Gesetzliche Definition von Waffen

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      Gesetzliche Definition von Waffen

      Liebe Mitglieder, Juristen und Saul Goodman's ;)

      Folgende Fiktive Situation:

      Ich bin mit meinem Auto unterwegs und z.b. im Kofferraum befindet sich Spielzeug, vorallendingen (lange) Peitschen, Sjambok etc. und komme in eine Verkehrskontrolle wo mit Sicherheit u.a. gefragt wird, ob ich Waffen mitführe. Mir ist klar, dass Dies Waffen sind die ich da mitführe, finde aber im Waffengesetz nichts darüber oder ich verstehe es nicht (Juristendeutsch war nie mein Fall).

      Fällt sowas unter das Waffenrecht und muss damit angeben oder wie?

      Oder:
      Ich weiss das reden Silber ist und schweigen Gold sowie das die Herren und Frauen von der Polizei nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug in den Kofferraum oder Handschuhfach sehen dürfen (Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, Warndreieck und Signalwesten liegen unter dem Beifahrersitz).

      Schonmal einen Dank für die Antworten ;)



      Sollte das hier das Falsche Unterforum sein, bitte verschieben. Sorry ;)
      Also das Standard BDSM Equipment dürfte nicht unter den Begriff Waffe fallen, nicht mal ne Bullwhip mit der man wirklich jemanden schwer verletzen oder gar (Schlag an den Hals, Umschlag, würgen) töten könnte.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      ich denke mal selbst wenn sie im kofferraum entdeckt werden und man gefragt wird, muss man ja ihnen ja nicht direkt erzählen "weil ich damit gleich meine freundin schlagen will"

      bei einer gerte ist es wohl mehr als klar, wozu man diese einsetzen kann. bei einer peitsche ist schon etwas mehr kreativität gefragt. aber ich denke selbst da kann man genug ausreden finden, ohne dass man der sache genauer nach geht ;)
      Frei sein heißt wählen können, wessen Sklave man sein will.
      (Jeanne Moreau)
      Ist doch ganz einfach ^^ man ist Vertreter von Sexspielzeug und macht den Polizisten gleich ein Angebot. ^^

      Mehr Gedanken würde ich mir eher bei anderen Dingen machen, als das übliche Schlagzeug. Also Handschellen, Ketten, Seile, Klebeband, Masken und Co. bei einer Kontrolle und natürlich wenn Subi im Kofferraum oder im Käfig sitzt. :rolleyes: :whistling:
      Hab noch was vergessen ...
      Eine bullwhip würde ich persönlich als gefährlichen Gegenstand einordnen sowie baseballschläger oder div. Küchen und Gartengeräte.

      Wenn ich z.b eine Mistgabel oder eine Motorsäge im Kofferraum liegen habe ist es ja auch keine Waffe auch wenn es unter Umständen dazu zweckentfremdet werden kann. Was wir ja nicht vor haben!
      Aber wenn man will kann man doch eigentlich alles als "waffe" einsetzen.

      Darf man peitschen eigentlich ins Handgepäck nehmen im Flugzeug?
      Waffen sind laut Gesetz alle Gegenstände, die im Waffengesetz Erwähnung finden. Also Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen und die allseits beliebten verbotenen Gegenstände. Ein Bogen oder eine Armbrust zählen zu den Sportgeräten. Ebenso Harpunen. Diese darf man aber nicht führen. Infos dazu findest du in der Waffenverordnung.
      Peitschen und Schlagwerkzeuge wie Rohrstöcke und was sonst noch so zu "unseren" Spielzeugen gehört sind keine Waffen. Aber um sicher zu gehen wirf einen Blick auf die Liste der verbotenen Gegenstände. Frag Onkel Google, der hlift weiter.
      Handschellen darf übrigens in der BRD jeder 14-jährige besitzen und auch führen. Man wird halt mal blöd gefragt was man damit vor hat, aber sonst kein Problem. Hatte auch schon mal eine Kontrolle mit Spielzeug. Mir wurde nix abgenommen.
      Wer mit mir spielt, ist selber schuld.
      Erstmal ein grosses Danke für eure Gedanken, Kopfkino-Vorlagen usw. :thumbup:

      Gentledom schrieb:

      nicht mal ne Bullwhip mit der man wirklich jemanden schwer verletzen oder gar (Schlag an den Hals, Umschlag, würgen) töten könnte.

      Danke für die portion ironie :) ist mir auch durch den kopf gegangen...

      Vergissmeinnicht schrieb:

      Ich kann aber gerne für dich nachfragen

      Das wäre Super, schonmal im Vorraus ein Dankeschön :blumen:

      Vergissmeinnicht schrieb:

      Darf man peitschen eigentlich ins Handgepäck nehmen im Flugzeug?

      Auch eine intersante frage... aus eigener erfahrung hatte ich nie probleme damit diese im normalen gepäck aufzugeben, weder mit dem zoll/customs oder airline....
      Im Zweifel empfiehlt es sich, die in Frage kommenden Gegenstände in einem abschließbaren Behältnis verschlossen zu transportieren. Das gilt natürlich nur für diejenigen Gegenstände, die grundsätzlich erlaubt sind, die zu führen aber verboten ist. Also z.B. Schlagstöcke, die ja gerne auch im BDSM verwendet werden für Rollenspiele.

      Die Frage nach Waffen und gefährlichen Gegenständen wird natürlich nicht dem 60-Jährigen Sparkassen-Direktor im Anzug gestellt, sondern der Gruppe junger Erwachsener ausländischer Abstammung im 5er BMW, und die werden sowieso beim ersten Grund durchsucht. Diesem Aufzug entspricht der BDSMler wohl eher weniger. Wer nicht gerade ein Schild um den Hals hängen hat, wird keine Aufmerksamkeit erregen. Er sollte nur vielleicht vermeiden, die Polizisten mit der Nase auf den Schlagstock oder das Klappmesser zu stoßen, die im Kofferraum liegen, ohne dass sie verschlossen sind.

      Die Kombination aus verdammter Höflichkeit, minimaler Kommunikation, Einsicht in offensichtliches und schon erwiesenes Fehlverhalten (über das Stopp-Schild gefahren und klar gesehen worden, geblitzt worden) und im Rest zu lügen oder zu schweigen genügen eigentlich, um Schlimmeres zu verhindern. Die üblichen Kontrollen übersteht man selbst dann gut, wenn man einfach gar nichts sagt. Man sollte nur wissen, zu welcher Kooperation man verpflichtet ist und zu welcher nicht.

      @Herr Basti: Soweit ich weiß, sind die Hürden zur Durchsuchung des Autos nicht besonders hoch. Ein Anfangsverdacht genügt, und die Polizei kann selbstständig ohne Richterbeschluss an Ort und Stelle das Auto durchsuchen. Deswegen möglichst wenig sagen, dann sagt man wenig Belastendes. Es ist eben ein Balance-Akt zwischen unhöflich wirkender Wortkargheit (kann man sich oft nur leisten, wenn man wirklich nichts zu verbergen hat) und Selbstbelastung.
      @Munro

      vielen dank für deinen post.

      Munro schrieb:

      Die Frage nach Waffen und gefährlichen Gegenständen wird natürlich nicht dem 60-Jährigen Sparkassen-Direktor im Anzug gestellt, sondern der Gruppe junger Erwachsener ausländischer Abstammung im 5er BMW

      Bei mir heute morgen war es die legale und vom tüv per sondergutachten eingetragende sportschalldämpferanlage :)

      Munro schrieb:

      Soweit ich weiß, sind die Hürden zur Durchsuchung des Autos nicht besonders hoch.

      Munro schrieb:

      Deswegen möglichst wenig sagen, dann sagt man wenig Belastendes.


      Gefahr im Verzug ist immer Standartsatz bei denen und lasse auch den Grund protokolieren. Wie ich schon im Eröffnungspost geschrieben hatte, verfahre ich nach dem Prinzip "Reden ist silber, schweigen ist gold" gepaart mit einem blöden Gesicht.

      Munro schrieb:

      Im Zweifel empfiehlt es sich, die in Frage kommenden Gegenstände in einem abschließbaren Behältnis verschlossen zu transportieren.


      Das stelle ich mir bei bestimmten instrumenten die ich habe, als schwierig vor (z.b. sjambok mit 54 zoll bzw 137 cm) zudem da ich nicht wirklich platz im kofferraum habe wegen der endstufe und bassrolle.
      Bei Gefahr in Verzug aufgrund eindeutiger Hinweise (Geruch nach Cannabis oder Alkohol) kann auch dazu führen dieser Aufforderung nachkommen zu "müssen"
      Und sitzt jemand gefesselt in einem Käfig im Kofferraum oder es kommen entsprechende Geräusche aus dem Kofferraum, dürfte das wahrscheinlich für einen eindeutigen Hinweis ausreichen.
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      Muss man den Kofferraum öffnen?
      Bei einer normalen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten nicht ohne weiteres in den Kofferraum schauen. Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden. Ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die Polizeibeamten den Kofferraum nur bei Gefahr im Verzug öffnen lassen. Diese ist dann anzunehmen, wenn die durch die Anrufung des Richters bedingte Zeitverzögerung den Zweck der Durchsuchung vereiteln würde. Die Polizeibeamten müssen zudem einen begründeten Verdacht für eine rechtswidrige Tat oder eine rechtswidrige Handlung haben. Allgemeine Berufserfahrung genügt nicht zur Begründung eines solchen Verdachts. Auch nicht die Weigerung, sie freiwillig nachschauen zu lassen. Hier kommt die Polizei gerne mit der Bitte den Verbandskasten und das Warndreieck zu zeigen dennoch oft dazu, einen Blick in den Kofferraum zu werfen.


      Hätten wir dieses nun auch geklärt ^^

      Übrigends dient die Frage nach Verbandskasten und Warndreieck unter anderem dazu, seitens der Polizisten einzuschätzen, ob der Fahrer im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist. Wer aussteigt und sich bereits an der Fahrertür festhalten muss, um nicht zu stürzen, vermittelt sicherlich nicht den Eindruck des perfekten Kraftfahrers, sondern vielmehr den eines alkoholisierten Verkehrsteilnehmers.
      [IMG:http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_aufsitzrasenmaeher.gif]
      Sämtliche Schreibfehler sind volle Absicht.
      Addiert ergeben sie eine unterschwellige Botschaft, mit der wir die Weltherrschaft an uns reißen werden.
      @AdminE

      genau so hatte es vor jahren mein anwalt auch so erklärt und dem entsprechend ist das ganze zeug untern beifahrersitz , danke für den text.

      @Elsa

      wenn es beiden spass macht und der sicherheitsaspekt gegeben ist (nicht öffentlicher verkehrsraum), kann dies doch sehr reizvoll sein :)