"Nein" soll "Nein!" bedeuten, zur möglichen Änderung des Paragraphen 177 im deutschen Strafgesetzbuch

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      der Punkt „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung“ unter Strafe gestellt werden." war schon lange überfällig!
      Damit wird endlich verankert, dass ein NEIN nicht nur eine Überlegung ist sondern ein klares dagegen sein. Und ein nicht daran halten eben entsprechend bestraft wird.
      Ich denke aber nicht, dass es auf BDSM ausgelegt werden kann. Hier ist es ja eine Einvernehmlichkeit und es gibt (sollte es zumindest) das Safewort.
      Es ist leider so, dass ein Nein nicht deutlich genug ist nach bisher geltendem Recht. Leider, ich könnte es beweisen, wenn ich wollte, natürlich ist mir das zu persönlich, dass es völlig legal ist, eine Frau gegen ihren eindeutigen Willen zum Verkehr zu zwingen.

      Das folgende kann triggern!

      Ich hatte mich unabhängig von BDSM in einen dominanten Mann verliebt vor einigen Jahren und ihm auch gesagt, wie sehr ich mich auch deshalb von ihm angezogen fühle. Allerdings war er durchaus auch sehr zärtlich. Nachdem er aber schon etwas anderes "gebracht" hatte lud er mich morgens in eine nahgelegene Stadt ein. Ich traf dort auf einen Freund von ihm, der ein Zuhälter ist und genauso auch Türsteher sein könnte vom Körperbau her. Der Mann verlangte, dass ich vor seinen Augen jetzt Sex haben solle, weil ihn es anmache, dabei zuzusehen. Eigentlich wollte ich das icht, willigte aber ein. Ich müsste jetzt lügen, wenn ich behaupten würde, körperlich hätte ich nichts daran gefunden. Aber es gab etwas, das ich dann wirklich keinesfslls wollte, das fanden beide lustig, egal wie deutlich ich Nein sagte und versuchte, mich zu wehren. "Doch, das machst du jetzt!" kam und das ist völlig legal. Ihn selbst habe ich angezeigt aus verschiedenen Anlässen, seinen Freund nicht. Ohnehin hatte ich mich gar nicht meinetwegen an die Polizei gewandt, sondern aus ehrlicher Sorge um eine junge Frau. Für mich war das sehr schambesetzt. Um zu begründen, wie ich darauf komme, habe ich letztlich doch mehr von mir erzählt. Irgendwann kam ich an den Punkt, wo ich dachte und sagte "Jetzt habe ich ihretwegen trotz meiner Schamgefühle so viel preisgegeben, da kann ich ihn auch anzeigen. Das machte ich auch und sprach auch über seinen Freund. Der Beamte sagte, das sei eine Vergewaltigung. Obwohl ich den Freund selbst nicht anzeigte und erklärte, das nicht zu wollen, damit leben zu müssen, wurde nach Paragraf 177 StGB ein Ermittlungsverfahren egen Vergewaltigung von der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Allerdings kehrte sich auch ohne Aussage des Beschuldigten alles um. Das ist völlig legal, ich hätte mich nicht gewehrt und vorher eingewilligt. Dass ich den Mann anbrüllte und zu etwas klar Nein sagte, interessierte nicht. Im Gegenteil, die Moralisierungen machten es für mich umso schlimmer. Fakt ist, Nein reicht nach deutschen Recht nicht. Verkehr trotz klarem Nein ist völlig legal und ganz besonderes, wenn es um bestimmte Praktiken geht, die man nicht will. Ein Nein änderz nichts, es ist legal und das darf so nicht bleiben. ;( ;( ;(


      Was das für BDSM ausmacht, ist das konsequente Einhalten und Respektieren von Regeln und das Akzeptieren von ausgesprochenen Tabus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Persephone ()

      @Persephone

      Schlimm, dass Dir so etwas passiert ist. :empathy:
      Finde ich wirklich mutig, dass Du es uns erzählst. Respekt!
      Ich möchte als Juristin nur klarstellen, dass normalerweise schon ein klares NEIN ausreicht.
      Nur in dem von Dir geschilderten Zusammenhang ist das leider anders gewesen. Denn wie Du selbst geschrieben hast, hattest Du eben vorher prinzipiell eingewilligt. Für die Staatsanwaltschaft ist es dann sehr schwierig, festzustellen und auch zu beweisen, dass das Ganze irgendwann gekippt ist.
      Und dann gilt, in Deinem Fall leider, im Zweifel für den Angeklagten, :(.
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud

      Feuerpferd schrieb:

      @Persephone

      Schlimm, dass Dir so etwas passiert ist. :empathy:
      Finde ich wirklich mutig, dass Du es uns erzählst. Respekt!
      Ich möchte als Juristin nur klarstellen, dass normalerweise schon ein klares NEIN ausreicht.
      Nur in dem von Dir geschilderten Zusammenhang ist das leider anders gewesen. Denn wie Du selbst geschrieben hast, hattest Du eben vorher prinzipiell eingewilligt. Für die Staatsanwaltschaft ist es dann sehr schwierig, festzustellen und auch zu beweisen, dass das Ganze irgendwann gekippt ist.
      Und dann gilt, in Deinem Fall leider, im Zweifel für den Angeklagten, :(.


      Also, ich verkehre auch auf einer Plattform, wo unter anderem sich viele Opfer sexueller Gewalt aufhalten. Wenn ich mir deren Berichte so angucke, dann ist mein Eindruck, dass bisher ein einfaches NEIN nicht ausreicht. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass sie sich "nicht deutlich genug gewehrt haben".
      Krönchen zurechtrücken ist für Mädchen. Eine Frau baut aus den Scherben eine Discokugel und tanzt ab. :dance:
      Naja...es ist sehr poblematisch, weil es nun mal leider häufig so ist, dass bei solchen Taten Opfer und Täter allein sind.
      Die Staatsanwaltschaft muss Beweise (!) für die Vergewaltigung haben.
      Ein einfaches NEIN ist da oft in der Praxis wirklich nicht ausreichend, obwohl es theoretisch nach dem Gesetz ausreichend sein sollte.
      Wenn der Täter dann noch das Gegenteil aussagt, kann die Vergewaltigung einfach nicht bewiesen werden.
      Klar ist das für das Opfer in höchstem Masse unbefriedigend und frustrierend. Kann in einem Rechtsstaat jedoch nicht anders funktionieren, :coffee: .
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud
      @ Persephone schlimm das dir das so passiert ist ich finde solche Typen einfach zum Ko......
      die Frauen einfach so überrumpeln und ausnutzen.
      Die Typen müssten mit ihren einen Methoden gestraft werden.
      Vielleicht wachen sie dann auf.
      Das ist echt mies den würde ich gerne mal unter die Pei.....bekommen.
      Da Stellen sich mir die Nackenhaare. :monster:

      Wenn das ganze im nahen eines Spiel im dem alle grenzen Klar sind ist ja alles Ok.
      Aber nicht so.

      Daher sehe ich die Änderung des § 177 als absolut sinnvoll an.

      VG
      Il Maestro
      I'm the leader who leads you
      @Feuerpferd
      das Schlimme daran ist halt, dass so manche Opfer für den Rest ihres Lebens beeinträchtigt sind durch sexuelle Gewalt. Wenn es dann heißt "im Zweifel für den Angeklagten", dann fühlt es sich für sie so an, als würde ihnen nicht geglaubt. Und schon sind sie zum zweiten Mal Opfer. :(
      Krönchen zurechtrücken ist für Mädchen. Eine Frau baut aus den Scherben eine Discokugel und tanzt ab. :dance:
      Wenn ich sehe, was aus netten und liebenswerten Menschen geworden ist, dann würde ich dem / den Tätern am liebsten die Haut in feinen Streifen abziehen, gaaaaanz langsam, damits schön lange dauert und anschließend Salz drauf. :evil: Bin zwar sonst nicht sadistisch veranlagt, aber da könnt ich es glatt werden.

      Sorry fürs OT.
      Krönchen zurechtrücken ist für Mädchen. Eine Frau baut aus den Scherben eine Discokugel und tanzt ab. :dance:

      Elsa schrieb:


      Feuerpferd schrieb:

      Nur wie soll man es sonst regeln?

      Beweislastumkehr?

      Ganz schlechter Plan. In dem Fall wäre es unmöglich, sich gegen unberechtige Vorwürfe zu wehren wenn man kein Alibi hat.
      "In dubio pro reo" tut zwar manchmal weh, ist im Rechtsstaat aber unumgänglich.
      Das heißt aber nicht, daß man jemandem, der aussagt ein Opfer zu sein, nicht die bestmögliche Hilfe zukommen lassen sollte.

      stracciatella schrieb:

      Ganz schlechter Plan. In dem Fall wäre es unmöglich, sich gegen unberechtige Vorwürfe zu wehren wenn man kein Alibi hat.


      Ich hab das jetzt nur oberflächlich durchgedacht aber so auf die Schnelle... ist der Gedanke "dann darf man eben nur mit wem in's Bett bei dem die Vertrauensbasis stimmt" nicht genau der gleiche wie jetzt, nur dann eben umgekehrt? Könnte ja dann jeder der beiden Partner vom anderen behaupten. Irgendwo ist da vielleicht ein Fehler in meiner Logik, aber ich sehe ihn gerade nicht. :gruebel:
      Danke euch für eure mitfühlenden Antworten! :*

      Das Verfahren wurde eingestellt. Der Mann, in den ich verliebt gewesenwar, kam nicht zur Vernehmung. Erst hatte er per Email abgesagt kurz vorher und bekam einen neuen. Zu dem kam er einfach nicht. Die anwesende Frau war zu ihrem ersten Termin nicht erschienen und hat dann, sls sie vernommen wurde, in für das Verfahren wesentlichen Punkten gelogen. Sie sagte, der Mann sei vorher gegangen und ich könne ihm nicht begegnet sein. Ein bis dahin noch mir befreundeter Anwalt, dem ich mich abends anvertraute und mir dabei großzügig Koks anbot, sagte selbst, die Grenze zur Vergewaltigung sei da überschritten, ich sollte beide anzeigen. Er wusste auch genau, wer dieser Zuhälter war, den anderen Mann kennt er sehr gut. Bei der Vernehmung als Zeuge behauptete, er kenne den Beschuldigten nicht, habe dessen Namen nie gehört. Nein, das reichte ihm nicht, er erzählte Lügen über mich, so z.B.ich habe ihm von Gang-Bang-Parties erzählt, wo ich mir als Frau genommen hätte, was ich brauchte.

      Diese Freundschaft war dann damit zu Ende, schon als ich bei der Polizei mit einem Teil seiner Aussage konfrontiert wurde. Ich hatte ihn als Zeugen benannt. Bei der Polizei waren einige Beamte geradezu erleichtert, dass ich dem nach 18 Jahren ein Ende setzte für mich und auch, damit er mir kein Koks mehr anbieten kann. Die Staatsanwältin sah das aber ganz anders. Ich habe seit dem Tag, als ich mit ihm gesprochen hatte, was ja nachts in den neuen Tag ging keinerlei Drogen mehr genommen. Das ist jetzt Donnerstag drei Jahre her. Die Staatsanwältin sah in dem Beenden der Freundschaft meinerseits Anlass, dies als wesetliches Argument für die Einstellung des Verfahrens zu sehen.

      Als meine Anwältin endlich Akteneinsicht bekommen hatte und sie mich allein die Akte hatte lesen lassen, hatte ich dann eine ergänzende Einlassung vorbereitet, die wir durchgingen. Der feine Herr Anwalt, demin der Vergangenheit für acht Jahre die Zulassung entzogen worden war, kennt meine Neigung hin zu dominanten Männern und hatte nach dem eigentlichen Gespräch begonnen, sich an meiner Neigung aufzugeilen und förmlich in mich hineinzureden. Später, völlig ernstgemeint, schlug er mir vor, einen Mandanten in einer JVA zu besuchen mit ihm zusammen, damit dieser beim Termin Sex haben könne und er sehe zu. Er habe das schonmal mit einer Mitarbeiterin seiner neue Kanzlei gemacht. Er gebe mich dann in einem Formular alsReferendarin aus, damit ich mit zum Termin könne. Meiner Anwältin hatte ich das erzählt gehabt und ich wollte nun doch, dass die Staatsanwaltschaft das ruhig wissen dürfe. Ich hatte ihn seitdem nicht mehr getroffen, auch deshalb. Meine Anwältin erklärte mir, wenn ich das so angebe, müsse gegen ihn ein Verfahren eingeleitet werden desehalb und er werde erneut seine Zulassung verlieren. Ich blieb dabei. Kaum war meine Einlassung auf dem Schreibtisch der Staatsanwältin, schloss sie die Akte, d.h. sie stellte das Verfahren ein. Ein wesentlicher Grund darin war die Aussage dieses Anwalts. Sie stellte nicht mal meine Aussage in Frage, die Akte war durchzogen mit Moralisierungen gegen mich.

      Ich hatte in der Traumaambulanz eine Therapie angefangen, d.h. ich erhielt die möglichen 15 Stunden. Dafür musste ich einen Antrag nach dem OEG stellen wegen der Kosten. Über de entschied ein Mann, auch im Widerspruch. Da wurde mir dann auch nochmal vorgehalten, wie unmoralisch ich sei etc. Mir stehe da eine Anzeige gar nicht zu. Dabei hatte ich den Mann gar nicht angezeigt.


      Die Traumatherapeutin freute sich sehr, dass ich nun dieseFreundschaft zu dem Anwalt konsequent beendete. Sie stellte nichts in Frage, brach das aber auf meine Neigung runter. Wenn die nicht wäre... Die müsse ich aufgeben in der Therapie und mich nur noch auf Männer einlassen, die ich sexuell nicht anziehend finde....

      Um Irrtümern vorzubeugen, ich habe vorher nicht längerfristig Drogen konsumiert, das letzte Mal lag Jahre zurück bis zu einem Widersehen mit dem Anwalt, wo der Mann mich eingeladen hatte. Dort hatte ich mich auch verliebt.

      Meine Neigung hatte ich natürlich früher schon. Aber die habe ich mir nicht ausgesucht. Und ich habe früher schon Gewalt dadurch erlebt. In den Neunzigern war ichvergewaltigt worden von zwei Männern, weil ich für meinen kriminellen Freund nicht arbeiten wollte. Die beiden wurden verurteilt. Aber was nach der Ablehnung des Revisionsantrages kam,möchte ich nicht sagen. Ich hatte übrigens damals dann trotzdem nicht mit der Prostitution begonnen, erst Jahre später. Die bis zum oben beschriebenen Verfahren Jahre zurückliegende Prostitutionserfahrung war aber auch etwas, das gegen mich vorgebracht wurde. Nur hatte ich nie einen Zuhälter und ich muss nichtalles hinnehmen wegen meiner Neigung und wegen der Prostitutionserfahrung.

      Ich habe nie im Rahmen von BDSM meine Neigung gelebt. Die ist trotz aller Erfahrungen aber trotzdem da. Aber ich will mir natürlich auch nicht schaden.


      In der Einstellungsverfügung stand eindeutig, dass Nein nicht ausreicht, auch wenn der Betroffee viel stärker ist. Und mein Körper hätte von Anfang an nicht reagieren dürfen. Dass der Mann mir dann aber Schmerzen zufügte bei etwas, das ich mit ihm ohnehin keinesfalls wollte und mir Gelächter einbrachte, ist dennoch völlig in Ordnung, trotz aller wütender Neins von mir.
      Oh du meine Güte @Persephone , es tut mir so unendlich leid, dass dich keiner ernst genommen hat und ich finde es mehr als fragwürdig wenn ein Therapeut deine Neigung als etwa ansieht, was wegtherapiert gehört.

      Von ganzem Herzen wünsche ich dir, dass du einen Weg findest all das so zu verarbeiten, dass dir lebenslange Beeinträchtigungen davon erspart bleiben.

      Hast du aktuell Unterstützung?
      Krönchen zurechtrücken ist für Mädchen. Eine Frau baut aus den Scherben eine Discokugel und tanzt ab. :dance:
      Danke euch! <3

      Es gibt schon Beamte, die mich ernst nehmen.

      Der Mann, mit dem ich früher SM ausprobiert habe, ist Polizeibeamter. Ich habe noch immer Kontakt zu ihm. Ihn hatte ich aus Sorge um die junge Frau abgerufen, weil er im entsprechenden Bereich arbeitet. Er hat mich völlig ernstgenommen.

      Er hat mir vorgestern noch eine ganz liebe Mail geschrieben und mir geraten, meine Neigung zi leben. Mein ehemaliger Therapeut, wo ich früher war und bei dem ich mich ab und zu melde, riet mir, mich neben der Teilnahme hier von einer Therapeutin begleiten zu lassen. Wegen meiner Traumatisierung sollte das eine Frau sein, schrieb er.

      Persephone schrieb:

      Verkehr trotz klarem Nein ist völlig legal und ganz besonderes, wenn es um bestimmte Praktiken geht, die man nicht will. Ein Nein änderz nichts, es ist legal und das darf so nicht bleiben.


      Tut mir leid, bei allem Mitleid für den Fall, diese Schlussfolgerung ist nicht korrekt.

      Estella schrieb:

      im Zweifel für den Angeklagten", dann fühlt es sich für sie so an, als würde ihnen nicht geglaubt. Und schon sind sie zum zweiten Mal Opfer.

      Ich denke, dass man da schon eine qualitative Unterscheidung treffen muss. Jemand, der sagt, dass er dir ohne Beweise nicht glaubt, tut dir nicht das gleiche an wie derjenige, der dich vergewaltigt hat. Das gleichzusetzen verharmlost doch die Vergewaltigung.

      Elsa schrieb:

      Irgendwo ist da vielleicht ein Fehler in meiner Logik, aber ich sehe ihn gerade nicht


      Vielleicht könntest du ausführen, wo genau die Beweisumkehr angewandt werden soll? Generell bei sexuellen Delikten? Nur unter bestimmten Umständen?
      Ich lass lieber 100 laufen, als einen einzigen Menschen unschuldig zu verknacken. Denn bei letzterem Fall habe ich selbst Blut an den Fingern, wenn im Namen des Volkes wer verurteilt wird, der nichts getan hat.

      belloHorizonte schrieb:

      Ich denke, dass man da schon eine qualitative Unterscheidung treffen muss. Jemand der sagt, dass er dir ohne Beweise nicht glaubt, tut dir nicht das gleiche an, wie derjenige, der dich vergewaltigt hat. Das gleichzusetzen, verharmlost doch die Vergewaltigung.


      Natürlich ist das ein qualitativer Unterschied. Ich schrieb, es fühlt sich für die Opfer so an!
      Mitnichten habe ich geschrieben, dass es von außen und neutral betrachtet tatsächlich so ist.
      Krönchen zurechtrücken ist für Mädchen. Eine Frau baut aus den Scherben eine Discokugel und tanzt ab. :dance: