BDSM-Verletzungen und Versicherungen

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      BDSM-Verletzungen und Versicherungen

      Eigentlich will man gar nicht darüber nachdenken, aber: Falls man sich beim BDSM mal eine langwierigere Verletzung zuziehen sollte, welche Versicherungen könnten da greifen? Und welche gerade nicht? Haftpflicht? Unfallversicherung? ...?
      Habt ihr das vielleicht auch schonmal recherchiert oder anderweitig Ahnung von dem Thema?

      Annimax schrieb:

      Hatte da zur Hapftplicht nur das im Kopf, das Urteil ist wohl "legendär":

      wewewe.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_20_U_10_11beschluss20110427.html

      Stichwort "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung"
      Danke, sowas ist auf jeden Fall schonmal ein sehr guter Hinweis! Da kommt es wohl auf die genauen Formulierungen in der Versicherungspolice an...?

      Zur Haftpflicht hab ich durch googeln jetzt z.B. das hier gefunden:
      "Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten unterscheidet die Haftpflichtversicherung nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit, sondern zahlt auch dann, wenn sich der Verursacher grob fahrlässig verhalten hat."

      Und das klingt ja erstmal vielversprechend, aber wenn man dann zu "ungewöhnlich" unterwegs ist...

      Noctua schrieb:

      Daher ist die Eigenbeobachtung so wichtig und auch klar und deutlich auf die Schwachstellen ,die der Körper bereits hat ,hinzuweisen,dass der führende Part da drauf reagieren vermag...
      Ja, da hast du auf jeden Fall recht. Ich nehme das ernst und finde es auch wichtig, ein verantwortungsbewusstes Gegenüber zu haben. Aber zu "risk aware" gehört für mich auch, dass ich nicht davon ausgehe, so alle Risiken ausräumen zu können und da will ich einfach für den Fall der Fälle Bescheid wissen.


      Danke! Das ist auch ein guter Hinweis, beantwortet jetzt aber noch nicht, ob die Haftpflicht dem gewöhnlich stattgibt oder was da alles aus dem Rahmen fallen könnte wie z.B. bei dem von @Annimax zitierten Urteil. Und bei einem Haftpflichtanspruch ginge es denke ich noch um mehr mögliche Kosten als eine Rückerstattung an die Krankenkasse, z.B. auch sowas wie Verdienstausfälle (wie gesagt, ich versuche den Worst Case auszuloten, auch wenn er unwahrscheinlich sein mag).
      Passt nicht so hundertprozentig, aber grad beim Bahnfahrn die neuste Folge von "Mordlust" auf den Ohren gehabt. Die letzten 15 Minuten beschäftigen sich aus der strafrechtlichen Sicht nicht nur aber auch mit dem Thema BDSM :yes: Wen TruecrimePodcasts nicht gefallen, kann ja eben bis kurz vor Ende vorspringen

      mordlust-podcast.podigee.io/134-130-gegen-den-willen
      Ich so: "Warum nehmt Ihr mich nie ernst?!!" ;( Forum so: "Hihi. Der war gut!" :rofl:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annimax ()

      Currer Belle schrieb:

      (wie gesagt, ich versuche den Worst Case auszuloten, auch wenn er unwahrscheinlich sein mag).
      Jede Police ist aber auch anders aufgebaut, Sicherheit gibt einem da nur die Anfrage bei dem Versicherer, alternativ aber nicht so sicher, die Auskunft des Versicherungsmaklers bei dem man die Sache abgeschlossen hat. Aber selbst da wird es auf den Einzelfall ankommen (war das vorhersehbar, gab es Vorsatz, gibt es eine Mitschuld des Partners, usw.).

      Grob kann man sagen, meide unnötige Gefahren, spiele einvernehnlich, mache nichts Extremes, dann sollte der Versicherungsschutz in der Regel bestehen.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff