Es gibt ein interessantes Urteil zu Fotos die während einer Beziehung entstanden sind und sexuelle Handlungen oder Nacktbilder enthalten. Laut einem Urteil gibt es diesbezüglich einen Löschanspruch, zwar kann ich rechtlich der Begründung nur teilweise folgen, das Ergebnis indes finde ich eigentlich ganz gut, wobei die Fragen bleiben:
Wie soll ein Expartner kontrollieren, dass es keine solchen Bilder mehr gibt???
Was ist mit hochgeladenen Bildern auf Plattformen, sind diese auch inbegriffen wenn es damals das OK gab und wenn ja muss man selber suchen gehen oder müssen diese benannt werden...
Bekleidete Bilder dürfen behalten werden, Nacktbilder nicht... und was ist dann mit Fetischbildern, auch diese könnten den Ruf einer Person gefährden mitunter mehr als ein Nacktbild vom Strandurlaub...
Wenn es an die Liebesbeziehung gekoppelt wird, was ist dann mit Spielbeziehungen und ab welcher Intensität fallen diese auch unter die "Regelung" und was mit ONS/Urlaubsflirts bei denen eh nichts auf Dauer ausgelegt ist aber man die Einwilligung hat...
Wenn es wirklich der Grund sein soll jemanden vor potentiellem Schaden zu schützen die ein Ex mit Fotos anrichten kann, so müsste dies auch für alle anderen Dinge gelten. Angefangen vom Liebesbrief einer Sklavin bis hin zur Postkarte auf der vom strafbaren Drogenkonsum auf Sylt geschrieben wird. Und was ist dann mit Freunden wenn die Freundschaft endet, hat die Person dann auch einen Anspruch auf die Vernichtung von allem was einem den Ruf schwerwiegend schaden könnte (Fremdgehen im Urlaub, Alkoholabsturz bei einer Abifeier, usw)?
Wie angedeutet, ich finde das Urteil menschlich sehr gut, kann aber dem Rechtsgedanken dahinter nur sehr bedingt folgen... und vielleicht ist dieser Richterspruch sogar gefährlich. Wenn nun Leute Angst vor einer Hausdurchsuchung haben werden sie solche Dateien möglicherweise in geschützten Bereichen des Internets aufbewahren zu denen nur sie den Code haben, nur so ein Code kann eben auch gehackt werden und nicht jedes Angebot bei dem man kostenlos Bilder speichern kann ist wirklich vertrauenswürdig....
Spiegelbericht
Wie soll ein Expartner kontrollieren, dass es keine solchen Bilder mehr gibt???
Was ist mit hochgeladenen Bildern auf Plattformen, sind diese auch inbegriffen wenn es damals das OK gab und wenn ja muss man selber suchen gehen oder müssen diese benannt werden...
Bekleidete Bilder dürfen behalten werden, Nacktbilder nicht... und was ist dann mit Fetischbildern, auch diese könnten den Ruf einer Person gefährden mitunter mehr als ein Nacktbild vom Strandurlaub...
Wenn es an die Liebesbeziehung gekoppelt wird, was ist dann mit Spielbeziehungen und ab welcher Intensität fallen diese auch unter die "Regelung" und was mit ONS/Urlaubsflirts bei denen eh nichts auf Dauer ausgelegt ist aber man die Einwilligung hat...
Wenn es wirklich der Grund sein soll jemanden vor potentiellem Schaden zu schützen die ein Ex mit Fotos anrichten kann, so müsste dies auch für alle anderen Dinge gelten. Angefangen vom Liebesbrief einer Sklavin bis hin zur Postkarte auf der vom strafbaren Drogenkonsum auf Sylt geschrieben wird. Und was ist dann mit Freunden wenn die Freundschaft endet, hat die Person dann auch einen Anspruch auf die Vernichtung von allem was einem den Ruf schwerwiegend schaden könnte (Fremdgehen im Urlaub, Alkoholabsturz bei einer Abifeier, usw)?
Wie angedeutet, ich finde das Urteil menschlich sehr gut, kann aber dem Rechtsgedanken dahinter nur sehr bedingt folgen... und vielleicht ist dieser Richterspruch sogar gefährlich. Wenn nun Leute Angst vor einer Hausdurchsuchung haben werden sie solche Dateien möglicherweise in geschützten Bereichen des Internets aufbewahren zu denen nur sie den Code haben, nur so ein Code kann eben auch gehackt werden und nicht jedes Angebot bei dem man kostenlos Bilder speichern kann ist wirklich vertrauenswürdig....
Spiegelbericht
"Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff
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