Frage an Erfahrene SMler, was halte ihr von diesem Paragraph 7, den ich meinem Herren schon ganz gern unterzeichnen würde?

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    Frage an Erfahrene SMler, was halte ihr von diesem Paragraph 7, den ich meinem Herren schon ganz gern unterzeichnen würde?

    Frage an Erfahrene SMler, was halte ihr von diesem Paragraph 7, den ich meinem Herren schon ganz gern unterzeichnen würde? Es reizt mich sehr. Bin 37 Jahre und habe schon ein wenig Lebenserfahrung.

    Vorschlag: Paragraph 7

    Meine Sexualität und meine regelmäßigen sexuellen Bedürfnisse sind wichtig und können niemals in Frage gestellt werden. Ich habe meinen Herren Jean ausführlich und umfassend über diese, meine Bedürfnisse in Kenntnis gesetzt und verpflichte mich weiterhin, ihn, meinen Herren, stetig auf dem Laufenden zu halten, wenn ich neue, andere oder weitere Bedürfnisse meiner Sexualität betreffend empfinde.

    Mit meiner Unterzeichnung des Paragraph 7 obliegt die Kontrolle und Erfüllung meiner sexuellen Bedürfnisse ausschließlich in der Obhut meines Herren Jean. Er verpflichtet sich im Gegenzug stets meine Bedürfnisse zu achten, bestimmt jedoch allein darüber im Detail, wie ich meine Sexualität ausleben darf und kann.

    a) Eine regelmäßige, gewissenhafte Kontrolle meiner sexuellen Bedürfnisse ist Pflicht. Die Kontrolle dieser sexuellen Bedürfnisse obliegt allein meinem Herrn.

    b) Ich habe ein natürliches Recht auf sexuelle Befriedigung und dabei das Recht, auf einen kleinen Orgasmus, wenn ich zuvor die „kleine mündliche“ Erlaubnis meines Herren eingeholt habe.

    c) Heftige, intensive oder mehrfache Orgasmen sind mir mir wegen meiner angestrebten Erziehung bis auf Weiteres unter Strafe untersagt. Sie können jedoch immer dann bewilligt werden, wenn es mein Herr befürwortet, erlaubt oder ausdrücklich und entsprechend provoziert.

    d) Ebenso ist ein regelmäßiges Hinterfragen meiner Bedürfnisse von Belang, um Vertrautes zu bestätigen, mich entsprechend aktuell Weiterzuentwickeln oder Dinge, die mir nicht von meinem Herren erlaubt werden können, abzugrenzen.

    e) Alle Entscheidungen und Handlungen, die meine Sexualität und voran genanntes betreffen müssen von mir pro-aktiv mit meinem Herzen besprochen werden.

    f) Sämtliche Entscheidungen meines Herren habe ich nicht nur zu beachten, sondern sie sollten mir stets als Gesetz und Leitlinie dienen.

    f) Mein Herr hat bei allen Regeln in diesem Paragraph 7 und seinen einzelnen Absetzen selbst stets das Veto-Recht. Eigenmächtige Handlungen oder Entscheidungen ohne sein ausdrückliches Einverständnis sind mir nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen stehen generell unter Strafe.

    Danke vorab, für Euer Feedback!

    LG Lilly
    Joa viel Gesülze, in Kurzform hätte man auch sagen können:
    Sub gibt die Kontrolle über ihre Sexualität ab. Sie hat zur Verfügung zu stehen, vor jeder Selbstbefriedigung muss um Erlaubnis gebeten werden.

    Wer es mag, warum nicht? Ist ein durchaus übliches/häufiges Konstrukt in das Beziehungen.

    Was ist dein Bedenken dabei?
    "wenn wir einmal irrtümlich verschiedener Meinung sind, haben wir uns besonders lieb"
    Erst einmal hallo und willkommen hier im Forum!

    Dein Herr hat sich zumindest viel Mühe beim Ausformulieren genommen. Wenn ich mir vorstelle, dass es sechs ähnliche Paragraphen davor und evtl noch welche danach gibt... Das hat bestimmt gedauert!
    Aber egal.

    Nun, was die Sache an sich angeht, so musst du das für dich entscheiden. Viele Paare leben das so. Andere Frauen behalten sich das Recht auf ihren Orgasmus für sich selbst vor. Egal wie die Beziebungskonstellation aussieht.

    Dir muss jedoch bewusst sein, dass dies mittelfristig zu einer Konditionierung deinerseits führt. Das kann mit der Zeit so weit führen, dass du ohne seine Erlaubnis gar nicht mehr kommen kannst.

    Ist ER dir das wert?
    Was, wenn er eventuell nicht mehr in deinem Leben ist? Die Konditionierung kann dann immer noch andauern.

    Besprich diese Risiken mit ihm und findet gemeinsam Lösungen.
    Existence could not resist the temptation of creating me
    Guten Morgen,

    und erstmal willkommen!

    Mir ist beim Lesen nicht ganz klar ob sich das jetzt rein auf „sexuelle Erziehung“ bezieht oder ob Sex als System Belohnung und Strafe für Deine generelle Erziehung dienen soll?

    Was meint denn die kleine mündliche Erlaubnis?

    Ansonsten wurde ja bereits gesagt, dass es nicht unüblich ist die sexuelle Kontrolle abzugeben. Über den Einwand von @Existentmale der Konditionierung würde ich vielleicht auch noch mal nachdenken. Aber auch die Orgasmuserlaubnis ist durchaus häufig vertreten.
    I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it


    Evelyn Beatrice Hall
    Also,ich würde mal in mich hineinhören und ",bezüglich der Befriedigung durch den Herren" mal ungeschönt Tabula rasa machen...

    Was wäre ,wenn nur seine sex. Handlungen an DIR zur Verfügung stehen würden...?

    Würde DIR das reichen,um zufrieden und befriedigt zu sein?

    Wie gross ist das GAP ,dass dich dann im Alltag auf die Probe stellt?
    Und wie willensstark bist Du?
    ---
    @Amarena

    Amarena schrieb:

    Solche Verträge sind nicht bindend.
    Das ist für mich eher eine Frage des "Ehrencodex",sonst brauch ich sowas auch nicht abschließen oder be-folgen...

    Noctua schrieb:



    Amarena schrieb:

    Solche Verträge sind nicht bindend.
    Das ist für mich eher eine Frage des "Ehrencodex",sonst brauch ich sowas auch nicht abschließen oder be-folgen...
    für mich gilt dieser Ehrencodex auch, wenn ich mündlich zustimme. Ich verstehe also grundsätzlich den Mehrwert eines solchen Schriftwerks nicht. Vielleicht ist es ja auch eher eine Art Kink
    Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein
    Friedrich Nietzsche
    Für die ersten Antworten möchte ich mich bei allen bedanken.

    @Noctua: Ja, ich gehöre zu denen, die ein Halsband brauchen und wollen. Und ich hoffe, dass ich morgen das neue rote Lederhalsband, das ich mir gewünscht habe, auf dem Gabentisch finde.

    @Amarena: Ich weiß, dass solche Verträge rechtlich nicht bindend sind. Es ist ein symbolisches Versprechen zwischen zwei Menschen. Und ich finde es ganz schön, das in aller Ausführlichkeit aufzuschreiben. Auch für den Kick, es von Zeit zu Zeit immer wieder einmal nachzulesen.

    @Existentmale: „Freie Liebe“ hatte ich ja schon in der Vergangenheit. Mich reizt ja gerade, dass Thema meiner „sexuellen Konditionierung“ / „sexuellen Erziehung“. Vielleicht bin ich mir noch nicht aller Konsequenzen bewusst, aber ich wünsche mir ja gerade in dieser Hinsicht die Abhängigkeit von meinem Liebesten und Herrn.

    @Katharina: Wir mögen auch manches „Gesülze“. Romane haben genauso ihre Berechtigung, wie Kurzgeschichten. Beides sollte erlaubt sein. :)


    Euch allen frohe Weihnachten! Freue mich auf weitere Meinungen und Anregungen zu meiner Frage.
    Erstmal herzlich Willkommen.
    Du hast nichts davon geschrieben, ob es deine ersten Erfahrungen Richtung BDSM sind oder dein erster Herr.
    Für eine Anfängerin wäre so ein Vertrag vielleicht ein bisschen zu viel. All die neuen Eindrücke, dass könnte für manche zu viel sein. Das ist aber meine persönliche Meinung.
    Wir haben damals uns viel Zeit gelassen.
    Du spielst auf mir mit Meisterhand. Sämtliche Saiten berührst du auf dem Instrument meiner Seele und bringst ein Lied hervor, das alles bewegt und alles verzaubert!




    Irina Rauthmann, deutsche Aphoristikerin und Lyrikerin

    Lilly unter Beobachtung schrieb:

    @Existentmale: „Freie Liebe“ hatte ich ja schon in der Vergangenheit. Mich reizt ja gerade, dass Thema meiner „sexuellen Konditionierung“ / „sexuellen Erziehung“. Vielleicht bin ich mir noch nicht aller Konsequenzen bewusst, aber ich wünsche mir ja gerade in dieser Hinsicht die Abhängigkeit von meinem Liebesten und Herrn.
    Ach, du willst das und weißt, worauf du dich einlässt...
    Ja dann... Go for it!

    Seine Mühe bei der Ausformulierung habe ich ja schon gelobt.
    Oder was war die Frage?

    Sorry, aber das Weihnachtskoma hat schon eingesetzt.
    Existence could not resist the temptation of creating me

    Lilly unter Beobachtung schrieb:

    Wir mögen auch manches „Gesülze“. Romane haben genauso ihre Berechtigung, wie Kurzgeschichten. Beides sollte erlaubt sein. :)
    Ja klar, ich hab's halt lieber kurz und präzise.

    Trotzdem bleibt die Frage: warum fragst du uns, ob das so ok ist? Hast du bedenken? Das scheint ja nicht der Fall zu sein, dann ist doch alles prima.
    "wenn wir einmal irrtümlich verschiedener Meinung sind, haben wir uns besonders lieb"
    Das (ausgewählte) Ausleben von BDSM gehört schon seit etwa 9 Jahren zu mir. Aber früher hatte ich nie einen Partner, der auch nur ansatzweise bereit war, sich auch auf meinen kleinen Wunsch nach „Erziehung“ einzulassen. Spöttisch haben bisher einige vorhergehende Partner gesagt: „Haben deine Eltern nicht für deine Erziehung gesorgt?“ Mit meinem Jean bin ich bereits seit zwei Jahren zusammen und möchte jetzt eindeutig mehr. Ich habe großes Vertrauen zu ihm, bin mir aber eben auch nicht jeden Tag ganz sicher, welchen Weg ich damit einschlage. Obwohl ich gleichzeitig denke, er wird mir sehr, sehr gut tun. Mein Herr und mein Weg. Ist das verständlich? :)
    @Lilly unter Beobachtung
    Ich halte auch gerne einige Dinge schriftliche und in einigen Regeln fest. Mir geht es dabei im Wesentlichen um Vertrauensaufbau, Zuwendung, Wünsche und Tabus. Und ich versuche es möglichst kurz zu halten, was mir aber auch nicht immer gelingt.
    Was du oben als Paragraph 7 schreibst ist mir viel zu kompliziert und die Flexibilität der Beziehung einschränkend. Das wirkt auf mich fast wie die Teilungeserklärung einer Hochhausgemeinschaft oder ein Gesetzestext.
    Ich habe tatsächlich erstmal zu Ende gelesen, um zu sehen ob es noch eine Durchführungsverordnung gibt.
    Ich würde so eine Vereinbarung immer auf das Wesentliche beschränken und mich um die Details im täglichen Zusammenleben kümmern.
    Das ganze sollte als Orientierung dienen. Über die rechtliche Unzulänglichkeit wurde ja oben schon geschrieben.
    @Kopfschmerz - der Name ist Programm
    Meine Meinung:
    Wer so einen detaillierten Vertrag schreibt oder unterschreibt, muss auch die Details klären.
    z.B.
    Was ist denn ein "kleiner" Orgasmus? Und wann ist er "heftig"? Kann ein kleiner nicht auch heftig sein,oder ein grosser ganz sanft?
    Wer stell das fest? Kann dein Herr das einschätzen? Oder sagts du ihm hinterher, ob er klein oder heftig war?

    Was ist "regelmässig"? Soll/will er es täglich kontrollieren oder monatlich? Und wie?

    Was ist eine "kleine" mündliche Erlaubnis? Gibt es auch eine grosse, oder mittlere?

    Was bedeutet "pro-aktiv"? Vor oder nach deiner (oder seiner) Entscheidung?

    Ob so etwas mündlich oder schriftlich vereinbart wird, muss jede Beziehung selbst bestimmen. Für mich ist das mündliche ausreichend. Für andere ist das schriftliche vielleicht hilfreicher oder bindender, und das unterschreiben erst recht.
    Hmmm ! Ich seh da Konfliktpotential. Schon alleine in der Formulierung. Wenn Ihr aber damit zurecht kommt macht es so.
    Was ich zwecks der Formulierung meine hebe ich mal hervor:


    Lilly unter Beobachtung schrieb:

    Meine Sexualität und meine regelmäßigen sexuellen Bedürfnisse sind wichtig und können niemals in Frage gestellt werden. Ich habe meinen Herren Jean ausführlich und umfassend über diese, meine Bedürfnisse in Kenntnis gesetzt und verpflichte mich weiterhin, ihn, meinen Herren, stetig auf dem Laufenden zu halten, wenn ich neue, andere oder weitere Bedürfnisse meiner Sexualität betreffend empfinde.

    Lilly unter Beobachtung schrieb:

    Mit meiner Unterzeichnung des Paragraph 7 obliegt die Kontrolle und Erfüllung meiner sexuellen Bedürfnisse ausschließlich in der Obhut meines Herren Jean. Er verpflichtet sich im Gegenzug stets meine Bedürfnisse zu achten, bestimmt jedoch allein darüber im Detail, wie ich meine Sexualität ausleben darf und kann.
    Ich dachte die dürfen nicht in Frage gestellt werden ?

    Lilly unter Beobachtung schrieb:

    a) Eine regelmäßige, gewissenhafte Kontrolle meiner sexuellen Bedürfnisse ist Pflicht.
    Ich dachte das Kontrolliert und Erfüllt ausschließlich der Herr ? Nun ist es seine Pflicht ?


    Lilly unter Beobachtung schrieb:

    b) Ich habe ein natürliches Recht auf sexuelle Befriedigung und dabei das Recht, auf einen kleinen Orgasmus, wenn ich zuvor die „kleine mündliche“ Erlaubnis meines Herren eingeholt habe.
    Was denn jetzt ? Das Recht darauf oder nur wenn der Herr es erlaubt ?

    Ich stelle mir grade vor wie der Herr ankommt und sagt: heute Tease and Denial ! Sub: Ich hab aber das Recht auf einen Orgasmus und den Herrn rufen "Veto".

    Lilly unter Beobachtung schrieb:

    Eigenmächtige Handlungen oder Entscheidungen ohne sein ausdrückliches Einverständnis sind mir nicht erlaubt.
    Katharina hat das ja schon treffend geschrieben. Ein Satz würde das ganze umfassen.
    Ich hörte Sie sagen, die Macht ist mit dir !
    Sehr umständlich und ausführlich formuliert. Ich würde das Ding mit roten Wellenlinien in den Zeilen und großen roten A‘s am Rand zurückschieben :D Soviele Paragraphen, damit macht er sich selbst doch nur das Leben schwer…

    Aber da ich es nicht bin - im Prinzip schick und wenn die Regeln so für euch und dich und deinen Abrichtungspfad funkioniert dann ist es perfekt. Es ist das „Gefängnis“ deine bzw, eurer Art Ds zum Leben erwecken und Funktionieren zu lassen.

    Interessanterweise findet man in diesen Verträgen immer wieder eine Klausel in der Art von (f) - das ultimative Vetorecht. Ist damit nicht alles vorherige hinfällig und irgendwie überflüssig? Man könnte auch gemeinerweise vermuten, das dann der Herr sich wohl nicht ganz so sicher war in der Wahl seiner Worte? ;)
    Be blessed and unstoppable!