Liebe Mitglieder, Juristen und Saul Goodman's
Folgende Fiktive Situation:
Ich bin mit meinem Auto unterwegs und z.b. im Kofferraum befindet sich Spielzeug, vorallendingen (lange) Peitschen, Sjambok etc. und komme in eine Verkehrskontrolle wo mit Sicherheit u.a. gefragt wird, ob ich Waffen mitführe. Mir ist klar, dass Dies Waffen sind die ich da mitführe, finde aber im Waffengesetz nichts darüber oder ich verstehe es nicht (Juristendeutsch war nie mein Fall).
Fällt sowas unter das Waffenrecht und muss damit angeben oder wie?
Oder:
Ich weiss das reden Silber ist und schweigen Gold sowie das die Herren und Frauen von der Polizei nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug in den Kofferraum oder Handschuhfach sehen dürfen (Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, Warndreieck und Signalwesten liegen unter dem Beifahrersitz).
Schonmal einen Dank für die Antworten
Sollte das hier das Falsche Unterforum sein, bitte verschieben. Sorry
Folgende Fiktive Situation:
Ich bin mit meinem Auto unterwegs und z.b. im Kofferraum befindet sich Spielzeug, vorallendingen (lange) Peitschen, Sjambok etc. und komme in eine Verkehrskontrolle wo mit Sicherheit u.a. gefragt wird, ob ich Waffen mitführe. Mir ist klar, dass Dies Waffen sind die ich da mitführe, finde aber im Waffengesetz nichts darüber oder ich verstehe es nicht (Juristendeutsch war nie mein Fall).
Fällt sowas unter das Waffenrecht und muss damit angeben oder wie?
Oder:
Ich weiss das reden Silber ist und schweigen Gold sowie das die Herren und Frauen von der Polizei nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug in den Kofferraum oder Handschuhfach sehen dürfen (Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, Warndreieck und Signalwesten liegen unter dem Beifahrersitz).
Schonmal einen Dank für die Antworten
Sollte das hier das Falsche Unterforum sein, bitte verschieben. Sorry