Schriftliche Einverständnis Erklärung
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decorum schrieb:
Zum Thema Voraussetzung für eine Einverständniserklärung sowie zur Thematik, wie es sich straf- und zivilrechtlich verhält, gibt es auf der Hauptseite einige Informationen.
Vielleicht hilft dir das ja weiter.
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Wen noch einige andere Details (und lustige Anekdoten) dazu interessieren, der kann hier ja mal bei Nemaides reinhören (und die div. genannten Quellen anschauen): kunstderunvernunft.de/51-livestream21I'm just too old to grow up now.
Trust me, I know what I'm doing!
Power is nothing without control.
Bedenke den Spaß... -
Julia90 schrieb:
Es geht mir darum, dass mein Partner nicht von einer dritten Partei angeklagt wird weil ein Unfall geschehen ist.
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MissAlice schrieb:
welche dritte Partei sollte klagen (wollen)?
Eltern. Erwachsene Kinder. Unter Umständen sogar ein Ehepartner.
Menschen, die dem zu Schaden Gekommenen nahe stehen, aber entweder von seiner Neigung nicht wissen oder sie in dem Moment des Schmerzes nicht mehr wahrhaben wollen. Und einen Schuldigen suchen. -
MissAlice schrieb:
Julia90 schrieb:
Es geht mir darum, dass mein Partner nicht von einer dritten Partei angeklagt wird weil ein Unfall geschehen ist.
Und im Todesfall oder bei schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung tut das immer die Staatsanwaltschaft."wenn wir einmal irrtümlich verschiedener Meinung sind, haben wir uns besonders lieb" -
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@MissAlice
In schweren Fällen könnte ich mir Klagen von Krankenkasse, Rentenversicherung oder anderen Stellen vorstellen die aufgrund einer Schädigung bzw. eines Unfalls zahlen müssen.
In anderem Kontext ist das durchaus ein Thema. Sol he Situationen halte ich allerdings für nicht absicherbar. -
Ein Richter spricht nicht Recht, sondern ein Urteil.
Er hat als Tatrichter alle Umstände zu würdigen, die den Vorgang betreffen. Die Gesetze, geben ihm dabei eine Leitlinie vor.
Deshalb kann es schon helfen, wenn man vortragen und belegen kann, dass diverse Handlungen einvernehmlich geschehen sind, denn die Entscheidung, ob ein Unfall oder eine vorsätzliche, nicht einvernehmliche Handlung vorliegt, entscheidet kein Gesetz, sondern immer der Tatrichter.
Als, wenn auch tragisches, Beispiel, kann hier die Vergewaltigung angenommen werden. Der Sex ist meist unumstritten und auch häufig beweisbar. Die Frage, die der Tatrichter klären muss, ist, ob es einvernehmlicher Sex war oder nicht. Dabei helfen dann Indizien. Das kann z. B. dann z. B. auch eine Verabredung zu selbigem per Whatsapp sein.
Insofern schützt eine Vereinbarung sicher nicht 100 % ig vor Strafe, hilft aber dem Tatrichter bei der Beurteilung der Situation. Und ja, auch whats app Nachrichten, wie:" Ich freue mich, heute abend unter deiner Peitsche zappeln zu dürfen", können wie im o. g. Fall der Vergewaltigung ein Indiz sein, dass das Ganze einvernehmlich und keine Körperverletzung war.
Und zur Frage, wer sollte denn klagen, ist o. g. Beispiel auch geeignet. Bei den angeklagten Vergewaltigungen gibt es ja immer wieder Fälle, in denen der Sex noch einvernehmlich war und ein Streit, oft über ganz andere Dinge, führt dann zu einer Anzeige.A spank a day keeps the brat at bay -
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Matrea schrieb:
Wer hat was von Vergewaltigung geschrieben?
Wenn ich mich recht entsinne ging es um einen Unfall während einer Session oder Ähnliches.
Umstände eben, z. B. während einer Session, oder Ahnlichem. Und da kann alles helfen, was evtl. belegen kann, dass die Vorgänge einvernehmlich sind oder waren.Wer nicht hören kann,..... -
danke, @spank(h)er1. Genauso hatte ich es gemeint. Es ging um einen Unfall beim "Spielen". Das Beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass in solchen Fällen nicht ein Gesetz entscheidet, sondern ein (oder mehrere) Richter.
Der muss sich ein Bild machen und dann entscheiden, ob und welcher Straftatbestand vorliegen könnte. Dazu wird er sich erst einmal alles zu eigen machen, was an Informationen zur Beurteilung der Sachlage zur Verfügung steht.
Und das sollte das Beispiel verdeutlichen, denn gerade da ist es erfahrungsgemäß häufig sehr schwer, zwischen Wahrheit und Gestaltung der Wahrheit zu unterscheiden.
Das könnte ich mir bei der Klage einer Mutter nach einem "Extremunfall" beim "Spiel" genauso vorstellen. Sie wird, weil sie es sicher auch nicht weiß, behaupten, ihre Tochter habe sich nie freiwillig schlagen lassen. Er wird behaupten, das gehörte regelmäßig zum gegenseitig vereinbarten Spiel.
Nicht immer möchte man Richter sein.A spank a day keeps the brat at bayDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von konse quenz ()
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Um noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, ob und wie man eine Einverständniserklärung formulieren sollte.
Sofern für einen Vertrag keine Form (Schriftform, gesonderte Inhalte, notariell beurkundet) gefordert ist, kann ein solches Dokument wohl nach eigen Vorstellungen verfasst werden. Ein Mindestmaß an Inhalten sollte aber vorhanden sein
- Wer erteilt sein Einverständnis
- Für wen wird dieses Einverständnis erteilt
- Was umfasst dieses Einverständnis (was ist womöglich absolut untersagt)
- Ist dieses Einverständnis ggf. zeitlich/örtlich begrenzt
- Datum und Unterschrift aller Beteiligten
- Der Verfasser sollte den Kugelschreiber dem Füller vorziehen
- Wer erteilt sein Einverständnis
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Hallo zusammen,
ich hätte diesbezüglich eine Frage, die in diese RIchtung geht. Dachte, sie würde hier einigermaßen passen und bin über die Suchfunktion nicht fündig geworden. Ich habe mir daher mal erlaubt, das Thema zu reanimieren.
Kürzlich bin ich im Tattoo-Studio gewesen und musste selbst eine relativ umfangreiche Beschreibung dessen anfertigen, was gemacht wird und mit der Unterschrift bestätigen, dass ich es auch wirklich will. Klar, ein Tattoo ist rechtlich gesehen eine vorsätzliche Körperverletzung, daher war das genannte Vorgehen zur Absicherung des Studios völlig plausibel.
Ich habe mich dann anschließend gefragt, wie das eigentlich bei professionellen Doms ist. Streng genommen müssten ja schon einige der eher harmlosen gängigen Praktiken bereits als Körperverletzung eingestuft werden, mal ganz abgesehen von Dingen, bei denen Blut fließt. Muss sich ein Studio ebenfalls individuell bei den Kunden schriftlich absichern oder wie läuft das ab? Sind angemeldete Studios per se so genehmigt, dass die stattfindenden Handlungen nicht als Körperverletzung gelten? Wüsste da eventuell jemand etwas dazu?
Ich frage übrigens nur für einen Freund
Danke und einen schönen Abend. -
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So wie Shayleigh es schrieb, wurde es mir, bzw. uns auch im Rahmen eines Workshops durch einen Juristen gesagt. Das Schriftstück ist rechtlich nicht das Papier wert auf dem es steht, genauso wenig wie z.B. ein Sklavenvertrag, aber es gibt einen Anhaltspunkt für das Gericht was die Hintergründe gewesen sein mögen im Falle eines Falles. -
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@SirBarristan Ich würde sagen, dass eine schriftliche Abklärung reicht, denn man klärt ja auch bei Studios ab, was geht und was nicht. Wenn Blut als Tabu genannt wird, es aber fließt... Gute Frage, dann wird es rechtlich wohl knapp. Aber wende dich dazu doch an Besten an die entsprechenden Behörden oder ein Studio.
Übrigens hätte ich auch kein Problem, wenn du für dich selbst fragen würdest. -
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Es gibt nur die mündliche Einverständniserklärung des Kunden.
Die dürfte im Nachhinein nicht viel wert sein und es ist ein Risiko das beide Seiten eingehen.
Aber anders ist es wohl auch nicht machbar, da sowohl Kunde als auch Domina nicht mit Kontaktdaten in einem Vertrag stehen wollen. Aus Gründen -
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Hm, ich kenne es so, dass schriftlich per Mail die Tabus, Vorlieben, etc. abgeklärt werden. Darauf sollte der Kunde sich dann halt verlassen können. Einige arbeiten auch mit Fragebögen. Wenn ich so einen ausfülle, den Termin bestätige und die Anzahlung leiste, sollte das doch reichen?
Fixiert man alles telefonisch, ist das natürlich anders. Aber selbst hier gehe ich davon aus, dass der Dienstleister sich das notiert.
Vertrag ist es keiner, aber ein wenig Vertrauen sollte da sein, sonst könnte man mit demjenigen nicht spielen, also ich zumindest nicht. -
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wie hier schön häufiger gesagt, ist ein mdl. Vertrag auch ein Vertrag. Problem bei mdl. Verträgen ist lediglich die Beweisbarkeit.
Sind keine faktischen Beweise vorhanden, muss der Richter den sogenannten Anscheinsbeweis ziehen. D. h, er muss schauen, welche Aussage glaubwürdiger ist.
Geht jemand in eine Sauna und stirbt, weil es so heiß ist, ist auch kein schriftl. Vertrag vorhanden. Der Richter wird aber sagen, es hätte dem Gestorbenen bekannt sein müssen, dass es dort heiß ist.
Geht jemand zu einer Domina und beschwert sich dann, dass er ein paar Tage nicht sitzen konnte, wird, wenn es keine anderen Einlassungen gibt, sicher fast jeder Richter sagen, dass er damit entweder hat rechnen müssen oder wird eher der Domina glauben, dass das so abgesprochen war. Es gilt eben noch vielfach in Dubio pro reo. Wäre es anders würden sich die Studios viel mehr absichern.
Es gibt durchaus humorvolle Richter. Wer mal ein tolles Urteil lesen möchte, schaut mal bei Ra Kotz im Netz und sucht dort nach "getrennten Betten/Reisemangel". Hier hat ein Richter vom AG Mönchengladbach den Kläger schön hoch genommen. Leute gibts;-)A spank a day keeps the brat at bay