PSS offTopic Antwortthread (Psychiater, Schweigepflicht usw...)

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      PSS offTopic Antwortthread (Psychiater, Schweigepflicht usw...)

      Ich möchte nicht das eigentlich interessante PSS-Thema durch Posts durcheinanderbringen, die damit eigentlich nur am Rande etwas zu tun haben, aber mir ist es wichtig, ein paar Dinge klarzustellen (auch, weil ich mitbekommen habe, dass einige "Neulinge" durch manche Äußerungen wirklich irritiert waren).
      Zum Thema "BDSM ist keine Krankheit" hab ich mich ja schon geäußert.
      Jetzt nochmal zum Thema: professionelle Hilfe und Schweigepflicht.
      Es ist für viele Menschen sowieso schon schwer genug, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn sie psychische Probleme haben. Wenn dann noch das Thema "Sexualität" dazu kommt, wird es nicht unbedingt einfacher. Umso wichtiger finde ich es, klarzustellen, dass Psychiater und Psychologen (und Ärzte im allgemeinen) wie auch Anwälte unter Schweigepflicht stehen und dass niemand Sorge zu haben braucht, dass höchstpersönliche Dinge an irgendwelche mehr oder weniger offizielle Stellen weitergegeben werden.
      Das gilt AUCH im Falle von evtl strafrechtlich relevanten Handlungen! Kein Psychiater ist verpflichtet, schon bei einem Verdacht auf Straftaten irgendwelchen Behörden davon Mitteilung zu machen! Schon gar nicht, wenn es sich um einvernehmliche Handlungen zwischen Erwachsenen handelt!
      Es gibt Ausnahmen, in denen der Psychiater u.U. seine Schweigepflicht brechen darf, nämlich dann, wenn eine Gefährdung anderer vorliegen könnte; ein Zwang dazu besteht aber nicht oder nur in ganz, ganz seltenen Fällen (zu Details können evtl unsere Juristen genauer Auskunft geben). In der Praxis sieht es eher so aus, dass die Schweigepflicht gerade von den Psychiatern und Psychologen als sehr, sehr hohes Gut gesehen wird. Ich darf, wenn z.B. die Polizei mich anruft, um nachzufragen, ob ein bestimmter Patient in der Klinik ist, normalerweise noch nicht einmal sagen, ob dieser dort bekannt ist, oder nicht! Ausnahmen werden manchmal gemacht, wenn man z.B. befürchten kann, dass Kinder vernachlässigt oder gefährdet werden. Dann kann es schon mal sein, dass man z.B. das Jugendamt verständigt - aber selbst eine solche Entscheidung macht sich niemand leicht.
      Ich könnte gar nicht mit Patienten arbeiten, wenn die immer befürchten müssten, dass ich mich nicht an die Schweigepflicht halte.
      Ich finde das ausgesprochen wichtig. Ich glaube nicht, dass es viele unter uns gibt, die so sehr an ihrer Neigung oder an dadurch ausgelösten Problemen leiden, dass sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen, aber für einzelne kann das ja durchaus mal vorkommen, und dann möchte ich nicht, dass durch unbegründete Ängste, es könnten irgendwelche Behörden informiert werden oder juristische Lawinen losgetreten werden, die sowieso schon bestehenden Vorbehalte gegenüber psychologischer Unterstützung noch verstärkt werden.
      LG
      Magrat :blumen: