Weitere positive BPjM-Grundsatzentscheidung zur Schildung von einverständlich vorgenommenen SM-Handlungen

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      Weitere positive BPjM-Grundsatzentscheidung zur Schildung von einverständlich vorgenommenen SM-Handlungen

      Hallo Ihrs,

      zur Info und sollte dies nicht das richtige Unterforum sein, so möge ein Admin dies in das richtige Unterforum katapultieren ;-).


      Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2016 entschieden, dass die Schilderungen
      von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken des im Jahre 2012 im Goldmann Verlag der Verlagsgruppe Random House GmbH
      erschienenen Buches "Das geheime Verlangen der Sophie M." der Autorin Sophie Morgan keine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien
      rechtfertigen.

      Die Indizierung wurde mit dem Hinweis, dass der Inhalt aufgrund der im Detail geschilderten sexuellen Handlungen möglicherweise als
      jugendgefährdend einzustufen sei, angeregt.

      Auszug aus der (Nichtindizierungs-) Entscheidung 6101 vom 11.02.2016:

      "(..) Eine Aufnahme des Buches in die Liste der jugendgefährdenden Medien komme vorliegend nicht in Betracht. Das Werk sei bereits im Jahr
      2012 erschienen. Es handle von der Protagonistin Sophie, deren Kindheit, Studentenzeit und schließlich beruflicher Werdegang, insbesondere ihr
      wechselndes Beziehungsleben und vor allem die Entdeckung ihrer masochistischen Ader geschildert werde" (..)

      "(..) Eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt ist indem Buch ohne Zweifel enthalten und wird auch insgesamt nicht kritisch
      beleuchtet. "Das geheime Verlangen der Sophie M." schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter - Opfer
      Geschichte, sondern es werden einvernehmliche SM-Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden." (..)


      Der Volltext dieser Entscheidung ist als PDF unter Pornoanwalt.de abrufbar.


      Eine ähnliche Entscheidung hat die BPjM zur (Nicht)indizierung des Buches "Befreie mich, versklave mich" der Autorin Johanna Grey am 7. Mai
      2015 (siehe SWL-Meldung vom 12.6.2015 getroffen.

      Quelle: Mailingliste Schlagworte (SWL)
      liebe Grüße

      Werner
      BPjM und die FSK haben in den letzten Jahren enorm dazugelernt finde ich.
      Ich bekomme es am Rande etwas bei den Computerspielen mit. Da sind die Kriterien mittlerweile auch besser, bzw. wird gezeigte Szenen besser im Gesamtkontext bewertet.
      "Schockiert sein" ist irgendwie eine doppeldeutige Aussage. Bedeutet es nun "über etwas entrüstet sein"?
      Oder "mit Schokolade überzogen sein"?
      Und bedeutet in dem Kontext "entrüstet sein" dann, das man seine Rüstung abgelegt hat?
      Ach du meinst "entrüstet sein" im Sinne von "entsetzt sein". Wo sitzt du denn dann?
      Naja bei Computerspielen war die Zensur aber auch lange aberwitzig, da wurde ein Spiel komplett verboten wenn ein Nippel zu sehen war oder ein Blutstropfen. Oder der Hersteller hat freiwillig nachgebessert und etwa die Steinstatuen bei Castlevania bekleidet (als wären nicht genug Büsten barbusig) oder das Blut rauseditiert, egal wie pixelig das Spiel war. Bei Pokemon 2. Generation wurde sogar das "zwinkern" weiblicher Charaktere rauseditiert da es sonst keine Jugendfreigabe bekommen hätte...Mädel im Badeanzug ok aber wehe sie zwinkert...^^

      Mario Kart wurde zensiert weil die Charaktere bei der Siegerehrung den Sekt getrunken haben, weil es Kinder zum Alkoholismus verleiten soll und die wohl berühmteste Zensur war bei Metroid die nackte Samus Aran - wenn der Charakter der in einem voll Kampfanzug steckt stirbt explodiert der Anzug und darunter war ne nackige Frau, macht aus dem Kontext des Anzuges sogar sehr viel Sinn aber ne, auch wenns die NES Pixelära war musste sie zumindest n Badeanzug bekommen.

      Und das wirklich seltsame war, dass wir Kinder die unzensierten Versionen aus etwa den USA oder Japan auch gespielt haben, war ja nur ein Umweg dran zu kommen aber ned unmöglich. Wirklich bedenklich finde ich aber, dass man auch heute noch ein Computerspiel zensiert weil ein nacktes Hippo mit menschlichen Zügen zu sehen ist, aber im Nachmittagsprogramm laufen Krimis mit verstümmelten Leichen, Folter durch Psychopathen im Stile von SAW und vergewaltigten Kindern und in der Werbepause kommt Werbung für Dildos, Sextreffs und Sexshops...aber das nackige Hippo ist Jugendgefährdend oO

      Würde das Urteil aber nicht ferner heissen, dass unser Forum, solang es bei schriftlichen Schilderungen einvernehmlicher BDSM Sachen sowieso jugendfrei ist? ALso alles ohne Bilder^^

      Arphen schrieb:

      Würde das Urteil aber nicht ferner heissen, dass unser Forum, solang es bei schriftlichen Schilderungen einvernehmlicher BDSM Sachen sowieso jugendfrei ist?
      Nein so einfach ist das nicht ;) Grundsätzlich sind obige Entscheidungen nicht neu sondern es gab bereits ähnliche die in die gleiche Richtung gingen... BDSM und Jugendschutz, aktuelle Entscheidung Alles keine neue Entwicklung sondern eigentlich ein alter Hut, aber dennoch schön es zu lesen, dass die Rechtslage korrekt vom BPjM eingeschätzt wird, wobei ich eigentlich von denen in den letzten Jahren auch nie etwas anderes erwartet habe :)
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Arphen schrieb:

      Schade...aber wär es nicht ein Präzedenzfall?
      Siehe Ausführungen in dem anderen Thread.... nein man kann eine Entscheidung zu einem Buch nicht einfach übertragen, schon gar nicht da es bis auf das Oberthema BDSM kaum gleiche Voraussetzungen bei den Fällen geben würde, wenn wäre das höchstens auf die Geschichtenecke übertragbar und auch dort haben wir eher Kurzgeschichten ohne so tiefgehende Handlungen...
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Und bitte nicht das deutsche Recht mit dem amerikanischen aus den Filmen in einen Topf werfen.

      Eine Entscheidung vom BPjM ist niemals ein Präzedenzfall!

      1. BPjM ist kein Gericht
      2. Spricht man in Deutschland nur von einem Präzedenzfall wenn von einem Obergericht in einem Urteil Grundsätzliches zur Auslegung eines/einer Gesetzes/Verordnung festlegt wurde.

      Ergo... maximal eine richtungsweisende Entscheidung und selbst das ist nicht gegeben, da die Richtung schon seit einiger Zeit vom BPjM vertreten wird.
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gentledom ()

      Also ich fand das Buch ja ziemlich gut.
      Gerade auch, dass sie nicht verliebt ist und darum irgendwas mit sich machen lässt (siehe SoG), sondern eben ganz bewusst von sich aus BDSM-Beziehungen sucht. Aber ja, sie leidet in ihren Sessions und ich litt beim lesen mit ihr und ich habe mich oft gefragt, warum sie nicht abbricht, wenn sie sich doch so unwohl fühlt, wie sie sagt.

      Meiner imaginären Tochter würde ich das Buch jetzt also nicht zum 12. Geburtstag schenken. Die Gefahr, dass junge LeserInnen denken, so müsste es sein und so muss man irgendwas machen, ist ja aber universell gegeben... da muss man in der Erziehung wohl eher am Stichwort "Konformität" ansetzen.

      JamieLyn schrieb:

      Die Gefahr, dass junge LeserInnen denken, so müsste es sein und so muss man irgendwas machen, ist ja aber universell gegeben... da muss man in der Erziehung wohl eher am Stichwort "Konformität" ansetzen.
      Jupp, gebe ich dir recht. Aber dann schaue ich was für sexistischer Quark in gezielten Jugendzeitschriften gedruckt wird wie in der Bravo, der Girlz oder wie Frauen in Medien dargestellt werden von Filmen - auch und GERADE Kinderfilmen, oder der Werbung...oder was Kinder alles im Internet finden und denke mir, irgendwie muss man präventiv aufklären bevor die an so einen Schmarrn drankommen der sie total verkorkst. Ich mein ich hab den einen Teil von der Girls reingestellt mit Modetipps wo den Mädels gesagt wird - tragt nicht was euch gefällt oder worin ihr euch wohl fühlt, ihr müsst tragen was den Jungs gefällt...
      Ich habe mich jetzt mal etwas mit dem Thema auseinandergesetzt. Weil es mich wunderte das so ein "Kinderkram" indiziert wird. Ich dachte immer abgesehen von Kinderpornographie sind die Gedanken frei (zumindest in schriftlicher Form!!!!).

      Aber verstehe ich die momentane Gesetzteslage richtig, dass wenn ich eine Geschichte mit nicht einvernehmlichen Sex (auch Vergewaltigung genannt) beschreibe und diese irgendwo veröffentliche, ich mich strafbar mache? Finde das sehr sehr seltsam :(