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      MissAlice schrieb:

      Julia90 schrieb:

      Es geht mir darum, dass mein Partner nicht von einer dritten Partei angeklagt wird weil ein Unfall geschehen ist.
      welche dritte Partei sollte klagen (wollen)?
      Familie zB.
      Und im Todesfall oder bei schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung tut das immer die Staatsanwaltschaft.
      "wenn wir einmal irrtümlich verschiedener Meinung sind, haben wir uns besonders lieb"
      Ein Richter spricht nicht Recht, sondern ein Urteil.

      Er hat als Tatrichter alle Umstände zu würdigen, die den Vorgang betreffen. Die Gesetze, geben ihm dabei eine Leitlinie vor.

      Deshalb kann es schon helfen, wenn man vortragen und belegen kann, dass diverse Handlungen einvernehmlich geschehen sind, denn die Entscheidung, ob ein Unfall oder eine vorsätzliche, nicht einvernehmliche Handlung vorliegt, entscheidet kein Gesetz, sondern immer der Tatrichter.

      Als, wenn auch tragisches, Beispiel, kann hier die Vergewaltigung angenommen werden. Der Sex ist meist unumstritten und auch häufig beweisbar. Die Frage, die der Tatrichter klären muss, ist, ob es einvernehmlicher Sex war oder nicht. Dabei helfen dann Indizien. Das kann z. B. dann z. B. auch eine Verabredung zu selbigem per Whatsapp sein.

      Insofern schützt eine Vereinbarung sicher nicht 100 % ig vor Strafe, hilft aber dem Tatrichter bei der Beurteilung der Situation. Und ja, auch whats app Nachrichten, wie:" Ich freue mich, heute abend unter deiner Peitsche zappeln zu dürfen", können wie im o. g. Fall der Vergewaltigung ein Indiz sein, dass das Ganze einvernehmlich und keine Körperverletzung war.

      Und zur Frage, wer sollte denn klagen, ist o. g. Beispiel auch geeignet. Bei den angeklagten Vergewaltigungen gibt es ja immer wieder Fälle, in denen der Sex noch einvernehmlich war und ein Streit, oft über ganz andere Dinge, führt dann zu einer Anzeige.
      Guter Sex beginnt in ihrem Kopf :P

      Matrea schrieb:

      Wer hat was von Vergewaltigung geschrieben?
      Wenn ich mich recht entsinne ging es um einen Unfall während einer Session oder Ähnliches.
      Bitte erst mal lesen, bevor man kritisiert. "Konse quenz" hat ein Beispiel dafür genannt, dass ein Tatrichter nicht anhand von Gesetzsen entscheiden kann und muss, sondern anhand seiner Würdigung der Umstände.
      Umstände eben, z. B. während einer Session, oder Ahnlichem. Und da kann alles helfen, was evtl. belegen kann, dass die Vorgänge einvernehmlich sind oder waren.
      Wer nicht hören kann,.....
      danke, @spank(h)er1. Genauso hatte ich es gemeint. Es ging um einen Unfall beim "Spielen". Das Beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass in solchen Fällen nicht ein Gesetz entscheidet, sondern ein (oder mehrere) Richter.


      Der muss sich ein Bild machen und dann entscheiden, ob und welcher Straftatbestand vorliegen könnte. Dazu wird er sich erst einmal alles zu eigen machen, was an Informationen zur Beurteilung der Sachlage zur Verfügung steht.


      Und das sollte das Beispiel verdeutlichen, denn gerade da ist es erfahrungsgemäß häufig sehr schwer, zwischen Wahrheit und Gestaltung der Wahrheit zu unterscheiden.


      Das könnte ich mir bei der Klage einer Mutter nach einem "Extremunfall" beim "Spiel" genauso vorstellen. Sie wird, weil sie es sicher auch nicht weiß, behaupten, ihre Tochter habe sich nie freiwillig schlagen lassen. Er wird behaupten, das gehörte regelmäßig zum gegenseitig vereinbarten Spiel.


      Nicht immer möchte man Richter sein.
      Guter Sex beginnt in ihrem Kopf :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von konse quenz ()

      Um noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, ob und wie man eine Einverständniserklärung formulieren sollte.
      Sofern für einen Vertrag keine Form (Schriftform, gesonderte Inhalte, notariell beurkundet) gefordert ist, kann ein solches Dokument wohl nach eigen Vorstellungen verfasst werden. Ein Mindestmaß an Inhalten sollte aber vorhanden sein
      • Wer erteilt sein Einverständnis
      • Für wen wird dieses Einverständnis erteilt
      • Was umfasst dieses Einverständnis (was ist womöglich absolut untersagt)
      • Ist dieses Einverständnis ggf. zeitlich/örtlich begrenzt
      • Datum und Unterschrift aller Beteiligten
      • Der Verfasser sollte den Kugelschreiber dem Füller vorziehen
      Damit wären, so denke ich, die wichtigsten Daten schon einmal erfasst. Wenn jetzt noch jemand, der nicht mit/an den Inhalten beteiligt ist, dieses Einverständnis bezeugen kann, ist vermutlich alles getan was für den Fall aller Fälle getan werden kann. Eine Amnestie kann damit, wie hier bereits hinlänglich diskutiert, nicht garantiert werden. Es wird immer in der Einzelfallentscheidung der Behörden bleiben wie eine Situation bewertet und ein Strafmaß festgestellt wird.