Absturz nach einer Session

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      Das jetzt noch zum Abschluss. :)


      Ich habe ihn gestern angeschrieben und nochmal um ein Gespräch gebeten.
      Dabei das ohne Erlaubnis aufgenommene Bild erwähnt, -- meine verletzen Gefühle dazu erwähnt. :(
      Mittlerweile streitet er es ab, es ohne Erlaubnis aufgenommen zu haben.
      Und er ist nicht dazu bereit mit mir zu reden.

      Ich habe den Kontakt jetzt gelöscht.

      Einen Anwalt werde ich nicht hinzuziehen, denn es steht Aussage gegen Aussage.
      In den meisten Fällen wird dem Beschuldigten geglaubt und das tu ich mir nicht auch noch an.

      Ich fühle mich nur so verraten weil ich dachte, dass er er mich achtet und mich nicht nur für seine Vorteile ausnutzt.

      Das macht mich sehr traurig vor allem dann wenn ich an die schönen Momente in unserer "Beziehung" denke.

      Warum konnte man das jetzt nicht im Guten abschließen, dass mehr bleibt als nur Trauer.

      phoibe schrieb:

      Weil er sich wie ein kleines unreifes Kind benimmt
      Sorry, ich muss widersprechen: Er benimmt sich wie ein Arschloch! Entschuldigung, ist aber so.

      Dummchen, wenn Du wirklich nicht zu erkennen bist auf diesen blöden Aufnahmen, dann verstehe ich, dass Du es einfach nur so schnell wie möglich vergessen willst. Genauso wie den Typen. Das ist auch ok.
      Was mich neben dem Typen noch ärgert, sind die vielen deutschen Anwälte/Juristen, die in diesem Forum sind und sich schön bedeckt halten. X( Ich weiß, dass so ein einfacher Schrieb gerade mal 5 Minuten Zeitaufwand bedeutet. Leider wirkt er wohl kaum, wenn er aus Österreich kommt.

      Trotzdem: Du wirst das schaffen!
      Hab Dich lieb :huggy:
      Danke liebe @rubbi
      Das ist schon ok auch das sich kein Anwalt zu der Angelegenheit äußert, denn letztendlich ist das mein Ding und ich sage ja, es steht Aussage gegen Aussage und da bist du immer der Doofe.

      Ich schaue jetzt einfach nach vorn und nehme es als Erfahrung, das nächste Mal wird es soetwas nicht mehr geben.

      rubbi schrieb:

      Was mich neben dem Typen noch ärgert, sind die vielen deutschen Anwälte/Juristen, die in diesem Forum sind und sich schön bedeckt halten.
      Damit bin ich wohl auch angesprochen...
      Ich bin keine Anwältin, sondern "nur" Juristin. Und außerdem mache ich Insolvenzrecht und NICHT Urheberrecht. Deswegen wäre es nicht sehr zielorientiert, wenn ich dazu etwas schreiben würde. So einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist es nicht, @rubbi.
      Und bevor ich etwas Falsches schreibe, hallte ich mich lieber zurück.
      "Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen" Sigmund Freud

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Feuerpferd ()

      Wer sagt denn, dass irgendwer mit beruflichem Bezug zu eben diesen Bereichen des deutschen Rechts (Zivilrecht?) das Thema hier überhaupt gelesen hat?!

      ich glaub aber nicht, dass du mit deiner Einschätzung richtig liegst, @Dummchen.
      Stell dir vor, du hättest eingewilligt, dass er Fotos macht und möchtest, dass er sie nun im Zuge eures Beziehungsendes löscht. Auch dann hättest du meines Wissens als Model ein recht drauf. Da müsste er schon beweisen können, dass du ihm deine Rechte am Bild komplett abgetreten hast und das funktioniert meines Wissens nur schriftlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JamieLyn () aus folgendem Grund: Satzbau

      JamieLyn schrieb:

      Ok, wieder was gelernt. :) Hilft nur leider der TE nicht. :/ Wenn du dich in dem Bereich auskennst, @Giftzwerg, kannst du dann zu ihrem Fall auch die Rechtslage erklären?
      Nein, kann ich nicht.

      Ich weiß nur um diese Grundlage.

      Urheberrecht (Fotograf) welches Rechte und Pflichten beinhaltet und Bildrecht (Modell) können teilweise, z.B. erlaubte Nutzung abgegeben werden. Aber nie das Recht an sich.
      Eingeschränkt wird das Urheberrecht z.B. durch unerlaubtes fotografieren und wenn der Nachteile für die abgebildete Person zu erwarten sind.
      Da ich gefragt wurde...

      Gem. § 201a StGB ist nicht nur die Veröffentlichung kompromittierender Bildner unter Strafe gestellt, sondern auch das heimliche Fotografieren oder Filmen einer Person im privaten Bereich.

      aus Gesetzbuch

      und bezüglich der Rechte wenn eine Einwilligung bestünde

      Grundsätzlich stehen sich bei den fertigen Bildern zwei Rechtspositionen gegenüber, da ist zum einen das Urheberrecht des Fotografen, wie auch die Persönlichkeitsrechte des Models. Letzteres ist aber nur betroffen, wenn das Model erkennbar ist. Hierfür bedarf es nicht einmal des Gesichts. Es genügt bereits, wenn die Abgebildete durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihr eigen sind, erkennbar ist, oder durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann.

      aus gentledom.de/infos/tipps-fuer-…fuers-erste-fotoshooting/
      "Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
      Es ist ja auch letztendlich wurscht. Letztendlich würde es Kraft und Nerven kosten, die ich nicht bereit bin zu investieren.

      Irgendwann wird auch er seinen Meister finden. :) Da bin ich mir sicher!

      Und die Anwälte und Juristen in diesem Forum haben auch das Recht sich aus dieser Sache raus zu halten. Nur weil man Vlt das Wissen und die Kompetenz hat, ist man nicht verpflichtet sich zu jedem Rechtsstreit zu äußern.

      Ich habe mich da hinein manövriert und ich hole mich wieder raus. :)

      Für mich ist das jetzt abgeschlossen und ich danke euch nochmals für die Unterstützung. Das hat wirklich Kraft gegeben.