Recht auf Löschung von intimen Bildern die in einer Beziehung entstanden sind

      Recht auf Löschung von intimen Bildern die in einer Beziehung entstanden sind

      Es gibt ein interessantes Urteil zu Fotos die während einer Beziehung entstanden sind und sexuelle Handlungen oder Nacktbilder enthalten. Laut einem Urteil gibt es diesbezüglich einen Löschanspruch, zwar kann ich rechtlich der Begründung nur teilweise folgen, das Ergebnis indes finde ich eigentlich ganz gut, wobei die Fragen bleiben:

      Wie soll ein Expartner kontrollieren, dass es keine solchen Bilder mehr gibt???

      Was ist mit hochgeladenen Bildern auf Plattformen, sind diese auch inbegriffen wenn es damals das OK gab und wenn ja muss man selber suchen gehen oder müssen diese benannt werden...

      Bekleidete Bilder dürfen behalten werden, Nacktbilder nicht... und was ist dann mit Fetischbildern, auch diese könnten den Ruf einer Person gefährden mitunter mehr als ein Nacktbild vom Strandurlaub...

      Wenn es an die Liebesbeziehung gekoppelt wird, was ist dann mit Spielbeziehungen und ab welcher Intensität fallen diese auch unter die "Regelung" und was mit ONS/Urlaubsflirts bei denen eh nichts auf Dauer ausgelegt ist aber man die Einwilligung hat...

      Wenn es wirklich der Grund sein soll jemanden vor potentiellem Schaden zu schützen die ein Ex mit Fotos anrichten kann, so müsste dies auch für alle anderen Dinge gelten. Angefangen vom Liebesbrief einer Sklavin bis hin zur Postkarte auf der vom strafbaren Drogenkonsum auf Sylt geschrieben wird. Und was ist dann mit Freunden wenn die Freundschaft endet, hat die Person dann auch einen Anspruch auf die Vernichtung von allem was einem den Ruf schwerwiegend schaden könnte (Fremdgehen im Urlaub, Alkoholabsturz bei einer Abifeier, usw)?

      Wie angedeutet, ich finde das Urteil menschlich sehr gut, kann aber dem Rechtsgedanken dahinter nur sehr bedingt folgen... und vielleicht ist dieser Richterspruch sogar gefährlich. Wenn nun Leute Angst vor einer Hausdurchsuchung haben werden sie solche Dateien möglicherweise in geschützten Bereichen des Internets aufbewahren zu denen nur sie den Code haben, nur so ein Code kann eben auch gehackt werden und nicht jedes Angebot bei dem man kostenlos Bilder speichern kann ist wirklich vertrauenswürdig....

      Spiegelbericht
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gentledom () aus folgendem Grund: Tag gesetzt und nochmals Tag gesetzt :D

      Da man natürlich nicht kontrollieren kann, ob der/die Ex alles löscht, sollte man sich sehr genau überlegen, ob man wirklich Fotos/Videos von sich aufnehmen lässt.
      Nur weil man (ich sags mal ganz direkt) geil ist, sollte man seinen Kopf nicht völlig ausschalten. :pardon:
      Ich gebe es gerne zu, ich filme und fotografiere gerne... wobei ich den Frauen wohl einiges dabei an Sicherheit bieten kann, so bin ich beruflich in dem Rechtsbereich Persönlichkeitsrechte aktiv und habe auch immer mal wieder mit Erpressungen in dem Bereich zu tun. Wenn man weiß auf welcher Seite ich dabei aktiv bin, weiß man auch, dass es für mich selbst auch schnell ein großes Problem wäre wenn ich da negativ auffallen würde.

      Wobei ich es eh so sehe: Ein vernünftiger Mensch löscht solche Bilder wenn er nett gefragt wird eh.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Gentledom schrieb:

      Wobei ich es eh so sehe: Ein vernünftiger Mensch löscht solche Bilder wenn er nett gefragt wird eh.


      Das mit der Vernunft ist wohl der Stein des Anstosses... Davon ist in Trennungssituationen, bei denen Bilder gegen den anderen verwendet werden, wohl keine zu finden....

      Und ich würde mit der Frage, ob der andere doch bitte die Bilder/Videos x löschen würde, keine schlafenden Hunde wecken wollen... Man weiss nie, wie sehr man sich im Extremfall im Gegenüber täuschen kann... Und wie du es im 1. Post schreibst: Wie kann sicher gestellt werden, dass alle Daten gelöscht sind?

      Deshalb halte ich es lieber so und schaue, dass ich mit den Bildern leben kann, die es von mir gibt und zwar auch in einer Veröffentlichungssituation... Wirklich Verantwortung kann ich nur für mich übernehmen und auf die Vernunft meines Gegenübers hoffen ist mir zu riskant, eine so löbliche Einstellung wie du sie äusserst haben nicht alle...
      Im Prinzip sehe ich es wie @Angua . Allerdings ist einem nicht jede/r Ex böse gesonnen. Zum einen möchte man die Bilder/Videos vielleicht nur für sich haben. Würde sie niemals veröffentlichen oder damit erpressen oder sie auch nur jemandem anders zeigen. Zum anderen kann es durchaus schwer sein, alle Daten zu löschen. Wenn man regelmäßig Sicherungen anlegt, oder die Computer wechselt (den alten aber nicht entsorgt) oder Sicherungen verschiedenen externen Medien hat (ohne Ordnung).
      Und wie soll sowas vor Gericht überhaupt wirklich durchgesetzt werden? Kommt da jemand zu mir nach Hause und prüft alle Medien, ob da noch Bilder drauf sind? Jede CD, jeden USB-Stick, jede SD-Card? Was ist dann mit versteckten Partitionen? Versteckte, verschlüsselte Datenkontainer. Oder mit Cloud-Diensten? Google-Bilder, Dropbox und was es da alles gibt. Bilder in Emails, noch auf dem Mailserver. Oder die Bilder sind in anderen Bildern versteckt, Stichwort Steganographie. Und das ganze beliebig kombinierbar.
      Ich bin mir sicher, wenn man die Bilder behalten will, wird man immer einen Weg finden können, wie man die vor einer Löschung verbirgt. Das sinnvollste ist da wirklich, nicht jeden ONS gleich Bilder von mir machen zu lassen und auch ansonsten, wie @SwissJazz schon schrieb, drauf achten, dass man damit leben kann.
      Da gibt es schon einige Fachmeinungen dazu, die das Urteil nicht nur für wenig praktikabel, sondern auch die Grundlage für ziemlich wackelig halten.

      So schreibt z. B. Thomas Stadler in Anspruch auf Löschung intimer Foto- und Filmaufnahmen nach Beziehungsende:
      Die Konstruktion eines solchen Löschungsanspruchs erscheint mir durchaus schwierig. Wenn derartige Aufnahmen rechtswidrig hergestellt oder verbreitet worden sind, ist die Rechtslage eindeutig. In diesem Fall gewährt bereits § 37 KUG einen Vernichtungsanspruch.


      Anscheinend nimmt aber das Gericht die Verletzung des Persönlichkeitsrechts als Grundlage für den Löschungsanpruch:

      Dies setzt dann freilich die Annahme des OLG Koblenz voraus, dass bereits der fortgesetzte Besitz derartiger Dateien ab dem Ende der Beziehung als Rechtsverstoß zu qualifizieren ist und bereits der bloße Besitz bzw. das Nichtlöschen eine Verletzungshandlung darstellt. Denn die einmal rechtmäßig erfolgte Anfertigung derartiger Fotos oder Filme, (sic!) wird nicht nachträglich zu einer rechtswidrigen Verletzungshandlung.

      Ob sich ein Löschungsanspruch in diesen Fällen tatsächlich aus dem allgemeinen Unterlassungsanspruch der §§ 1004, 823 BGB ableiten lässt, erscheint mir daher zweifelhaft.


      Allerdings liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor, und man sollte bedenken, dass es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handelt.
      über gerichte ist diesem problem meiner meinung nach schwer beizukommen, denn wie schon gesagt wurde: wer nicht löschen will, wird mittel und wege finden, um die bilder zu behalten. die gibt es immer.

      Gentledom schrieb:

      Wobei ich es eh so sehe: Ein vernünftiger Mensch löscht solche Bilder wenn er nett gefragt wird eh.


      auf vernunft würde ich ebenso wenig zählen, wenn es um trennung geht, da hat sich schon der vernünftigste in einen racheengel verändert und das kann man leider im vorhinein so gar nicht abschätzen. das kann den ex betreffen, mit dem man viele jahre in liebe verbracht hat oder auch die affäre, die gerade mal ein paar wochen dauerte.

      was sehr schade ist, denn bilder können ja wirklich sehr anregend sein. zum einen das machen und zum anderen das ansehen. ich habe es zb. immer wieder genossen, meinem freund was für's auge zu schicken, speziell wenn man sich nicht jeden tag sieht. aber ich habe immer darauf geachtet, dass es keine nacktbilder gab, die mein gesicht deutlich, also wieder erkennbar zeigten. darüber hinaus müssen sie meinem ästhetischen anspruch genügen. dh. sie wären natürlich nicht für die öffentlichkeit geeignet gewesen aber falls sie doch ins öffentliche netz geraten wären, hätte ich mich nicht dafür schämen müssen, und somit hatte ich auch nach einer trennung nicht die angst, kompromittiert zu werden. das schränkt zwar ein wenig ein, aber das sichere gefühl war's immer wieder wert.
      forderung nach anderen motiven gab ich aus den genannten gründen niemals nach.
      nur tote fische schwimmen immer mit dem strom :engel:
      Ich halte es seit je her mit Bildern von mir so:
      keine Nacktbilder, erotische oder verfängliche Bilder von mir (egal wie lange man zusammen ist.) Ich glaub wer solche Bilder einem andern anvertraut oder darauf vertraut das der gegenüber ehrlich damit umgeht ist selber schuld wenn es nicht klappt und man dann im Netz landet. Menschen (Kinder bitte ausgenommen ja) haben ein Hirn. Das sollte dazu genutzt werden um über die Dinge die man macht auch nachzudenken. Wer nicht ganz gründlich alle Risiken abwägt hat in meinen Augen selber schuld und sollte mit seiner (entschuldigt die grobe Ausdrucksweise ) Dummheit und dem Unvermögen über Dinge um Vorfeld gründlich nachzudenken dann auch leben. Ich habe weder Verständnis noch Mitgefühl für solch Dummheit

      Schallgewitter schrieb:

      Ich glaub wer solche Bilder einem andern anvertraut oder darauf vertraut das der gegenüber ehrlich damit umgeht ist selber schuld wenn es nicht klappt und man dann im Netz landet.

      Das ist das eine. Aber im konkreten Fall geht es ja noch weiter: Da sollten die Bilder vernichtet werden, obwohl sie nicht veröffentlicht werden sollten, sondern nur private Erinnerungsstücke waren.
      Im Prinzip sollten die Rechte und auch das Aufbewahren der in einer Beziehung gemachten Bilder oder Videos bei der Person sein, die auf den Bildern zu sehen ist.

      Wir für uns haben beschlossen, dass die Bilder bei dem verwahrt werden der darauf zu sehen ist.
      Zumindest was den BDSM Bereich angeht.
      Ich mag keine Rechtsgrundlagen, die eh nicht wirklich eingeklagt werden können.
      Was nützt mir ein Titel, der eh nicht durch den Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden kann....
      Und wenn da dann jemand meint, mit den Bildern meines Schwanzes oder anderer Körperbestandteile Geld verdienen zu können oder sich daran aufgeilen zu müssen...dann viel Spaß dabei.
      Empfindlich bin ich bei Bildern mit Gesicht.... aber das geht allen denke ich so... :)
      Was ich gut finde, dass wenn jemand so dumm ist eine öffentliche Hetzkampagne zu starten, dann gibt es nur eine Rechtsgrundlage mehr wie man ihn/Sie packen kann.

      Cheers

      Giz

      gizmo schrieb:

      Was ich gut finde, dass wenn jemand so dumm ist eine öffentliche Hetzkampagne zu starten, dann gibt es nur eine Rechtsgrundlage mehr wie man ihn/Sie packen kann.

      Für so einen Fall braucht es aber gar keine "Rechtsgrundlage mehr", da gibt es schon genug Gesetze, die das regeln. Das fällt m. E. eher unter aktionistische "Feel-Good"-Entscheidungen. Ist effektiv genauso ein Placebo wie die aktuelle Löschentscheidung des EUGH.
      Mal ganz abgesehen davon, dass Bilder immer einen Erinnerungswert haben,
      würde ich nicht einmal auf den Gedanken kommen, sie irgend wem zu zeigen.
      In dem Moment wo sie gemacht wurden, waren Beide einverstanden und ich
      würde sie genau deshalb auch nicht löschen. Zudem haben die Bilder einen
      unbezahlbaren Wert.

      Trotzdem erschreckend, dass es Menschen gibt, die sie dann ins Netz stellen.
      Macht man damit nicht auch das kaputt, was einen doch auch verbunden hat?