Ausgehend von den Diskussionen der letzten Tage, stellt sich mir gerade die Frage, ob einer Strafe eine Art Urteil vorangehen muss, mit dem auch das Strafmaß verknüpft wird.
Da wir uns ja hier im Koch- und Backforum befinden, möchte ich das mal mit meinen Lieblingsspaghettis vergleichen. Auf der Capellinipackung steht 3 Minuten Kochzeit, wenn ich die einhalte haben die Dinger die Konsistenz von Knäckebrot. Ich probiere also und entscheide dann, sie noch ein Minütchen länger kochen zu lassen. Andere Spaghetti haben eine Empfehlung von 9 Minuten, aber nach 8 Minuten haben sie schon die Konsistenz, in der ich sie am liebsten esse, nach neun Minuten sind sie für mich schlicht verkocht.
Ich verstehe den Reiz eines festen Strafmaßes, was beide Seiten dann irgendwie durchziehen oder aushalten müssen, aber der "pädagigische Effekt", erschliesst sich mir im D/s Kontext nicht. Wenn ich ein Strafmaß von 50 Schlägen mit dem Rohrstock festlege, kann es sein, dass meine Partnerin danach völlig entspannt und breit grinsend da liegt, und genau so kann es sein, dass sie schon mindestens 10 Schläge über dem Limit ist. Im ersten Fall war es wohl keine wirkliche Strafe und im zweiten wäre ich weit über das Ziel hinaus geschossen.
Für mich ist eine Strafe abgegolten, wenn beide Seiten das Gefühl haben, dass der Fall erledigt ist. Wie seht ihr das?
Euch eine gute Nacht.
Turnschuh.
Da wir uns ja hier im Koch- und Backforum befinden, möchte ich das mal mit meinen Lieblingsspaghettis vergleichen. Auf der Capellinipackung steht 3 Minuten Kochzeit, wenn ich die einhalte haben die Dinger die Konsistenz von Knäckebrot. Ich probiere also und entscheide dann, sie noch ein Minütchen länger kochen zu lassen. Andere Spaghetti haben eine Empfehlung von 9 Minuten, aber nach 8 Minuten haben sie schon die Konsistenz, in der ich sie am liebsten esse, nach neun Minuten sind sie für mich schlicht verkocht.
Ich verstehe den Reiz eines festen Strafmaßes, was beide Seiten dann irgendwie durchziehen oder aushalten müssen, aber der "pädagigische Effekt", erschliesst sich mir im D/s Kontext nicht. Wenn ich ein Strafmaß von 50 Schlägen mit dem Rohrstock festlege, kann es sein, dass meine Partnerin danach völlig entspannt und breit grinsend da liegt, und genau so kann es sein, dass sie schon mindestens 10 Schläge über dem Limit ist. Im ersten Fall war es wohl keine wirkliche Strafe und im zweiten wäre ich weit über das Ziel hinaus geschossen.
Für mich ist eine Strafe abgegolten, wenn beide Seiten das Gefühl haben, dass der Fall erledigt ist. Wie seht ihr das?
Euch eine gute Nacht.
Turnschuh.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Turnschuh () aus folgendem Grund: Die liebe Rechtschreibung. :)