Hallo Ihrs,
zur Info und sollte dies nicht das richtige Unterforum sein, so möge ein Admin dies in das richtige Unterforum katapultieren ;-).
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2016 entschieden, dass die Schilderungen
von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken des im Jahre 2012 im Goldmann Verlag der Verlagsgruppe Random House GmbH
erschienenen Buches "Das geheime Verlangen der Sophie M." der Autorin Sophie Morgan keine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien
rechtfertigen.
Die Indizierung wurde mit dem Hinweis, dass der Inhalt aufgrund der im Detail geschilderten sexuellen Handlungen möglicherweise als
jugendgefährdend einzustufen sei, angeregt.
Auszug aus der (Nichtindizierungs-) Entscheidung 6101 vom 11.02.2016:
"(..) Eine Aufnahme des Buches in die Liste der jugendgefährdenden Medien komme vorliegend nicht in Betracht. Das Werk sei bereits im Jahr
2012 erschienen. Es handle von der Protagonistin Sophie, deren Kindheit, Studentenzeit und schließlich beruflicher Werdegang, insbesondere ihr
wechselndes Beziehungsleben und vor allem die Entdeckung ihrer masochistischen Ader geschildert werde" (..)
"(..) Eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt ist indem Buch ohne Zweifel enthalten und wird auch insgesamt nicht kritisch
beleuchtet. "Das geheime Verlangen der Sophie M." schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter - Opfer
Geschichte, sondern es werden einvernehmliche SM-Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden." (..)
Der Volltext dieser Entscheidung ist als PDF unter Pornoanwalt.de abrufbar.
Eine ähnliche Entscheidung hat die BPjM zur (Nicht)indizierung des Buches "Befreie mich, versklave mich" der Autorin Johanna Grey am 7. Mai
2015 (siehe SWL-Meldung vom 12.6.2015 getroffen.
Quelle: Mailingliste Schlagworte (SWL)
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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2016 entschieden, dass die Schilderungen
von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken des im Jahre 2012 im Goldmann Verlag der Verlagsgruppe Random House GmbH
erschienenen Buches "Das geheime Verlangen der Sophie M." der Autorin Sophie Morgan keine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien
rechtfertigen.
Die Indizierung wurde mit dem Hinweis, dass der Inhalt aufgrund der im Detail geschilderten sexuellen Handlungen möglicherweise als
jugendgefährdend einzustufen sei, angeregt.
Auszug aus der (Nichtindizierungs-) Entscheidung 6101 vom 11.02.2016:
"(..) Eine Aufnahme des Buches in die Liste der jugendgefährdenden Medien komme vorliegend nicht in Betracht. Das Werk sei bereits im Jahr
2012 erschienen. Es handle von der Protagonistin Sophie, deren Kindheit, Studentenzeit und schließlich beruflicher Werdegang, insbesondere ihr
wechselndes Beziehungsleben und vor allem die Entdeckung ihrer masochistischen Ader geschildert werde" (..)
"(..) Eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt ist indem Buch ohne Zweifel enthalten und wird auch insgesamt nicht kritisch
beleuchtet. "Das geheime Verlangen der Sophie M." schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter - Opfer
Geschichte, sondern es werden einvernehmliche SM-Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden." (..)
Der Volltext dieser Entscheidung ist als PDF unter Pornoanwalt.de abrufbar.
Eine ähnliche Entscheidung hat die BPjM zur (Nicht)indizierung des Buches "Befreie mich, versklave mich" der Autorin Johanna Grey am 7. Mai
2015 (siehe SWL-Meldung vom 12.6.2015 getroffen.
Quelle: Mailingliste Schlagworte (SWL)
liebe Grüße
Werner
Werner