Strafen für die Sub

      Spätzle schrieb:

      Lass Deine Sklavin/Schülerin doch einfach 50 mal in Schönschrift den Satz "Ich habe meinen Master zu siezen." schreiben.
      Eine schöne Idee, liebes Spätzle, die mir ganz ähnlich auch in den Sinn kam:

      Der Master darf auch gerne in Vorleistung gehen und mit zwei, drei, vier Sätzen (schriftlich) seinen ihm zu Ehre gereichenden Ansprachekodex nochmals kl-/d-arstellen, worüber sub dann schriftlich nachzudenken und ihre Unterwerfung untere sein Strafregister zu erklären hat.

      Ohne eine solche sub-optimierende Vorbereitung spreche ich mich gegen die Annahme eines Urteilverfahrens wider die Delinquentin hier vor dem obersten Strafgerichtshof der bösartig Liebenden aus.

      :sir: @MasterLL:
      Antrag auf Strafberatung abgelehnt. Bitte weisen Sie Ihren vorläufig fragwürdigen aber zwingend anspruchsbegründenden Klägerstatus erst einmal mittels geeignetem Vorverfahren nach. :lesen:

      :coffee:
      HvR
      wenn eine Regel/ Anweisung nicht klar ist, kann man sie nicht befolgen.........eine Strafe wäre da unangebracht.

      Und was genau sie dafür machen soll ...nun für wie schwerwiegend ist das für Euch......?

      War es eher ein kleines Vergehen...oder schon was Größeres....einmalig oder öfters?....sowas sollte meiner Meinung nach auch mit berücksichtigt werden.


      Erst mal würde ich die Situation nochmal genau klären.
      An den Kreuzungen des Lebens stehen leider keine Wegweiser.