Körperstrafe als Alternative vorstellbar?

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      Körperstrafe als Alternative vorstellbar?

      Hi, als grosser Freund von Judicial/Military/Corpun Geschichten schwirren mir folgende Gedanken durch den Kopf:

      Eines vorweg: ich weiss, dass dies nur ein Gedankenspiel ist, da Deutschland bzw. Europa die Menschenrechte anerkennen/umsetzen sowie die EU-Charta, wo dieses was ich hier als beschreibe, illegal ist.




      Wäre es euch vorstellbar, objektiv gesehen, die Körperstrafe als Alternative ins Rechtssystem einzubringen?


      Ein Beispiel:

      Die/Der Verurteilte wird (Grund ist egal) zu
      • 10 Monaten Knast oder
      • 10.000 € Geldstrafe oder
      • 100 Rohrstockhieben (die unter kontrollierten Bedingungen und medizinischer Aufsicht vollstreckt wird, vglb. wie in Singapur/Malayasia)
      verurteilt, aber die Art der Bestrafung auswählen kann oder gar kombinieren, auch nachträglich wenn den/die Deliquenten/Deliquentin/Arzt mitten bei der Vollstreckung diese abbricht und die "Reststrafe" sich neu zusammen setzt.


      Ich bin dann mal auf eure Antworten gespannt :)


      LG

      Basti
      Klares Nein von mir. Das wäre ein herber rückschritt in dunkle Zeiten.

      Zu der so lax hingelegten Singapur und Malaysia machen das Sache, so einfach ist das da mit dem prügeln auch nicht mehr. Dazu muss man schon richtig was ausgefressen haben.

      Beide also Singapur wie auch Malaysia sind Mitglieder der ASEAN! Das setzt LEGAL vollzogene Prügelstrafen noch mal zusätzlich höher und bürokratischer an. Es gibt sie noch aber selten und oft eben nicht mehr in übereinstimmung mit geltendem Recht.

      ZITAT:

      Im November 2007 verabschiedete der Verband Südostasiatischer Staaten (Association of Southeast Asian Nations, ASEAN) eine Charta, in der sich die Mitgliedsstaaten auf gemeinsame Prinzipien wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verständigten. Bis 2015 soll auf dieser Basis eine sicherheitspolitische, wirtschaftliche und soziokulturelle Staatengemeinschaft entstehen. Darüber hinaus wurde in Artikel 14 der Ende 2008 ratifizierten ASEAN-Charta die Gründung der Menschenrechtskommission ASEAN Intergovernmental Commission on Human Rights (AICHR) festgeschrieben. Diese nahm im Oktober 2009 ihre Tätigkeit auf. Im November 2012 wurde die ASEAN- Menschenrechtserklärung (ASEAN Human Rights Declaration, AHRD) verabschiedet.
      @Luna

      Ich hatte diese thematik vor wochen auf einer ppp mit anderen BDSMler diskutiert weil zu dieser Zeit die 2 Graffitikünstler in Singapur verhaftet wurden sind und es wurde die Frage in den Raum geworfen, ob wir -bitte nicht falsch verstehen- BDSMler offener sind für Körperstrafen wenn diese Elemente wie die Abbruchsmöglichkeit, Freie Wahl, Ärztliche begutachtung und deren eingreifbarkeit gegeben sind.
      Auf der einen Seite stimme ich dir zu liebe @Luna, dass das Thema nicht unbedingt etwas mit BDSM zu tun hat. Ich nehme an, du beziehst es aus diesen Bereich hier, wo der Thread veröffentlicht ist. :)

      An und für sich finde ich dies aber ein interessantes Thema, wo ich auch auf die Antworten gespannt bin.

      Mir stellt sich in diesem Bezug nämlich die Frage, wenn sich jemand für die Schläge mit dem Rohrstock entscheidet, macht sich dann derjenige, der die Schläge verabreicht dann in gewisser Weise auch strafbar? Dann würde er ja Körperverletzung an der zu bestrafenden Person verüben, weil dieser vielleicht meint 100 Schläge sind schneller vorbei als 10 Monate Haft.

      Ich bin nicht für solche Arten von Bestrafungen. Es wurde in den vergangenen Jahren so viel Zeit und Energie aufgewendet, um solche Bestrafungen aus der Welt zu schaffen, leider ist das noch nicht überall geglückt. Ich würde es aber als evolutionären Rückschritt betrachten.


      @Herr Basti Jetzt warst du mit deiner Erklärung, warum der Thread hier eröffnet wird schneller :)
      Grüße

      Mrs. Mendor

      ______________________________________________________________________________

      Ich sage das, was ich denke, und nicht das was DU hören willst!
      (Verfasser unbekannt)
      Meine Güte... hat denn keiner den Mut zu sagen JA ich bin dafür? Oder soll ich echt die Einzige sein die so denkt? Kann ich kaum glauben... :gruebel:

      Also, JA ich bin dafür!

      Und jetzt kommt direkt das ABER :whistling:


      Ich distanziere mich davon zuzustimmen das ich diese Meinung habe weil ich BDSMler bin. Dem ist nicht so. Ich vertrete schon lange die Ansicht dass das deutsche Justizsystem absolut lächerlich ist und einer dringenden Überarbeitung bedarf.

      Nehmen wir mal das typischste Beispiel was es dazu gibt...


      Ein Mann der ein Kind vergewaltigt bekommt evtl. 5 Jahre Gefängnis, meinetwegen auch 6 oder 7. Doch danach ist er frei.
      Ein Mann der dem Staat Steuern hinterzieht geht mal eben für 10 bis 15 Jahre ins Gefängnis.

      Da sieht man sehr schön wie wichtig dem deutschen Lande seine Bürger sind... nämlich nen Dreck... wichtig ist nur das Geld.


      Ich würde die Prügelstrafe aber nicht einfach so einführen wollen, schon gar nicht als Alternative. Ich würde es anders machen.

      Je nach Schwere des Verbrechens würde ich entsprechende und angemessene Strafen setzen.


      Geldstrafe

      elektronisch überwachter Hausarrest

      Gefängnis

      Todesstrafe

      Sicherheitsverwahrung

      Zwangskastration

      Psychiatrie

      Prügelstrafe

      Zwangsarbeit

      Gleiches mit Gleichem vergelten

      usw.



      Die Todesstrafe würde ich ganz klar für Mord verhängen. Nimmt ein Mensch einem anderen absichtlich das Leben verwirkt er damit sein eigenes.
      Um sie umzusetzen muss ganz klar und eindeutig bewiesen sein das die Person der/die Schuldige ist. Ist es nicht einwandfrei belegbar dann wird es umgewandelt in Gefängnis auf Lebenszeit.

      Psychiatrie würde ich für Zoophilie (noch nicht aktiv ausgeführt) und Pädophilie (noch nicht aktiv ausgeführt) verhängen. Ja es gibt Menschen die wissen das sie ein Problem haben und versuchen Hilfe zu bekommen, leider klappt das nur selten und es kommt der Tag an dem sie dann doch aktiv werden. Inaktive bekämen also eine offene Therapie. Bei schon aktiv ausgeführter Zoophilie würde ich X Zeit an stationärer (ohne Freigang) Therapie geben und bei schon aktiv ausgeführter Pädophilie ebenfalls, dort dann zusätzlich aber noch die Zwangskastration.

      Sicherheitsverwahrung immer dann wenn nicht mindestens zu 95% ausgeschlossen werden kann das die Person rückfällig wird. Sollte es zu den 5% kommen (Rückfall) dann Sicherheitsverwahrung auf Lebenszeit.

      Bei Vergewaltigung einer erwachsenen Person wird das Gleiche mit dem Täter gemacht (Gleiches mit Gleichem vergelten) zudem gibt es aufgrund der immer entstehenden Verletzungen X Zeit an Gefängnis und der Täter muss die Kosten der Behandlung seines Opfers tragen.

      Bei Vergewaltigung einer minderjährigen Person wird das Gleiche mit dem Täter gemacht, anschließend werden ihm seine Geschlechtsmerkmale operativ entfernt, lediglich ein künstlicher Blasenausgang bleibt.

      Bei Entführung gibt es die Prügelstrafe. Zudem muss der Täter alle Kosten tragen für Behandlungen die aufgrund der Entführung beim Opfer entstanden sind.

      Bei Raub (nein nicht das Handy vom Nachbarn sondern eher wertvolle, unersetzliche, uralte Dinge) gibt es die Prügelstrafe.

      Bei Diebstahl gibt es elektronisch überwachten Hausarrest, sollte es sich um minderjährige Täter handeln dann Zwangsarbeit (je nach dem gemeinnützig oder anders).



      Es gibt noch so viel mehr, mir ist auch bewusst das sicher irgendwo Haken an meinen Überlegungen sind. Zum Beispiel muss es Abstufungen nach Schweregrad geben usw. ich weiß da gibt es unglaublich viel zu beachten.

      Aber ganz egal wie, das deutsche Justizsystem muss sich ändern, die Meinung habe ich und dazu stehe ich!
      Komm zu mir in die Hölle :evilfire: und ich zeige dir das Paradies... :domina:


      Nosce te ipsum!
      (Erkenne dich selbst)

      Herr Basti schrieb:

      100 Rohrstockhieben (die unter kontrollierten Bedingungen und medizinischer Aufsicht vollstreckt wird, vglb. wie in Singapur/Malayasia)
      verurteilt, aber die Art der Bestrafung auswählen kann oder gar kombinieren, auch nachträglich wenn den/die Deliquenten/Deliquentin/Arzt mitten bei der Vollstreckung diese abbricht und die "Reststrafe" sich neu zusammen setzt.

      Was in Singapur und Malaysia passiert, ist für mich keine Körperstrafe mehr, sondern grausame Folter, über die man (meiner Meinung nach) nicht ernsthaft diskutieren kann. Und dann auch noch für Straftaten von nur geringem Unrechtsgehalt (Graffiti), da finde ich derart grausame Sanktionen erst recht nicht zu vertreten.

      Es gibt genügend andere Sanktionen, die zwar hart und unangenehm sein können, aber nicht derart unmenschlich grausam. Ich glaube ohnehin, das Problem in den meisten westlichen Ländern ist nicht unbedingt, dass die Gesetze nicht streng genug sind, sondern dass es (aus vielerlei Gründen) an der Umsetzung hapert und dass der theoretisch mögliche Strafrahmen nicht immer konsequent angewendet wird. Das ist ein anderes Thema (bin da selber kein Experte), aber das ist mein Eindruck dazu.

      Bei jugendlichen Straftätern unter 18 hätte ich nichts dagegen, wenn sie von ihren Eltern - im Rahmen der Erziehung - den Hintern (mit der Hand) versohlt bekommen. Das finde ich persönlich legitim, solange es die absolute Ausnahme bleibt - und auch nur bei außergewöhnlich schweren Straftaten (z.B. brutale Raubüberfälle) und keinesfalls bei Bagatelldelikten oder altersüblichen Jugendstreichen. Und schon gar nicht als erzieherisches Alltagsmittel, wie es früher der Fall war. Dass körperliche Züchtigung heute nach §1631 BGB generell verboten ist, weiß ich, aber ich persönlich hätte das Gesetz anders formuliert und eine Art Ausnahmeklausel eingebaut, die körperliche Züchtigung bei schweren Straftaten (wirklich nur dann!) als Ultima Ratio weiterhin zulässt. Als staatliche Sanktion lehne ich Prügel dagegen strikt ab, egal ob bei Jugendlichen oder Erwachsenen.

      Herr Basti schrieb:

      @Lunah hatte diese thematik vor wochen auf einer ppp mit anderen BDSMler diskutiert weil zu dieser Zeit die 2 Graffitikünstler in Singapur verhaftet wurden sind und es wurde die Frage in den Raum geworfen, ob wir -bitte nicht falsch verstehen- BDSMler offener sind für Körperstrafen wenn diese Elemente wie die Abbruchsmöglichkeit, Freie Wahl, Ärztliche begutachtung und deren eingreifbarkeit gegeben sind.

      Ich halte eine größere Offenheit für Körperstrafen unter BDSMlern für möglich, aber trotzdem: Sonderrechte im Strafrecht für BDSMler (egal welcher Art) kann es nicht geben. Es gibt hingegen gute Gründe, körperliche Züchtigung im Strafrecht strikt abzulehnen, denn Strafpraktiken wie in einigen südostasiatischen Staaten wünsche ich mir hier definitiv nicht. Gegen leichte bis mäßige Körperstrafen hätte ich nicht unbedingt etwas, aber die Frage wäre, ob es einen hartgesottenen Schwerverbrecher überhaupt abschreckt, wenn er den Popo mit der flachen Hand oder meinetwegen auch mit dem Kochlöffel versohlt bekommt, so wie früher bei Mutti. Wohl eher nicht.

      Damit Züchtigung abschreckend ist (sofern sie es überhaupt ist), muss sie wohl schon extrem schmerzhaft und brutal sein, wie z.B. in Singapur und Malaysia, aber da wäre für mich eine Grenze überschritten, die ich aus ethischen und menschenrechtlichen Gründen nicht überschritten sehen möchte.
      @Rozabel schrieb:
      Die Todesstrafe würde ich ganz klar für Mord verhängen. Nimmt ein Mensch einem anderen absichtlich das Leben verwirkt er damit sein eigenes.


      So habe ich auch lange gedacht.
      Aber: Was ist mit dem Menschen, der die Todesstrafe vollzieht? Auch bei der Giftspritze müsste jemand einen Knopf drücken. Dieser Mensch nimmt also auch einem anderen das Leben, nur ohne dafür bestraft zu werden, weil er ja im Sinne eines Urteils handelt.
      Da läuft doch dann auch was falsch, wie ich finde.

      Es muss einfach andere Mittel und Wege geben, um zu strafen, ohne solche Methoden.

      Das unser Rechtssystem teilweise ein Witz ist, kann ich nachvollziehen, gerade im Bezug auf Sexualstraftäter, aber das war ja nicht direkt die Frage und steht für mich auf einem anderen Blatt. :)
      Grüße

      Mrs. Mendor

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      Ich sage das, was ich denke, und nicht das was DU hören willst!
      (Verfasser unbekannt)
      Erstmal vielen Dank für eure Antworten, Meinungen sowie Sichtweisen :blumen: und ich werde auch meine persönliche Meinung dazu schreiben:

      Diese ist wie im Eröffnungspost, jedoch ist die Körperstrafe für Alte, Gebrechliche, Schwangere, Psyschichkranke, Behinderte und Minderjährige nicht erlaubt sowie für sehr schwere Verbrechen wie Mord keine Option.
      @Mrs. Mendor

      Ok du sagst der der die Strafe vollzieht nimmt ja auch einem das Leben müsste also ergo auch hingerichtet werden womit ein netter Rattenschwanz entsteht.

      Dieser Vergleich hinkt ganz gewaltig. Oder sind jetzt plötzlich Opfer und Täter bzw. Urteilsausführender und Täter gleich???

      Aber gut, ich weiß hier steckt extrem hohes und explosives Diskussionspotential... ich habe meine Meinung nur so ausführlich geschrieben um zu erklären warum ich die Prügelstrafe nicht einfach so einführen würde.

      Und so wie überall hat jeder seine Meinung, ich akzeptiere das die Meisten eine andere haben als ich dieses Bewusstsein bereitet mir keine schlaflosen Nächte ^^
      Komm zu mir in die Hölle :evilfire: und ich zeige dir das Paradies... :domina:


      Nosce te ipsum!
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      Rozabel schrieb:

      Psychiatrie würde ich für Zoophilie (noch nicht aktiv ausgeführt) und Pädophilie (noch nicht aktiv ausgeführt) verhängen. Ja es gibt Menschen die wissen das sie ein Problem haben und versuchen Hilfe zu bekommen, leider klappt das nur selten und es kommt der Tag an dem sie dann doch aktiv werden. Inaktive bekämen also eine offene Therapie. Bei schon aktiv ausgeführter Zoophilie würde ich X Zeit an stationärer (ohne Freigang) Therapie geben und bei schon aktiv ausgeführter Pädophilie ebenfalls, dort dann zusätzlich aber noch die Zwangskastration.

      Solange Perversionen (so krank und gefährlich sie auch sein mögen) nicht aktiv gelebt werden, sondern ausschließlich in Gedanken sattfinden, sind sie kein Fall fürs Strafrecht, denn bestaft werden werden können nur begangene Taten und nicht Taten, die jemand theoretisch begehen könnte. Es gibt sicher Möglichkeiten der Gefahrennbwehr auch im Vorfeld (wenn sich jemand z.B. an einem Kind zu vergreifen droht), aber ein Fall fürs Strafrecht wäre das trotzdem nicht.

      Herr Basti schrieb:

      Erstmal vielen Dank für eure Antworten, Meinungen sowie Sichtweisen :blumen: und ich werde auch meine persönliche Meinung dazu schreiben:

      Diese ist wie im Eröffnungspost, jedoch ist die Körperstrafe für Alte, Gebrechliche, Schwangere, Psyschichkranke, Behinderte und Minderjährige nicht erlaubt sowie für sehr schwere Verbrechen wie Mord keine Option.
      Das heißt, körperliche Züchtigung auf freiwilliger Basis?
      @Adrian_2015

      Herr Basti schrieb:

      Die/Der Verurteilte wird (Grund ist egal) zu


      10 Monaten Knast oder

      10.000 € Geldstrafe oder

      100 Rohrstockhieben (die unter kontrollierten Bedingungen und medizinischer Aufsicht vollstreckt wird, vglb. wie in Singapur/Malayasia)
      verurteilt, aber die Art der Bestrafung auswählen kann oder gar kombinieren, auch nachträglich wenn den/die Deliquenten/Deliquentin/Arzt mitten bei der Vollstreckung diese abbricht und die "Reststrafe" sich neu zusammen setzt.
      es wäre eine option :)
      @Rozabel

      Auf jeden Fall ist dies ein Thema mit Explosionsgefahr! ;)
      Solche Themen sind dafür prädestiniert. Das weiß ich aus Erfahrung. :)

      Hier werden, wie ich hoffe, noch einige Meinungen auflaufen, und die soll auch jeder
      Einzelne hier haben, so soll es ja auch sein. Also von meiner Seite her alles gut! :)

      Ich bin nicht der Meinung, dass Opfer und Täter gleich sind. Aber jeder, der ein Todesurteil
      vollziehen muss, wird doch irgendwie auch zum Täter. Nur unter dem Dach des Gesetzes.
      Wie gesagt, ich habe früher auch so gedacht wie du, habe das ganze aber für mich nochmal
      reflektiert, und habe meine Meinung geändert.

      Die Sichtweise zu diesem Thema muss und soll jeder für sich finden.
      Grüße

      Mrs. Mendor

      ______________________________________________________________________________

      Ich sage das, was ich denke, und nicht das was DU hören willst!
      (Verfasser unbekannt)

      Rozabel schrieb:

      Die Todesstrafe würde ich ganz klar für Mord verhängen. Nimmt ein Mensch einem anderen absichtlich das Leben verwirkt er damit sein eigenes.
      Um sie umzusetzen muss ganz klar und eindeutig bewiesen sein das die Person der/die Schuldige ist. Ist es nicht einwandfrei belegbar dann wird es umgewandelt in Gefängnis auf Lebenszeit.

      Psychiatrie würde ich für Zoophilie (noch nicht aktiv ausgeführt) und Pädophilie (noch nicht aktiv ausgeführt) verhängen. Ja es gibt Menschen die wissen das sie ein Problem haben und versuchen Hilfe zu bekommen, leider klappt das nur selten und es kommt der Tag an dem sie dann doch aktiv werden. Inaktive bekämen also eine offene Therapie. Bei schon aktiv ausgeführter Zoophilie würde ich X Zeit an stationärer (ohne Freigang) Therapie geben und bei schon aktiv ausgeführter Pädophilie ebenfalls, dort dann zusätzlich aber noch die Zwangskastration.

      Sicherheitsverwahrung immer dann wenn nicht mindestens zu 95% ausgeschlossen werden kann das die Person rückfällig wird. Sollte es zu den 5% kommen (Rückfall) dann Sicherheitsverwahrung auf Lebenszeit.

      Bei Vergewaltigung einer erwachsenen Person wird das Gleiche mit dem Täter gemacht (Gleiches mit Gleichem vergelten) zudem gibt es aufgrund der immer entstehenden Verletzungen X Zeit an Gefängnis und der Täter muss die Kosten der Behandlung seines Opfers tragen.

      Bei Vergewaltigung einer minderjährigen Person wird das Gleiche mit dem Täter gemacht, anschließend werden ihm seine Geschlechtsmerkmale operativ entfernt, lediglich ein künstlicher Blasenausgang bleibt.

      Bei Entführung gibt es die Prügelstrafe. Zudem muss der Täter alle Kosten tragen für Behandlungen die aufgrund der Entführung beim Opfer entstanden sind.

      Bei Raub (nein nicht das Handy vom Nachbarn sondern eher wertvolle, unersetzliche, uralte Dinge) gibt es die Prügelstrafe.

      Bei Diebstahl gibt es elektronisch überwachten Hausarrest, sollte es sich um minderjährige Täter handeln dann Zwangsarbeit (je nach dem gemeinnützig oder anders).



      Es gibt noch so viel mehr, mir ist auch bewusst das sicher irgendwo Haken an meinen Überlegungen sind. Zum Beispiel muss es Abstufungen nach Schweregrad geben usw. ich weiß da gibt es unglaublich viel zu beachten.

      Aber ganz egal wie, das deutsche Justizsystem muss sich ändern, die Meinung habe ich und dazu stehe ich!

      Das mit eindeutig bewiesen ist an sich immer so. Wenn nciht einwandfrei belegt wird ist in Freispruch die einzige option ;) Wobei ich dem Grundsatz zustimmen würde.

      Psychatrie als Strafe für die Gesinnung/Neigung ohne durchführung? Sollte sowas jemals kommen bin ich sofort im Widerstand. Mehr Therapiemöglichkeiten sind jedoch sinnvoll.

      95% sind ok, nur wer besimmt wann die erfüllt sind?

      Das gleiche mit dem Täter machen? Und wer übernimmt den Job? und was wird ihm das Psychologisch sagen? Die Kostenübernahme und Gefängnis sind bereits Teil der Rechtsprechung. Die Schmerzensgeld-Zahlungen gehören jedoch massiv erhöht/angepasst.

      Geschlechtsmerkmale entfernen? Und was machst du bei Frauen?

      Beim Rest stimme ich dir zu :D

      Insgesamt finde ich deine Ansicht viel zu Täterzentriert und daran krankt das ganze System. Ein bisschen Geld fürs Opfer und X Jahre Reha für den Täter.
      Wenn Körperstrafen dann aus einem ganz simplen Grund: Rache. warum sich keiner traut das zu sagen... :rolleyes: Entweder durch das Opfer selbst oder einen bestimmten Stellvertreter.

      Körperstrafen zur Abschreckung anderer sind einfach nur sinnlos. Und wenn in den letzten Jahren immer soviele "schwanz ab" nach Vergewaltigungen schreien frage ich mich immer: was hilft das dem Opfer(Es hilft dem Rechtsgefühl des tobenden Mobs...)? Pack das Opfer mit in den Gerichtssaal und gönnt ihm seine Genugtuung, dass Rechtssystem sollte sich nicht nach der vor Wut schreienden Masse richten.

      @Mrs. Mendor Wie wäre es einfach mit verhungern oder verdursten lassen? Wäre vielleicht etwas inhuman, aber der Mord war auch nicht sehr human.
      Mord würde ich allgemein als Austritt aus der Gesellschaftsordnung sehen und damit festlegen das derjenige von keinem Gesellschaftllichen Konstrukt mehr geschützt wird. Glaube früher nannte man sowas "Vogelfrei" :huntsman:

      Mein Lösungsgedanke ist da sehr pragmatisch. Schwerverbrecher alle auf einen Haufen(Die Briten habens in Australien clever gemacht). Mauer aussen rum und nach absitzen der Zeit dürfen die Insassen(falls noch am Leben) auschecken. Lebensmittel werden zwischendruch immer reingeworfen. Leichte Straftaten mittels Körperstrafen abgelten.
      "Wer immer nur tut was er schon kann, bleibt immer das was er schon ist."

      Herr Basti schrieb:

      Erstmal vielen Dank für eure Antworten, Meinungen sowie Sichtweisen :blumen: und ich werde auch meine persönliche Meinung dazu schreiben:

      Diese ist wie im Eröffnungspost, jedoch ist die Körperstrafe für Alte, Gebrechliche, Schwangere, Psyschichkranke, Behinderte und Minderjährige nicht erlaubt sowie für sehr schwere Verbrechen wie Mord keine Option.
      Darf ich ganz direkt fragen, wie du Behinderung in diesem Zusammenhang definierst? Für mich selbst kann ich sagen, einen Schwerbehindertenausweis habe ich auch, aber das allein wäre für mich noch kein Argument, warum ich nicht - im wahrsten Sinne des Wortes - meinen Hintern hinhalten müsste in einer Situation, wo jeder Andere das auch tun müsste, denn körperlich bin ich gesund. Bei allen anderen Ausschlusskriterien stimme ich dir dagegen zu.