Nach dem in Kraft treten der Istanbul-Konvention des Europarats, welche auch Deutschland unterzeichnet hat, soll „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung“ unter Strafe gestellt werden. Der Paragraph 177 im Strafgesetzbuch soll daher eine Änderung unterzogen werden, Maas (Justizminsiter), soll zuerst gezögert haben, einige Juristen halten die Änderung nach gültigem Recht für bereits erfüllt.
taz.de/Debatte-Vergewaltigungsparagraf/!152267/
Ist dies endlich ein Schritt dahin Opfer von Vergewaltigung zu Schützen und ihr Recht zu vertreten? Und was würde diese Änderung in Hinblick auf BDSM für Auswirkungen haben?
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Ist dies endlich ein Schritt dahin Opfer von Vergewaltigung zu Schützen und ihr Recht zu vertreten? Und was würde diese Änderung in Hinblick auf BDSM für Auswirkungen haben?
Fliegen ist wie fallen, nur andersherum.
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