Spätzle schrieb:
Lass Deine Sklavin/Schülerin doch einfach 50 mal in Schönschrift den Satz "Ich habe meinen Master zu siezen." schreiben.
Der Master darf auch gerne in Vorleistung gehen und mit zwei, drei, vier Sätzen (schriftlich) seinen ihm zu Ehre gereichenden Ansprachekodex nochmals kl-/d-arstellen, worüber sub dann schriftlich nachzudenken und ihre Unterwerfung untere sein Strafregister zu erklären hat.
Ohne eine solche sub-optimierende Vorbereitung spreche ich mich gegen die Annahme eines Urteilverfahrens wider die Delinquentin hier vor dem obersten Strafgerichtshof der bösartig Liebenden aus.
@MasterLL:
Antrag auf Strafberatung abgelehnt. Bitte weisen Sie Ihren vorläufig fragwürdigen aber zwingend anspruchsbegründenden Klägerstatus erst einmal mittels geeignetem Vorverfahren nach.
HvR