht die Verteidigung nicht.

      Mars schrieb:

      Für mich ist das gefühlt etwas, bei dem selbst Totschlag zu drastisch ist. Wenn sich zwei mündige Menschen einvernehmlich auf etwas einlassen, dann ist das für mein Verständnis Lebensrisiko und nichts das geahndet werden sollte. Wo ist da das öffentliche Interesse?
      Also ein typischer BDSM Unfall wird in Deutschland wohl als fahrlässige Tötung durchgehen. Eine fahrlässige Tötung liegt vor, wenn durch die Fahrlässigkeit (mangelnder Umsicht und Sorgfalt) des Täters, sein Opfer gestorben ist. Wird in Österreich ähnlich gehandhabt. Wir hatten das Thema schon mal Wiener Domina und tödlicher Unfall bei Atemreduktion und ich finde die Strafe, welche die Domina später bekam, also zwei Jahre auf Bewährung, auch zu gering, aber in Österreich sind eben selbst bei grobfahrlässiger Tötung nicht mehr als drei Jahre vorgesehen, in Deutschland sind es bei fahrlässiger Tötung immerhin schon 5 Jahre.

      Das öffentliche Interesse ist auf jeden Fall gegeben. Ein Mensch ist verstorben und das mittels einer strafbaren Handlung, was bitte schön ist weniger von öffentlichem Interesse, als das Leben von Mitbürgern (konkreter für einige dann Familienmitglied und/oder Freund).
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff