Ob man einen Vertrag abschließt, oder nicht ist doch lediglich eine Sache der persönlichen Vorlieben. Mit Ernsthaftigkeit einer Beziehung, hat es nur dann zu tun, wenn ich diese hineininterpretiere.
Es war eine bewusste und auch von beiden gewollte und erarbeitete Entscheidung.
Schriftlich festgehalten in einmal Vertrag haben wir es nicht.
Ich hätte allerdings kein Problem damit meine Willensbekundung auch schriftlich fest zu halten.
Wenn dieses entfällt, bewegt man sich aber im Metakonsensbereich.snowflake schrieb:
. Der Möglichkeit um meine Freiheit zu bitten. Dieser Punkt entfällt dann für mich. Aus Spiel wird endgültiger ernst.
Ich habe auch ohne Vertrag, viele Rechte abgegeben, allerdings nie saß Gefühl dabei gehabt, derer beraubt worden zu sein.snowflake schrieb:
Durch die Unterschrift meiner Rechte beraubt.
Es war eine bewusste und auch von beiden gewollte und erarbeitete Entscheidung.
Schriftlich festgehalten in einmal Vertrag haben wir es nicht.
Ich hätte allerdings kein Problem damit meine Willensbekundung auch schriftlich fest zu halten.