Thema Safeword - Beurteilung aus juristischer Perspektive

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      Thema Safeword - Beurteilung aus juristischer Perspektive

      Liebes Forum,

      Gentledom äußerte schon öfter seine juristische Einschätzung zum Thema Safeword, wie u. a. hier:

      Gentledom schrieb:

      Spielen ohne Safeword birgt für Dom das Risiko eine Straftat zu begehen, weil in dem Fall jedes Aua und Nein als Entzug der vormals gegebenen Einwilligung gewertet werden kann. Gibt es ein Safeword ist der Entzug der Einwilligung faktisch geregelt und man kann das "Nein" und "Aua" ignorieren, sofern keine weiteren Anhaltspunkte hinzukommen (dann kann man Sub an das Wort und die Ausstiegsoption erinnern und ist wieder auf der sicheren Seite).

      Mir ist die Argumentation nicht ganz eingängig. Ich kann ja verstehen, dass mit einem Safeword eine klarerer Regelung besteht. Doch wenn beide darin einwilligen, ohne Safeword zu spielen und die Lautäußerung "AUA!" mit zum gewöhnlichen "Spiel" gehört, so kann doch unmöglich ein Richter so dämmelig sein, dies als Einwilligungsentzug zu werten, oder? Es will mir einfach nicht in den Kopp'! Doch ich bin ja auch kein Jurist. Daher möchte ich mit diesem Thread mich an die Juristen unter uns wenden und fragen, ob ihr das genauso wie Gentle seht - und ob ihr mir das nochmals mit anderen Worten erklären könnt, so dass ich es vielleicht endlich, endlich mal verstehe! :dash:

      Vielen Dank vorab und liebe Grüße,
      Luna
      Dann mal eine entspannte Erklärung, ich kopiere dazu mal ein paar Ausführungen von der Hauptseite ein, die im Kontext Metakonsens erfolgt sind:

      Alle „normalen“ BDSM Handlungen sind nach dem deutschen/österreichischen Recht erlaubte Handlungen, sofern der devote Part hierzu eingewilligt hat. Nur extremste Spielarten, welche in meinen Augen nicht mehr unter BDSM fallen, sind strafbar (lebensgefährliche Amputationen etc.). Der Grund hierfür ist, dass nach deutschem Recht (ich beschränke die folgenden Ausführungen hierauf) die eigenen Freiheiten/Rechte zu einem großen Teil dispositiv sind. Dies bedeutet, dass ein Mensch der bei klarem Verstand ist, dazu seine Einwilligung geben kann, sich von einem anderen zum Beispiel auspeitschen zu lassen. Normalerweise ist dies eine Körperverletzung. Der § 228 StGB regelt aber, dass bei dem Vorliegen einer wirksamen Einwilligung keine Strafbarkeit vorliegt. Die Gesetzeslage sieht jedoch zwingend vor, dass die Einwilligung frei widerruflich sein muss.


      gentledom.de/schlagwoerter/sonstiges/metakonsens/

      Wie kann also jemand ohne ein Safeword seine Einwilligung widerrufen? Da es keine klare Regelung gibt, kann im Zweifel jede Handlung die als Widerruf zu interpretieren sein könnte bereits die Voraussetzung des Entzugs der Einwilligung erfüllen.

      Ein Beispiel

      A und B haben kein Safeword. A sanktioniert B mittels einer Peitsche, sie schreit laut Aua bei einem Schlag den sie als unangenehm empfindet und will die Bestrafung nicht mehr ertragen. Nun kann man sagen das Aua war die Willenserklärung, dass die Einwilligung entzogen wird, denn Aua wollte B sicher nicht, sie hatte sich doch auf eine geile und nicht schmerzhafte Session gefreut! A und B setzen sich danach zusammen und reden über die Session und ihr "Vergehen" wofür es die Bestrafung gab. B sieht ein, dass die Sanktion gerechtfertigt war und meint im Nachgang, dass die Schläge von A doch in ihrem Sinne waren, sie will ja eine gute Sklavin werden.
      Man könnte nun denken, hey alles super, rein rechtlich ist dem aber nicht so ;) Im Gegensatz zum Zivilrecht (§ 185 BGB), ist eine nachträgliche Genehmigung im Strafrecht bedeutungslos, also ihre nachträgliche Legitimation ist nicht wirksam.

      Nun kann man sagen, ach das ist doch egal, sie wird ihn ja nicht anzeigen... stimmt aber wenn sie sich trennen und die Trennung ist unschön und sie haben darüber zum Beispiel per Mail geschrieben, schwups hat sie etwas womit sie A ein Strafverfahren an den Hals werfen kann, ganz ohne Aussage gegen Aussage sondern mit einem schriftlichen Beweis. Alternativ schafft man sich bei/nach der Trennung den Beweis via Konversation über das Ereignis, er wird nicht mal wissen wenn er drüber schreibt was er damit gerade eingeräumt hat. Wer ohne Safeword spielt dürfte zudem in einer Verhandlung (selbst wenn er zu Unrecht angeklagt ist) schlechtere Karten haben, das ist aber eine rein persönliche Einschätzung.

      Mir ist zumindest aus NRW eine Entscheidung bekannt in der ein Richter ein "Nein" wie auch eine zusammengekauerte Körperhaltung bei Spielen ohne Safeword als Entzug der Einwilligung verstand und alles was danach kam somit nach dem Strafgesetzbuch sanktioniert wurde. Was in meinen Augen auch vollkommen korrekt ist. Wer sich darauf einlässt und Sub den einfachen Ausstieg verwehrt, muss eben damit rechnen, bei einer Grenzüberschreitung auch ohne Absicht abgeurteilt zu werden.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Wenn ich im Hinterkopf hätte, besser einen Anwalt mitnehmen zu müssen um Intimität erleben zu können, würde ich lieber ganz auf diese verzichten. Ich WILL mich rechtlich nicht absichern, wenn ich jemandem nahe sein will. Wird das Vertrauen, welches ich vorleiste, missbraucht, war meine Entscheidung falsch diesem Menschen zu vertrauen. Er war es dann schlicht und einfach nicht Wert.

      Natürlich, wenn es dumm läuft, muss ich die Folgen tragen - aber lieber gehe ich das Risiko ein als mich mit solchen unromantischen Überlegungen zu quälen und jede Liebessaat durch Vernunft und Juristerei zu vergiften.
      @Siggy.Freund In diesem Thread geht es nicht darum, ob man beständig als 'BDSM-Normalo' die juristischen Finessen mitdenken sollte, sondern wie Juristen das Thema Safeword und Rechtssicherheit (oder was auch immer das richtige Fachwort ist) beurteilen. Das hat somit nichts mit Moral oder persönlichen Vorlieben zu tun - auch wenn ich deine Argumente prinzipiell sehr gut nachvollziehen kann. :)

      Siggy.Freund schrieb:

      mich mit solchen unromantischen Überlegungen zu quälen und jede Liebessaat durch Vernunft und Juristerei zu vergiften.


      Sorry meine Romantik und Lust hängt nicht davon ab, ob ich mit oder ohne ein Safeword spiele, sondern von der Frau, unseren Aktionen (oder direkt ausgedrückt Geilheit und Offenheit) und meinen Gefühlen. Ein Spiel ohne Safeword nun als romantisch zu verklären, weil man sich ja so sehr vertraut, finde ich sehr freundlich ausgedrückt gefährlich.

      Ich finde es weder zu viel verlangt ein Safeword bei einer fremden Person zu vereinbaren noch ein Kondom überzuziehen, geht beides verdammt schnell und gibt beiden weitaus mehr Sicherheit als "ohne" :)
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      @Gentledom: für erstere Aussage würde ich dir wahnsinnig gerne ein dickes, fettes Like verpassen. ^^ Denn bei Safwordvereinbarungen geht es m. E. ebenfalls nicht um Romantik oder Vertrauen oder... sondern darum, die höchstmögliche Sicherheit für alle zu erzielen. Das kann, wie z. B. in meinem Fall, aber auch bedeuten darauf zu verzichten - wenn man in bestimmten Situationen nicht in der Lage ist, es zu nutzen.
      @Luna: Hast du es nach Gentledoms Erklärung verstanden bzw. ist es nun logischer für dich?
      Dann versuche ich es nämlich gleich gar nicht mehr es anders zu erklären. (Faulheit lässt grüßen ^^ )


      OT:

      Gentledom schrieb:

      Alle „normalen“ BDSM Handlungen sind nach dem deutschen/österreichischen Recht erlaubte Handlungen,


      @Gentledom: Ich würde das österreichische Recht weggelassen.
      Leider ist hier die Rechtslage nicht so einfach bzw. nicht wirklich geklärt. :(
      Es sind eigentlich (fast) nur Spekulationen, was nun wirklich rechtlich zulässig ist und was nicht.
      Kemmts lei eina in die Stubn! :dance:

      Do spüt die Musi!

      Neugierde schrieb:

      Leider ist hier die Rechtslage nicht so einfach bzw. nicht wirklich geklärt.


      Stimmt also normal ist evtl wirklich das falsche Wort, laut denen mit denen ich mich unterhalten habe, sind die soften bis mittleren Spielarten wohl legal/akzeptiert. Wobei es da viel Unsicherheit gibt... vielleicht finden wir ja mal einen Juristen aus Österreich (und auch der Schweiz wo es wohl nochmals komplizierter ist) der uns auch dafür eine Erklärung schreibt.
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      @Neugierde Um ehrlich zu sein, nicht so ganz... Denn wenn ich bedenke, dass ich auch bei OPs massiv körperlich verletzt werde und beispielsweise einen Unfall habe, bei dem ich bewusstlos bin, so kann ich zu einem solchen Zeitpunkt mein Einverständnis zur Körperverletzung (=NotOP) nicht im Vorfeld geben. Ergo müssten auch die Chirurgen mit einem Bein im Knast stehen. Warum sitzen dann aber so wenig Chirurgen real im Gefängnis?

      Desweiteren habe ich noch nie als Patient erlebt, dass ein Artz mit mir ein Safewort zum Abbruch einer Behandlung vereinbarte, um während eines Eingriffes die Konsensualität des Vorgangs abzusichern. Und ich versichere hiermit: nicht alles lief (bei mir) immer einvernehmlich ab.
      Zudem scheinen Lautäußerungen wie "Aua" und "Nein" diese Berufsgruppe ebenso wenig zu beeindrucken wie das Keuchen von "Mayday" oder "verdammte Scheiße, das tut sau weh und ist nicht nur wie angekündigt ein kleiner Pieks".
      Einzig und allein der Satz "Ich entziehe Ihnen mit sofortiger Wirkung mein Einverständnis zur Behandlung" hat gewisse Chancen, einen Abbruch der "Session" zu erwirken. Dieser "Code" wird einem als Patient nicht im Vorfeld mitgeteilt... darauf muss man selbst kommen.

      Wenn ich hingegen in einer Session im BDSM Kontext äußern würde "Ich glaube, ich brauche einen Arzt" so würde JEDER ansatzweise vernünftig tickende Mensch die Handlungen unverzüglich unterbrechen und die Notfallmaßnahmen einleiten - egal, ob dieser Satz als Safewort vereinbart wurde oder nicht.

      Könnt ihr ansatzweise meine Gedankenverstrickungen nachvollziehen?
      Ärzte retten Leben ;) Das kann man nur bedingt vergleichen mit einem "Spaßding" wie BDSM.

      Aber gut ich nehme es dennoch auf. Also wenn ich bewusstlos bin und die Ärzte wollen einen Eingriff machen der nicht zwingend erforderlich ist, dann werden meine nächsten Angehörigen oder meine Patientenverfügung zu Rate gezogen und diese ersetzen dann meinen Willen, da ich den ja nicht äußern kann. Grundsätzlich hat ein Arzt meines Wissens nach eine Aufklärungspflicht was seine Handlungen anbelangt. Keine Ahnung obs da ne Bagatellgrenze gibt (Einrenken, Spritze setzen), ich meine aber nicht. Aber gegen den Willen einer erwachsenen und geistig gesunden Person dürfen die mal so gar nichts.

      Ein Patient kann also immer aus dem Behandlungszimmer rausgehen (kann die fixierte Sub das), körperlich eine Abwehrhaltung einnehmen (Noch immer habe ich es nicht geschafft, dass meine Sub ihre Hände nicht doch ab und an vor den Po hält wenn es etwas mit dem Rohrstock gibt, ergo das wäre wohl ohne Safeword eine Abwehrhaltung), sagen nein das machen sie nicht (ersetze evtl durch Du wenn man den Arzt oder Dom duzt), Stop, usw... all das erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen der von dir erwähnte Satz @Luna ist richtig aber nicht nötig. Wenn also ein Arzt mit einer Spritze ankommt und du sagst ihm "legen die das Teil weg ich will das nicht" dann darfst du wenn er es doch einsetzen will in Notwehr handeln und ihm eine scheuern :D

      Wenn Sub also weder fixiert ist, noch bedroht wird oder das Gefühl haben könnte bedroht zu werden, noch die Erfahrung gemacht hat, dass Dom sie körperliche überwältigen hat um seinen Willen durchzusetzen und wenn man dann noch annehmen würde, dass es für die Gesundheit der Sub ebenso wichtig wäre BDSM zu haben wie einen ärztlichen Heileingriff, dann wären die beiden Sachen evtl vergleichbar.

      Der ärztliche Heileingriff kann aber auf Wiki nachgelesen werden.

      Wenn jemand Ahnung vom Thema Strafrecht (bin eben nur ein Zivilrechtler) oder Arztrecht hat bitte übernehmen, ist nicht meins und ich will mich da gerade auch nicht einlesen.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Gentledom schrieb:

      Grundsätzlich hat ein Arzt meines Wissens nach eine Aufklärungspflicht was seine Handlungen anbelangt.

      Es gibt Debatten darüber, auf welche Weise man Patienten am Besten aufklärt. Bei OP's gibt es die Bögen. Doch wer kennt es nicht, dass der Zahnarzt zu einem sagt "es tut gleich ein wenig weh" was gleichbedeutend ist mit: "bereite dich auf die Schmerzen des Monats vor". Ist das noch Aufklärung? Für mich nicht. Es ist Irreführung. Doch viele Patienten würden mit noch größerer Anspannung reagieren, hörten sie "gleich tut's mördermäßig weh", so dass man sich zumeist für die Verharmlosung bei der sog. "Aufklärung" entscheidet.


      Gentledom schrieb:

      Aber gegen den Willen einer erwachsenen und geistig gesunden Person dürfen die mal so gar nichts.... Wenn also ein Arzt mit einer Spritze ankommt und du sagst ihm "legen die das Teil weg ich will das nicht" dann darfst du wenn er es doch einsetzen will in Notwehr handeln und ihm eine scheuern

      Jüngst wurde meine Freundin operiert. Der Arzt glaubte ihr nicht, dass sie von der Narkose nichts spürt und schnitt - trozt Protest und Gebrüll. In so einem Fall ist es ebenfalls nicht ratsam aufzustehen und zu gehen oder den Arzt zu schlagen, schließlich steckt das Skalpell im Bein. Sicherlich könnte man diesen Menschen anzeigen. Doch da scheiter's dann eben daran: Wie beweisen, dass die Narkose nicht wirkte und sie rumbrüllte?


      Damit komme ich zum nächsten Kapitel der Safewordvereinbarungs-Luna-versteht-Jura-nicht-Debatte: was bringt diese ganze Vereinbarung, wenn Sub aus Gehässigekeit behauptet, sie habe das Safeword verwendet und der andere nicht darauf geachtet?
      Was ist der Unterschied zu dieser Behauptung und der, man habe mit der Lautäußerung "Aua" sein Einverstädnis zur Handlung entzogen? Denn so einen Vorwurf halte ich für genauso an den Haaren herbeigezogen, wie ersteren - und ebenso schwer nachweisbar. ;)
      Österreich: in eine medizinische Behandlung kann man nur selbst einwilligen. Eingriffe, die nicht unmittelbar (lebens) notwendig sind, werden dann nicht gemacht.

      Zu beweisen, dass man eine bestimmte Handlung nicht bzw. nach anfänglichem Einverständnis doch nicht mehr wollte, und das auch für den anderen erkennbar war, ist schon bei ganz realen und schwerwiegenden Straftaten wie Vergewaltigungen oder häuslicher Gewalt sehr schwierig. Das sind lange, schmutzige, unerträgliche Prozesse für die Opfer, das zu "beweisen" oder glaubhaft zu machen. Das Beispiel mit dem Aua sehe ich maximal als theoretisches Gedankenspiel.
      Grundsätzlich sind die Ausführungen von @Gentledom meiner Meinung nach richtig bezüglich Ärzten und Eingriffen.
      Es ist ja trotzdem eine Körperverletzung, nur habe ich dann im weiteren Schritt eine Einwilligung oder eine Rechtfertigung (zB beim bewusstlosen Unfallopfer).

      Luna schrieb:

      Wenn ich hingegen in einer Session im BDSM Kontext äußern würde "Ich glaube, ich brauche einen Arzt" so würde JEDER ansatzweise vernünftig tickende Mensch die Handlungen unverzüglich unterbrechen und die Notfallmaßnahmen einleiten - egal, ob dieser Satz als Safewort vereinbart wurde oder nicht.


      Vielleicht ist es auf der Beweisebene für dich leichter zu verstehen @Luna. :)
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter bei diesem Satz, egal ob Safewort oder nicht, Dom straffrei davonkommen lässt.
      Außer Dom kann beweißen, dass das zum Spiel gehört hat. (zB Emails über das geplante Klinik-Spiel)
      Ist es offensichtlich, dass Sub in Gefahr ist und Dom handelt nicht, wird es ziemlich schwer für Dom.
      Zumindest würde ich dann von einem Fahrlässigkeitsdelikt ausgehen.

      Generell ist mit Safewort einfach leichter zu beweisen, ab wann Dom eine Grenze überschritten hat.
      Hat man keines, wird ein Richter wohl auch ein "Nein", "Stopp" etc. so verstehen, dass man wirklich stoppen wollte.
      Es ist eben schwierig zu beweisen, dass vereinbart wurde, dass ein "Nein" nicht zählt und dann muss man davon ausgehen, dass ein vernünftiger Mensch in der gleichen Lage das Spiel abgebrochen hätte, weil er zumindest nicht sicher sein konnte, dass Sub das wirklich will.

      So oder so ist meiner Meinung nach Dom vor Gericht eher im Nachteil. :/
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      Luna schrieb:

      trozt Protest und Gebrüll.


      Yep und deswegen war es eine Straftat

      Luna schrieb:

      Doch da scheiter's dann eben daran: wie beweisen, dass die Narkose nicht wirkte und sie rumbrüllte?


      Das beurteilt dann ein Gericht und in der Regel sind ja noch andere dort die es mitbekommen haben, einen Meineid für den Chef oder Kollegen leisten, das tun weit weniger Menschen als man denkt.

      Aber das gleiche Problem haben BDSMler ja auch. Zwei Aussagen vor einem Gericht. In der Tendenz gehe ich aber davon aus, dass einige Richter eher einem Arzt glauben und auch eher einer "hilflosen" Frau die bei einem "bösen" Sadisten war. Umso wichtiger ist es ja die Sachen zu klären, kann man ein Safeword nachweisen oder zumindest glaubhaft machen dürfte das einige dieser Richter positiv beeinflussen.

      Also nehmen wir an eine Sub würde mir eins auswischen wollen, dann würde uns der Richter vernehmen und die sind geübt darin Lügen aufzudecken, nein 100% schaffen sie nicht aber doch sehr viel. Auch kann man als Dom durchaus Zeugen benennen mit welchen man hart, intensiv und mit einem Safeword gespielt hat und diese Zeugen werden womöglich auch gebeten eine Einschätzung abzugeben.

      Wenn es aber kein Safeword gibt reicht es aus, dass Sub XY wirklich nicht wollte und das glaubhaft zu machen ist leichter als dein Szenario. Zumal man ja meist mit Sub nach der Session auch mal mailt/simst/etc der Bruch des Safewords wäre hier sicher thematisiert worden, ein metakonsensuales Spiel nicht unbedingt.

      Safeword = Mehr in der Hand aber eben nicht = 100% Sicherheit
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      Neugierde schrieb:

      So oder so ist meiner Meinung nach Dom vor Gericht eher im Nachteil.


      Das sehe ich nicht so. Im Zweifel für den Angeklagten. Kann man einiges anführen (Spiel nur mit Safeword, detaillierte und schlüssige Zeugenaussage, am besten noch Aussagen von Exspielpartnerinnen, usw) dann sehe ich hier ziemlich gute Chancen. Zudem sind Richter durchaus in Verhörsituationen geübt und ein guter Anwalt kann hier auch sehr hilfreich sein (naja eigentlich sollte auch die Staatsanwaltschaft neutral sein sie hinterfragen beim Opfer aber meiner Erfahrung nach deutlich weniger, auch wenn es durchaus mal vorkommt).

      Wenn natürlich ein Dom in einem Forum oder in einer privaten Konversation schreibt (welche dem Gericht vorliegt), nein ich lehne ein Safeword ab, naja ich denke das wird seine Chancen beim besten Willen nicht erhöhen ;) und ich denke mir, das passt dann auch. Er ist erwachsen er kennt das Risiko für beiden Seiten wenn das Gericht dann eine Fehleinschätzung unterliegt weil es die Person nach den Aussagen für narzistisch (was ins Täterbild passen dürfte) hält ist das eben der Preis für das Spiel ohne Safeword. Das bedeutet nicht ich gönne es den Leuten aber ich will eben klar aufzeigen es kann so laufen, das Safeword schützt beide, wenn auch in seiner Art sehr unterschiedlich.
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      Gentledom schrieb:

      das Safeword schützt beide, wenn auch in seiner Art sehr unterschiedlich.

      In meinem Fall bestreite ich das. Bei mir fällt recht schnell das Sprachzentrum aus. Das kommuniziere ich natürlich im Vorfeld. Wenn also der andere weiß, dass ich nicht reden kann, aber dennoch so eine Vereinbarung nach dem Motto "Im Notfall sag' was" mit mir treffen wollte, :pillepalle: fände ich das wahnsinnig hirnrissig. Wie kann denn ein Safeword beide absichern, wenn schon von Anbeginn klar ist, dass es im Zweifel nicht angewendet werden kann?

      Luna schrieb:

      Wie kann denn ein Safeword beide absichern, wenn schon von Anbeginn klar ist, dass es im Zweifel nicht angewendet werden kann?


      Neben dem Safword kann auch mit Zeichen gearbeitet werden.

      Wenn du aber gar nicht kommunizieren kannst gehst du aber auch dein Dom in einer Session ein erhöhtes Risiko ein, wenn ihr euch dessen bewusst seid und es so wollt spricht doch nichts dagegen. Zumal du dir sicher deinen Dom sehr genau aussuchst und darauf achtest in Hände zu kommen die mit der Situation umgehen können, wir kennen uns ja ein wenig und ich mache mir da bei dir wenig Sorgen ;)

      Dennoch ist und bleibt jede Einschränkung immer ein Gefahrenpotential, egal ob es eben die Fähigkeit ist selbst auszusteigen oder es eine Herzkrankheit ist welche physiologische Folgen hat. Umso wichtiger ist es solche Dinge vorab zu kommunizieren.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      @Gentledom: Stimmt natürlich. Ich bin gerade von einem nicht so umtriebigen Dom ausgegangen. ;)
      Dann würde ein unerfahrener Dom wohl eher weniger Zeugenaussagen und Exspielpartner haben, die für ihn aussagen könnten.

      @Luna:
      Dann wäre die Vereinbarung wirklich sinnlos, ein Safeword zu verwenden.
      Es käme aber vielleicht die Frage auf, ob es ein Zeichen vereinbart wurde, dass den Abbruch signalisiert.
      Gibt es auch das nicht, muss Dom sehr genau auf dich achten und im Zweifel abbrechen.
      Gerade wenn Dom weiß, dass man nicht sprechen kann oder sonst irgendwie kommunizieren kann, ist das Safewort/-zeichen natürlich keine Absicherung.
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