"Nein" soll "Nein!" bedeuten, zur möglichen Änderung des Paragraphen 177 im deutschen Strafgesetzbuch

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      "Nein" soll "Nein!" bedeuten, zur möglichen Änderung des Paragraphen 177 im deutschen Strafgesetzbuch

      Nach dem in Kraft treten der Istanbul-Konvention des Europarats, welche auch Deutschland unterzeichnet hat, soll „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung“ unter Strafe gestellt werden. Der Paragraph 177 im Strafgesetzbuch soll daher eine Änderung unterzogen werden, Maas (Justizminsiter), soll zuerst gezögert haben, einige Juristen halten die Änderung nach gültigem Recht für bereits erfüllt.

      taz.de/Debatte-Vergewaltigungsparagraf/!152267/

      Ist dies endlich ein Schritt dahin Opfer von Vergewaltigung zu Schützen und ihr Recht zu vertreten? Und was würde diese Änderung in Hinblick auf BDSM für Auswirkungen haben?
      Fliegen ist wie fallen, nur andersherum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gentledom () aus folgendem Grund: Tag gesetzt :)

      Heißt das für die Zukunft, dass ich vor jeder Session, ne eigentlich vor jeder sexuellen Handlung mir erst eine allgemeines Zustimmungserklärung des Partners einholen muss in der jede mögliche Variante beschrieben ist und in der der Partner ausdrücklich der einvernehmlichen sexuellen Handlung zustimmt?

      Klingt fast wie ein Produktblatt mit "Kunden"-Unterschrift.
      @Thunderbolt_II, Nein, das heißt es keineswegs. ;)

      Auch künftig müssen vor dem Sex keine
      Einverständniserklärungen unterschrieben werden. Für die Strafbarkeit
      wird vielmehr entscheidend sein, dass der Mann den erkennbaren Willen
      der Frau missachtet und trotzdem in sie eindringt.



      Meiner Meinung nach klingt das insgesamt nach einer recht sinnvollen Änderung des §177, denn die Lücken im Gesetz wurden in dem Artikel ja sehr deutlich beschrieben & ich finde, das kann irgendwie nicht Sinn der Sache sein.

      Dass so eine Änderung Auswirkungen auf BDSM-Handlungen hat, denke ich persönlich nicht. "Normalerweise" ist in jedem Fall, in dem BDSM ins Spiel kommt, ja eine Art der Einwilligung (ob direkt oder indirekt) gegeben.
      Und anhand des Zitates kann man ja schon erkennen, dass sich die Strafbarkeit wirklich ausschließlich auf das Missachten des deutlich Erkennbaren Willens (oder eben Nicht-Willens) des Opfers bezieht.
      "Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen..."
      ME ist das Problem nicht das Gesetz an sich sondern die Beweisbarkeit. Und daran wird sich wohl auch in Zukunft nichts ändern.

      Und wenn ich in Sachen "erkennbaren Willen" nur schon an Alkohol- und Drogeneinfluss denke...
      Ansich ist diese Änderung eine super Sache und ich denke sie gibt zumindest schonmal mehr Mut zum Melden bei der Polizei, allerdings sind die Artikel die ich mir durchgelesen habe wieder einmal zu stark auf die Vergewaltigung der Frau bezogen.

      Vergewaltigung kann von jeder Seite her kommen und von jedem Geschlecht aus. Eine Frau kann auch einen Mann vergewaltigen und natürlich kann Frau auch Frau und Mann auch Mann vergewaltigen.

      In Sachen BDSM wird es denke ich nix ändern, denn die Bedeutung des Wortes "Nein" wird in unseren Kontext im allgemeinen ja auf ein Safeword verlegt und dem Wort "Nein" wird dadurch vielmehr zu einem Füllwort. Zumindest empfinde ich es so. Aber top, dass das Thema mehr anklang innerhalb des Gesetzes findet und ein Versuch unternommen wird das ganze zu Konkretisieren.

      MG Lu
      Das EINZIGE Zitat das wirklich wichtig ist:

      Spoiler anzeigen
      KEKSE!!!!! - Das Krümelmonster


      Ich begrüße diese Änderung grundsätzlich und ohne Vorbehalt. Bedenken habe ich aber dahingehend, dass im Nachhinein als Missbrauch empfundene Handlungen darin nicht unbedingt berücksichtigt werden und auch die Nachweisbarkeit des nicht Einverständlichen Vollzugs schwierig ist.
      Zudem sehe ich Probleme darin von außen auf Missbrauch und nicht Einverständlichkeit gerade im Bezug auf Hörigkeit hin zu weisen.
      Fliegen ist wie fallen, nur andersherum.

      Thunderbolt_II schrieb:

      Heißt das für die Zukunft, dass ich vor jeder Session, ne eigentlich vor jeder sexuellen Handlung mir erst eine allgemeines Zustimmungserklärung des Partners einholen muss in der jede mögliche Variante beschrieben ist und in der der Partner ausdrücklich der einvernehmlichen sexuellen Handlung zustimmt?


      Falls du das nicht tun willst, hast du ja noch die Sprache zur Verfügung. ;)

      "Was magst du so?"
      "Gefällt dir das?"
      "Möchtest du weiter machen?"
      "Ist das okay?"
      "Ich würde gerne..."
      "Du wirkst ... stimmt was nicht?"
      "Kann ich..."
      "Möchtest du... ?"
      "Möchtest du etwas anderes machen?"
      "Möchtest du lieber aufhören?"

      Damit du sicher sein kannst, dass die anfänglich gegebene Zustimmung nicht unbemerkt irgendwo auf der Strecke bleibt, wenn von einem Partner wirklich so gar keine Rückmeldung kommt. ;)

      @Elsa

      Da hast Du wohl Recht.

      Bisher sind wir (also mein Umfeld) von Gewalt gottlob verschont geblieben, es wäre deswegen schwierig für mich so ein Thema anzuschneiden.

      Ich hab eh kein Verständnis für Gewalt, egal unter welchen Umständen. Ein "Nein" war und ist für mich immer ein "Nein" und damit Ende.

      BDSM nehm ich hier grundsätzlich für mich raus, weil wir die Grenzen immer im Vorfeld absprechen und alles mit gegenseitiger Zustimmung passiert, außerdem gibt es ja das Safeword.
      Sofern es um Körperverletzung geht, war sowieso schon immer die vorherige Einwilligung notwendig. Das ist eine strengere Forderung als die, die sich aus der zu erwartenden Gesetzesänderung für Geschlechtsverkehr heraus ergibt, nach der keine vorherige Einwilligung notwendig ist, sondern lediglich bei einer gegenteiligen Willensbekundung aus dem Geschlechtsverkehr eine strafbare Vergewaltigung wird.

      Weil BDSMler es gewohnt sind, auf die vorherige Einwilligung und ihr Andauern zu achten, sollten gerade wir damit überhaupt kein Problem haben. Was Geschlechtsverkehr anbelangt, schießen wir nach wie vor über die gesetzliche Forderung hinaus.

      Dass so wenige Menschen wissen, wie die derzeitige gesetzliche Regelung überhaupt aussieht, irritiert mich nach wie vor; das gilt für beide Geschlechter.
      Naja @Munro... wenn alle Bescheid wüssten, dann würden wesentlich weniger Leute Sex haben... Denn bei der Gesetzgebung kann es einem nur vergehen...

      Sorry für meine negative Meinung, aber sowohl das Strafmass als auch die Nachweisbarkeit sind nach wie vor das Nadelöhr... ich bin zumindest in so gut wie allen Fällen mit dem Mann alleine, mit dem ich Sex habe... und ob er nun im schlimmsten Fall ohne meine Einwilligung oder gegen meine Einwilligung in mich eindringt, kann ich im Nachhinein beides ohne Zeugen nicht glaubhaft beweisen...
      Hab nun nicht alles gelesen von Allen, daher beziehe ich mich auf die Eingangspost und TE

      Nix wird es ändern , weil Wir hier mit gegenseitigem Einverständnis agieren!

      Bezogen auf Opfer von Gewalt, aber Hallo , wurde auch verdammt noch mal Zeit.

      Aber ich über keine Gewalt im Spiel aus, ich belustige Sie und mich durch Unser tun,
      und das schmerz Sie sicherlich, aber ist von Gewalt so weit weg, wie Macces vom Ritz.
      Der Unterschied liegt hier doch in der gefühlten Lust, Gewalt bedeutet es gibt ein Opfer.
      Und mal von Vergewaltigungsphantasien abgesehen, die es sicherlich auf beiden Seiten gibt,
      existiert dieser Terminus 'Gewalt' für mich im Spiel nicht.

      Lust und Gewalt = Not Ever <> Lust und Schmerz = Aber sicher doch
      Aber da sind wir wieder mal an dem Punkt warum wir *Perverse* sind,
      und dauernd mit Gewalttätern und Schlägern verwechselt werden. :cursing:

      aber zu Jazz muss ich was sagen, das ist alles auslegungs Sache, war es immer , wird es immer bleiben.
      Gerate an den falschen Richter, und selbst ein leichte Vergehen kann Dich richtig kosten, aber komm an den richtig falschen und du kommst mit Mord durch, weil es als unnatürliche Todesfolge durch Fremdeinwirkung deklariert.
      Das alles ist so Grau, dass es schon ne Farbpalette dafür geben sollte.
      Es wird immer darauf ankommen welcher Anwalt/ welcher Richter/ welcher Verteidiger/ welche Tagesverfassung der Beteiligten et cetera.
      (Shakespeare: First thing to do, lets kill all the lawyers!)

      Jedenfalls ist die Änderung trotzdem ein guter Schritt.
      Recht und Rechtsprechung sind leider zwei verschiedene Dinge.

      Für uns "normal denkende BDSMler" wird sich nichts ändern, weil wir aufeinander achten und das Gegenüber und damit auch ein echtes "nein" respektieren.

      Der Ansatz an sich ist ja nicht verkehrt, aber ob es eine echte Verbesserung für Betroffene von sexuell ungewollten Übergriffen geben wird, bleibt abzuwarten.
      Im Übrigen wird wohl noch das eine oder andere Jahr vergehen, ehe unser Strafrecht angepasst wird. Jetzt wird ja erst mal drüber diskutiert, dann muss ein Entwurf her, der erst gelesen und beschlossen werden muss...

      Pirio schrieb:

      Shakespeare: First thing to do, lets kill all the lawyers!


      Strafverteidigung wird üblicherweise so lange als überflüssig angesehen, bis man sich selbst irgendeinem Vorwurf ausgesetzt sieht. Das wiederum kann schneller passieren, als man denkt.

      Das Zitat ist übrigens aus dem Zusammenhang gerissen. Die Äußerung stammt von Dick, dem Schlachter, seinezeichens Helfer von Cade, der ein Terrorregime nicht unähnlich dem der Roten Khmer errichten will. Einige Verse später wird ein Schreiber gehenkt, nur weil er schreiben kann.
      Now my name isn't Harry ...