Für jene die juristisch nicht so tief in der Materie drin sind gibt es eine interessante Entscheidung BPjM (PR 1079/14 - Entscheidung 6060) zum Buch "Befreie mich, versklave mich".
Unter anderem wird in der Begründung beispielhaft auf diese Szene (Zusammenfassung) eingegangen:
"Als sie sich weigert, zerrt er sie aus dem Auto und beginnt, sie mit seinen Händen um den Hals zu würgen. Sie fürchtet um ihr Leben und glaubt, er werde sie vergewaltigen, bis Mario sie daran erinnert, dass sie, um ihn zu stoppen, nur ihr Safeword sagen müsse. Sie benutzt das Wort nicht, woraufhin er seine Dom-Rolle fortführt."
Dennoch wurde das Buch nicht indiziert. Dies sollte nun aber nicht als Freifahrtschein verstanden werden, denn die Prüfer schauen auf den Gesamtkontext damit müssen alle Gründe betrachtet werden und die sprechen eben gegen eine Indizierung:
- Diese Szenen sind nur ein Teil der Handlung
- Beide Gefühls- und Gedankenwelten werden offenbart und beide setzen sich mit ihren Gefühlen auseinander, es ist eine gemeinsame Beziehung an der gemeinsam gearbeitet wird
- Damit auch eine Gleichwertigkeit der Partner außerhalb des Kontextes BDSM aus dem die Sub jederzeit (Safeword) aussteigen kann
- Vollwertige und eigenstündige Persönlichkeit der Sub
- Gewalt in einem genau abgesteckten konsensualen Rahmen >Safeword
Sicher kann diese Entscheidung nicht schaden, ist es nun möglich ein heftiges Rapegame öffentlich zu posten. Jedoch kann man dies nicht machen, ohne eben auch die Faktoren einzubinden welche gegen die Indizierung sprechen. Für Romane wird es nun sicher leichter sich gegen den Vorwurf der Jugendgefährdung zu wehren, bei Kurzgeschichten haben wir aber das Problem, dass wir eine sehr lange Einleitung hätten in welcher es um Gefühle, Sicherheiten, usw gehen müsste und damit einen Spannungsbogen zu erzeugen ist eben alles andere als leicht. Dennoch eine Entscheidung die zu etwas mehr Sicherheit führen dürfte und durchaus ein wenig richtungsweisend sein könnte.
Auch interessant ist übrigens, dass sich an einer Stelle die Entscheider alles andere als einig waren:
Wer die gesamte Entscheidung nachlesen will: Link zum PDF Dokument
Unter anderem wird in der Begründung beispielhaft auf diese Szene (Zusammenfassung) eingegangen:
"Als sie sich weigert, zerrt er sie aus dem Auto und beginnt, sie mit seinen Händen um den Hals zu würgen. Sie fürchtet um ihr Leben und glaubt, er werde sie vergewaltigen, bis Mario sie daran erinnert, dass sie, um ihn zu stoppen, nur ihr Safeword sagen müsse. Sie benutzt das Wort nicht, woraufhin er seine Dom-Rolle fortführt."
Dennoch wurde das Buch nicht indiziert. Dies sollte nun aber nicht als Freifahrtschein verstanden werden, denn die Prüfer schauen auf den Gesamtkontext damit müssen alle Gründe betrachtet werden und die sprechen eben gegen eine Indizierung:
- Diese Szenen sind nur ein Teil der Handlung
- Beide Gefühls- und Gedankenwelten werden offenbart und beide setzen sich mit ihren Gefühlen auseinander, es ist eine gemeinsame Beziehung an der gemeinsam gearbeitet wird
- Damit auch eine Gleichwertigkeit der Partner außerhalb des Kontextes BDSM aus dem die Sub jederzeit (Safeword) aussteigen kann
- Vollwertige und eigenstündige Persönlichkeit der Sub
- Gewalt in einem genau abgesteckten konsensualen Rahmen >Safeword
Sicher kann diese Entscheidung nicht schaden, ist es nun möglich ein heftiges Rapegame öffentlich zu posten. Jedoch kann man dies nicht machen, ohne eben auch die Faktoren einzubinden welche gegen die Indizierung sprechen. Für Romane wird es nun sicher leichter sich gegen den Vorwurf der Jugendgefährdung zu wehren, bei Kurzgeschichten haben wir aber das Problem, dass wir eine sehr lange Einleitung hätten in welcher es um Gefühle, Sicherheiten, usw gehen müsste und damit einen Spannungsbogen zu erzeugen ist eben alles andere als leicht. Dennoch eine Entscheidung die zu etwas mehr Sicherheit führen dürfte und durchaus ein wenig richtungsweisend sein könnte.
Auch interessant ist übrigens, dass sich an einer Stelle die Entscheider alles andere als einig waren:
Ein Teil des Gremiums sah vorliegend aufgrund des Umstandes, dass mit Gewaltanwendung verknüpfte sexuelle Handlungen als Lust steigernd präsentiert werden, eine sexualethisch desorientierende Wirkung und damit eine Jugendgefährdung von solcher Erheblichkeit gegeben, dass in Abwägung mit der Kunstfreiheit ein Vorrang des Jugendschutzes vorliege und damit eine Indizierung auszusprechen sei. Im Buch werde in aller Ausführlichkeit eine Konditionierung zur Hörigkeit geschildert. Die Botschaft, dass man im Sadomasochismus Erfüllung finden könne, wenn man beim Sex sonst keine Lust empfinde, sei im Hinblick auf Kinder und Jugendliche in hohem Maße bedenklich. Das Gremium ist dieser Auffassung nicht mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen gefolgt.
Wer die gesamte Entscheidung nachlesen will: Link zum PDF Dokument
"Es ist gleich willkürlich, ob man den Leuten sagt: ihr sollt nicht frei, oder: ihr sollt und müsst gerade auf diese und keine andere Weise frei sein." Joseph von Eichendorff