Schriftliche Einverständnis Erklärung

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      Schriftliche Einverständnis Erklärung

      Nach einem sehr emotionalen Gespräch mit einem guten Freund, beschäftigt mich nun seit ein paar Tagen der Gedanke, ob ich vielleicht doch meinen Partnern mit denen ich BDSM auslebe, eine schriftliche Einverständniserklärung geben soll um sie im Falle eines Unfalles rechtlich zu schützen.

      Doch wie formuliere ich soetwas am besten und wie sorge ich dafür, dass es auch wirklich rechtlich wirksam ist?

      Ich gehe jetzt davon aus, dass der Partner absolut vertrauenswürdig ist und diese Erlaubnis nicht nutzt, um mir ohne Konsequenzen zu schaden.

      Julia90 schrieb:

      Doch wie formuliere ich soetwas am besten und wie sorge ich dafür, dass es auch wirklich rechtlich wirksam ist?
      Ich bin kein Jurist, sondern beziehe mich nur auf das, was ich bisher dazu gehört, gelesen etc. habe. Wenn ein echter Jurist das besser weiß, bitte korrigieren.

      Das wird gar nichts bringen... denn egal was wie auch immer schriftlich "vereinbart" wäre, du könntest ja rein rechtlich jederzeit die Einwilligung zurückziehen. Auf dieses Recht kannst du meines Wissens nicht rechtswirksam verzichten. Somit bringt ein Papier dem Partner nichts, denn er müsste nachweisen - was grundsätzlich unmöglich zu sein scheint - dass du NICHT vor einem "Unfall" die Einwilligung dazu zurückgezogen hast.

      Also meiner Meinung nach ist das ein - juristisch - völlig sinnloses Unterfangen.
      Power is nothing without control.

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      Bedenke den Spaß...

      Julia90 schrieb:

      Ich gehe jetzt davon aus, dass der Partner absolut vertrauenswürdig ist und diese Erlaubnis nicht nutzt, um mir ohne Konsequenzen zu schaden.
      Wenn er absolut vertrauenswürdig ist, bedarf es vielleicht auch keiner expliziten Erlaubnis?
      Ich weiß ja nicht, was genau du da schriftlich regeln möchtest...

      Aber wie meine Vorredner schon meinten.. letztendlich kannst du das ja mündlich jederzeit widerrufen.

      Und ja, es kommt wohl auch auf den "Unfall" an...

      und... ich frage mich, wovor genau wer sich nun absichern möchte? Letztendlich denke ich, hat er doch rechtlich nichts zu befürchten, wenn du für dich und demnach ihr für euch wisst, dass "alles" (was auch immer das genau dann ist) envernehmlich vonstatten geht.

      :pardon:
      "Nichts Böses; hast Du die Schwelle überschritten, ist alles gut.

      Eine andere Welt, und Du mußt nicht reden." (Franz Kafka)
      Grundsätzlich ist es so, dass so eine Einverständniserklärung rechtlich unwirksam ist, da du ja jederzeit dein Einverständnis zurück ziehen könntest. Sollte es aber zu einem Unfall kommen und dein Partner muss sich rechtfertigen dann kann so eine Einverständniserklärung ein Indiz sein, das ihm helfen kann.

      Allerdings reden wir hier von informed consent (informiertes Einverständnis). Das bedeutet, dass du klar machen musst, dass du über die Praktiken und die Risiken Bescheid wusstest und also auch wusstest, was alles genau passieren kann.

      Beispielsweise dass es bei Schlägen zu Hämatomen kommen kann, beim Bondage zu Nerven Schäden, etc.
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      Soweit ich da bewandert bin (nur so Grundlagen) ist dieser Vertrag/Einverständnis sowieso ungültig, wenn nicht nichtig.
      Er verstösst ja gegen gültiges Gesetzt, das Recht auf körperliche Unversetztheit, Art. 2. Abs.2 Grundgesetz. Dieses MUSS der Staat schützen, deshalb gibt es ja Gesetze gegen Gewalt. Wir sind alle an das Grundgesetz gebunden. Durch eine schriftliche Erklärung kannst du ja nicht die Fürsorgepflicht des Staates aushebeln oder sagen "also, das eine Gesetz da, das gilt aber in diesem Fall nicht."

      Wofur will du das also ausfüllen? Wovor soll es schützen? Dass Dein Dom nicht belangt wird für Körperverletzung? Das bringt nichts, siehe oben.

      Beim BDSM befinden wir uns halt in einer Grauzone. Deshalb sind auch diese Sklaven Verträge nicht wirksam. Sie verstoßen gegen gültiges Recht: körperliche Unversehrtheit, Menschenwürde (Art 1 gg), Handlungsfreiheit (Art 2. 1 gg) etc.

      Julia90 schrieb:

      Ich meine jetzt nicht eine Situation in der ich ihn anklage, sondern eine Situation in der ich nicht mehr sagen kann, dass es einvernehmlich war
      Wenn man das so liest, dann versuchst Du die Situation "abzusichern" in welcher du "so viel" körperlichen Schaden nimmst dass Du quasi nicht mehr geschäftsfähig bist, bis hin zum ableben?
      Ich bin auch kein Jurist, aber aus Lehrgängen im Bereich Kampfsportausbildung habe ich dazu mal gelernt, dass es so etwas wie ein "Einverständnis zur Körperverletzung" gibt. Heißt konkret, wer zu einem Training oder einem Wettkampf freiwillig erscheint, der stimmt der potentiell zu erwartenden Körperverletzung zu und kann im Nachhinein nicht mehr klagen bzw. verurteilt werden. Klar, wer beim Karate mit dem Schlagring auf den anderen eindrischt bewegt sich außerhalb des zu Erwartenden.
      Ähnlich verhält es sich aus meiner Sicht bei einer Session/einem Beziehungsmodell im BDSM-Umfeld, so lange es freiwillig passiert ist von einer Zustimmung auszugehen. Sollte diese Zustimmung im nachhinein entzogen werden, dann muss ohnehin der Rechtsweg bestritten werden. Da hilft dann auch kein Papier!
      Ein geschlossener "Vertrag" der Handlungen im BDSM-Umfeld "regelt" wäre nach §138 (1) BGB ohnehin nichtig, denn er verstößt im deutschen Rechtsverständnis gegen die guten Sitten. (Wie gesagt, bin kein Jurist, im Einzelfall entscheidet hier immer ein Gericht)

      Im Worst-Case ruft man ohnehin den Notarzt. Kann dieser nicht mehr helfen und vermutet "Fremdeinwirkung" wird, völlig unabhängig von Einverständniserklärungen und Absprachen, die Staatsanwaltschaft tätig.

      Aber ich denke das Wichtigste wurde hier schon gepostet: Fürsorgepflicht und Kommunikation vermeiden hoffentlich solche Situationen!
      Dominanz und Arroganz sind nur auf den ersten Blick artverwandt
      Es geht mir darum, dass mein Partner nicht von einer dritten Partei angeklagt wird weil ein Unfall geschehen ist. Menschen sind nicht perfekt und jeder macht Fehler. Mir ist dieses Risiko bewusst und ich möchte nicht dass er wegen eines Unfalles z.B. im Knast landet.
      Ich filme relativ oft.Manchmal - um Gottes Willen nicht immer - frage ich sie vor einer härteren Aktion ob sie das wirklich will.
      Sie antwortet dann mit eigenen Worten das sie das aus freiem Willen und vollem Bewußtsein möchte.
      Mir ist klar, das das im Fall der Fälle keinerlei strafrechtliche Relevanz hat.
      Aber wenn der Richter dann 10 verschiedene Videos aus unterschiedlichen Jahren bekommt und dort jeweils eine klare Aussage hört, sieht er das vielleicht etwas anders.
      Das Leben ist kein Ponyhof. Aber geritten wird trotzdem !
      Dass so ein Papier rechtlich nicht gültig ist, darüber müssen wir nicht reden.

      Aber:

      Im dem Fall, den wir uns alle nicht wünschen und in dem es tatsächlich zu einem Unfall kommt, bei dem Sub so geschädigt wird, dass sie nicht mehr geschäftsfähig ist, keine Aussage mehr machen kann oder - Gott bewahre - tatsächlich stirbt, in so einem Fall ist so ein Papier ein Indiz (wie ich oben schon geschrieben habe)

      Ein Indiz dafür, dass Sub in die Handlungen eingewilligt hat, bevor es zu dem Unfall kam. Dass Sub sicherlich nicht in den Unfall eingewilligt hat, ist wohl klar, aber wenn deutlich wird, dass sie über die Risiken Bescheid wusste, kann so ein Indiz das Zünglein an der Waage sein.

      Daher sollte ja auch der informierte Konsens in diesem Stück Papier deutlich werden.

      Bedeutet: Wenn der Herr vor Gericht steht, weil z.B. eine Bondage dermaßen schief gelaufen ist, dass Sub dauerhaft geschädigt ist, dann kann es ihm ungemein weiterhelfen, wenn er zeigen kann, dass Sub über die Risiken Bescheid wusste und sich trotzdem freiwillig in seine Hände begeben hat.

      Dazu muss dann halt aus diesem Stück Papier der informierte Konsens hervorgehen. Und dazu reicht es eben nicht aus, wenn da steht: Ich bin mit allem einverstanden, was er macht. Sondern es muss schon explizit drin stehen, dass man darüber informiert ist, dass es bei Bondage beispielsweise zu Hämatomen, Hautabschürfungen, Kreislaufversagen, Ohnmacht, vorübergehenden oder dauerhaften Nervenschäden, Knochenbrüchen, Sehnen- und Muskelrissen, Gelenkschäden und ihm allerschlimmsten Fall auch zum Tod kommen kann.


      Dann kann der Herr später vor Gericht auch nachweisen, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat und eben nicht um (häusliche) Gewalt.



      Matrea schrieb:

      Er verstösst ja gegen gültiges Gesetzt, das Recht auf körperliche Unversetztheit, Art. 2. Abs.2 Grundgesetz. Dieses MUSS der Staat schützen, deshalb gibt es ja Gesetze gegen Gewalt. Wir sind alle an das Grundgesetz gebunden. Durch eine schriftliche Erklärung kannst du ja nicht die Fürsorgepflicht des Staates aushebeln oder sagen "also, das eine Gesetz da, das gilt aber in diesem Fall nicht."
      Das stimmt so nicht. Selbstverständlich kann ich in eine Körperverletzung einwilligen. Mache ich ja bei jedem Tattoo, Piercing oder Branding. Ja sogar bei jeder OP im Krankenhaus. Wichtig ist halt (ich wiederhole mich) der informierte Konsens.
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